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 GEMA-Tarifreform für 2013 ausgesetzt minimieren

Tausende Betreiber von Clubs, Diskotheken und Musikkneipen können aufatmen: Nach einem beispiellosen, über Monate andauernden Verhandlungsmarathon zur GEMA-Tarifreform konnte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) erreichen, dass die GEMA auf eine Durchsetzung der im April veröffentlichten Tarife 2013 verzichtet. Damit können alle Veranstaltungen - u.a. in Clubs, Discotheken, Musikkneipen, Hotels- und Gaststätten, Tanzschulen, Varietébetrieben, Hallenbetrieben sowie auf Stadt- und Straßenfesten - für 2013 auf der Basis der bewährten Alttarife  geplant und durchgeführt werden. DEHOGA-Präsident und Vorsitzender der BVMV Ernst Fischer: „Mit dieser Lösung ist zumindest für 2013 die Zeit der existenziellen Ängste vieler Veranstalter beendet.“

Dafür musste die BVMV der GEMA einen Zuschlag für alle Veranstaltungen in Höhe von fünf Prozent für 2013 zugestehen. Für Discotheken und Clubs wird ab den 1. April 2013 nochmals ein weiterer Zuschlag von zehn Prozent fällig. Allerdings werden insbesondere Clubs und Discotheken durch den Wegfall des Zuschlags für den Einsatz eines Laptops/PCs bzw. selbst gebrannter CDs (sogenannter Vervielfältigungszuschlag) ab dem 1. April 2013 entlastet. Dieser wird durch eine Anpassung des Tarifs VR-Ö ersetzt.

Zur Klarstellung: Bei der nunmehr erzielten Kompromisslösung handelt es sich um eine Übergangsregelung für das Jahr 2013 ohne Präjudiz für die Folgejahre. So ist auch ausgeschlossen, dass seitens der GEMA für das Jahr 2013 Nachforderungen geltend gemacht werden. In der gestrigen Anhörung bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes erfuhren die Beteiligten, dass voraussichtlich im April 2013 mit einem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle zu rechnen ist. Die Parteien haben dann die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des Schiedsstellenspruche eine tarifliche Neuregelung für 2014 zu finden.

Bezüglich der nicht vom Streit erfassten Tarife für Hintergrund- und Tonträgermusik, Radio und Fernsehwiedergabe etc. verständigte sich die BVMV mit der GEMA auf eine Erhöhung von 2,2 Prozent ab 1. Januar 2013. Ernst Fischer: „Die Mitglieder der Bundesvereinigung der Musikveranstalter wie auch des DEHOGA dürfen versichert sein, dass wir unabhängig von dieser vertraglichen Vereinbarung mit der GEMA für das Jahr 2013 nicht nachlassen werden, gesetzgeberischen Handlungsbedarf anzumahnen. Einseitig veröffentlichte Tarife – zumal wenn sie mit existenzgefährdenden Erhöhungen einhergehen – dürfen erst dann zur Anwendung kommen, wenn die ordentlichen Gerichte rechtskräftig über die Angemessenheit der Tarife entschieden haben.“


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 GEZ-Fragebogen richtig ausfüllen

Kurz und wichtig: GEZ-Fragebogen richtig ausfüllen

 

GEZ-Anfrage richtig beantworten und Geld sparen:

Ab 2013 wird das Rundfunkgebührensystem der GEZ völlig umgestellt. Jeder Haushalt und jedes Unternehmen müssen GEZ-Gebühren bezahlen, gleichgültig ob sie Rundfunk- oder Fernsehgeräte betreiben oder nicht. Insgesamt werden die meisten Betriebe aber entlastet, vor allem Hotels, die pro Zimmer nur noch 5,99 Euro pro Monat bezahlen müssen.


Alle Unternehmen werden nach der Anzahl ihrer Mitarbeiter eingestuft. Wer nicht mehr als 8 Mitarbeiter beschäftigt, bezahlt 5,99 Euro pro Monat. Von 9-19 Mitarbeitern sind es z.B. 17,98 Euro pro Monat. Bei Filialbetrieben wird jeder Betrieb extra berechnet.


Die GEZ hat bereits an viele Unternehmen Fragebögen versandt, um die notwendigen Daten zu erheben. Dabei sollte man die beigefügten Informationen ganz genau lesen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Auf insbesondere drei Punkte muss geachtet werden:

 

  1. Bei der Anzahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte sind nur "sozialversicherungspflichtig" beschäftigte Arbeitnehmer in den Fragebogen einzutragen. Minijober und Auszubildende sind nicht anzugeben.
  2. Ein betriebliches Fahrzeug pro Betriebsstätte ist frei. Wer nur ein Firmenfahrzeug hat, trägt die Zahl Null ein. Bei zwei Fahrzeugen wird nur eines eingetragen usw.. Wird dies übersehen, kostet dies jedes Jahr 71,88 Euro zu viel.
  3. Ein Hotelzimmer ist frei. Ein Betrieb mit 47 Zimmern muss z.B. nur 46 Zimmer eintragen. Gibt er alle Zimmer an, bezahlt er jedes Jahr 71,88 Euro zu viel.

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