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 Die aktuellen Meldungen

  

 BGN-Lohnnachweis 2009 - Abgabefrist endet bald

Im Dezember hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) an alle bei ihr versicherten Unternehmen die Lohnnachweise für 2009 verschickt.

Damit erfragt sie die Arbeitsstunden und die Arbeitsentgelte der Beschäftigten im Jahr 2009 um den BGN-Beitrag für das abgelaufene Jahr berechnen zu können.

Die Frist für die Abgabe der ausgefüllten Formulare endet am 11. Februar 2010.

Der Unternehmer muss den Lohnnachweis auch dann bei der BGN einreichen, wenn er selbst nicht bei der BGN versichert ist. Erstmals müssen die Unternehmer im Lohnnachweis auch die Betriebsnummern angeben, mit denen sie bei der Bundesagentur für Arbeit geführt werden. Diese Betriebsnummern werden zwingend gebraucht für den Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung.

Die BGN bittet darum, ihr das ausgefüllte Formular per Post zuzusenden, um eine reibungslose Erfassung der Daten sicherstellen zu können.

Detaillierte Informationen zum Ausfüllen hat die BGN dem Formular beigelegt. Eine Telefonnummer für weitere Fragen ist eingerichtet:0621 4456-6969.

Einen Entgeltkatalog hält die Berufsgenossenschaft auf Ihren Internetseiten bereit.


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 DEHOGA-Merkblatt zur Neuen Grippe

Wie in unserem letzten Newsletter 14/2009 vom 31. Juli 2009 angekündigt finden Sie hier das DEHOGA-Merkblatt zur Neuen Grippe. Neben allgemeinen Hinweisen beantwortet das Merkblatt branchenspezifische Fragen wie:

  • Wie können die Mitarbeiter helfen, das Risiko einer Ausbreitung des Virus zu verringern?
  • Was ist zu tun, wenn bei einem Gast Grippesymptome auftreten?
  • Was sollte ein betrieblicher Pandemieplan beinhalten? 

Es geht uns um sachliche Aufklärung und Information und jede Vermeidung von Angst und Panikmache.

Bei einigen Fragen ist eine ausschließlich rechtliche Beurteilung nicht ausreichend. Vielmehr geht es um praxistaugliche und pragmatische Lösungen in den Betrieben.

Abhängig von der weiteren Entwicklung wird das DEHOGA-Merkblatt fortlaufend aktualisiert.

Anbei alle Informationen als PDF-Downloads:

Informationen für die Mitarbeiter

Flyer deutsch-englisch

Flyer deutsch-französisch

Fragen und Antworten


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 Informationen zum Nichtraucherschutzgesetz
Informationen zu Einzelfragen und Definitionen des Nichtraucherschutzgesetzes:
 

Infohotline des Ministeriums für Gesundheit, Justiz und Soziales:
 
Telefon (0681) 501-3694 oder -3695 werktags von 08.30 bis 16.00 Uhr
 
 Downloads zur Einführung des Nichtraucherschutzgesetz:

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