Im Dezember hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) an alle bei ihr versicherten Unternehmen die Lohnnachweise für 2009 verschickt.
Damit erfragt sie die Arbeitsstunden und die Arbeitsentgelte der Beschäftigten im Jahr 2009 um den BGN-Beitrag für das abgelaufene Jahr berechnen zu können.
Die Frist für die Abgabe der ausgefüllten Formulare endet am 11. Februar 2010.
Der Unternehmer muss den Lohnnachweis auch dann bei der BGN einreichen, wenn er selbst nicht bei der BGN versichert ist. Erstmals müssen die Unternehmer im Lohnnachweis auch die Betriebsnummern angeben, mit denen sie bei der Bundesagentur für Arbeit geführt werden. Diese Betriebsnummern werden zwingend gebraucht für den Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung. Die BGN bittet darum, ihr das ausgefüllte Formular per Post zuzusenden, um eine reibungslose Erfassung der Daten sicherstellen zu können. Detaillierte Informationen zum Ausfüllen hat die BGN dem Formular beigelegt. Eine Telefonnummer für weitere Fragen ist eingerichtet:0621 4456-6969.
Einen Entgeltkatalog hält die Berufsgenossenschaft auf Ihren Internetseiten bereit.
Wie in unserem letzten Newsletter 14/2009 vom 31. Juli 2009 angekündigt finden Sie hier das DEHOGA-Merkblatt zur Neuen Grippe. Neben allgemeinen Hinweisen beantwortet das Merkblatt branchenspezifische Fragen wie:
Es geht uns um sachliche Aufklärung und Information und jede Vermeidung von Angst und Panikmache. Bei einigen Fragen ist eine ausschließlich rechtliche Beurteilung nicht ausreichend. Vielmehr geht es um praxistaugliche und pragmatische Lösungen in den Betrieben. Abhängig von der weiteren Entwicklung wird das DEHOGA-Merkblatt fortlaufend aktualisiert.
Anbei alle Informationen als PDF-Downloads:
Informationen für die Mitarbeiter
Flyer deutsch-englisch
Flyer deutsch-französisch
Fragen und Antworten
>> Nichtraucherschutzgesetz (PDF) <<
>> Merkblatt zum Nichtraucherschutz im Gastgewerbe (PDF)<<