Hier stellen wir Ihnen in Kürze einige aktuelle Lobby-Themen des DEHOGA Bundesverbandes vor.
Reduzierte Mehrwertsteuer für Hotellerie und Gastronomie einführen!Wir geben nicht auf! Auf europäischer wie auf deutscher Ebene müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, um für Umsätze der Hotellerie und Gastronomie den abgesenkten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7% einzuführen. Dies würde Wettbewerbsverzerrungen beseitigen, die Nachfrage steigern und dadurch Arbeitsplätze schaffen. Der EU-Kompromiss von Januar 2006 ist nicht sachgerecht.
Minijobs erhalten!Die Möglichkeiten der geringfügig entlohnten Beschäftigung müssen in der jetzigen Form beibehalten werden. Die Abgabenerhöhung von 25 % auf 30 % belastet den Faktor Arbeit und nimmt den Gastro-Unternehmen dringend benötigte Arbeitsplätze und begünstigt die Flucht in die Schwarzarbeit. Mehreinnahmen für die Sozialversicherungen entstehen so nicht. Die geringfügige Nebenbeschäftigung muss unbedingt erhalten bleiben. Sie hat seit der Einführung im April 2003 zahlreiche Jobs aus der Illegalität geholt und trägt entscheidend zum Haushaltseinkommen und somit zur dringend benötigten Steigerung der Konsumfreude bei.
Mindestlohn verhindern!Ein Mindestlohn im Gastgewerbe, egal in welcher Ausgestaltung, vernichtet Beschäftigung im Niedriglohnbereich und verdrängt Arbeit in die Schwarzarbeit. Auch eine Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder die Anwendung des „Gesetzes über die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen“ von 1952 würde nur einen Mindestlohn „durch die Hintertür“ darstellen. Hartz IV und die Möglichkeit der untertariflichen Bezahlung würden damit konterkariert. Getroffen werden nicht ausländische „Billigarbeiter“, sondern heimische Hoteliers und Gastronomen, vor allem in strukturschwachen Regionen. Bestehende Missbräuche wie illegale Ausländerbeschäftigung, Scheinselbstständigkeit oder grenzüberschreitende Dienstleistungen durch ausländische Briefkastenfirmen können bereits mit bestehenden Gesetzen bekämpft werden. Hier besteht ein Vollzugsdefizit.
Sachgrundlose Befristung erhalten! Für ein anwenderfreundliches Arbeitsrecht!Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung muss unbedingt erhalten bleiben, denn sie stellt in der gastgewerblichen Praxis ein häufig genutztes Instrument dar. Die von der Koalition geplante optionale Verlängerung der Wartezeit für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetz ist ein Irrweg, sie verstärkt im Ergebnis in vielen Fällen den Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses und verhindert dadurch die Schaffung neuer Jobs. Stattdessen ist die Wartezeit für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes generell auf 24 Monate zu verlängern, der Schwellenwert auf zwanzig Arbeitnehmer zu erhöhen. Weiter sind Schwellenwerten und Fristen zu vereinheitlichen, um das Arbeitsrecht für den mittelständischen Arbeitgeber durchschaubarer zu machen.
Lohnnebenkosten senken!Die Reformen der Sozialen Sicherungssysteme müssen endlich entschlossen angepackt werden. Ziel muss es sein, die Unternehmen spürbar von Lohnnebenkosten zu entlasten und somit Arbeit wieder bezahlbar zu machen. Dann sind auch zweifelhafte Instrumente wie der Kombilohn entbehrlich, die unselige Mindestlohn-Diskussion würde sich erübrigen. Kurzfristige Notmaßnahmen wie die Vorverlegung der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge und die zusätzlichen Abgaben aus den Minijobs sanieren nicht das System, sondern stopfen nur kurzfristig Löcher. Auch die Einnahmen aus der geplanten Mehrwertsteuererhöhung 2007 gewährleisten keine Nachhaltigkeit. Vielmehr muss die Leistungsseite angegangen werden! Eine Reform der Gesetzlichen Unfallversicherung darf keine bloße Organisationsreform sein. Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag ist entsprechend der tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten kurzfristig auf 3,5 % zu senken.
Jugendarbeitsschutz liberalisieren!Der DEHOGA bleibt bei seiner Forderung nach Heraufsetzung der Nachtruhezeit von 22.00 Uhr auf mindestens 23.00 Uhr, vor Berufsschultagen auf 21.00 Uhr. So können den meist minderjährigen Haupt- und Realschülern gleiche Startchancen gegeben, Ausbildungsanreize erhöht und die Gesetzeslage der Lebenswirklichkeit der Azubis wie der Gäste angepasst werden.
Hotelfernsehen muss bezahlbar bleiben!Die Hotellerie wird mit immer neuen und steigenden Zahlungsaufforderungen rund um den Hotelfernseher konfrontiert. GEZ und Verwertungsgesellschaften stellen Forderungen, die der Höhe und dem Grunde nach nicht mehr nachvollziehbar sind. Hotels müssen aus dem Anwendungsbereich der §§ 20, 20b Urheberrechtsgesetz, herausgenommen werden, denn sie sind keine Sende- oder Kabelunternehmen. Es müssen sachgerechte Gebührentatbestände für die Rundfunkgebühren gefunden werden, damit Hotelier und Hotelgast nicht mehrfach zur Kasse gebeten werden. Hotels dürfen bezüglich der Gebührenhöhe nicht schlechter behandelt werden als andere Unternehmen.
Öffnungszeiten in der Außengastronomie ausweiten!Drei Viertel der Deutschen sprechen sich für eine Sperrzeit in Biergärten, Straßencafés & Co. erst ab 24 Uhr aus. Diesem Bedürfnis muss der Gesetzgeber endlich Rechnung tragen und eine spezielle Verordnung für menschlichen Kommunikationslärm in Kraft setzen.
Auswüchse bei Lebensmittelkennzeichnung und Verbraucherinformation eindämmen!Es darf nicht sein, dass Speisekarten sich lesen wie Inventarlisten eines chemischen Labors und die Gäste auf Büffets vor lauter Zutatenhinweisen die Gerichte nicht mehr finden. Bestrebungen, in der Gastronomie alle Zutaten der Kennzeichnungspflicht zu unterwerfen, ist realitätsfern und überbürokratisch. Den Interessen von Allergikern ist Genüge getan, wenn Informationen über allergene Zutaten bereit gehalten werden. Ein Informationsanspruch von Bürgern gegen Unternehmen im Rahmen eines Verbraucherinformationsgesetzes ist überbürokratisch und daher abzulehnen. Ohnehin gilt: Nur wer sich an die vorgegebenen Gesetze und Hygieneleitlinien hält wird sich am Markt behaupten. Diese Themenauswahl erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Sie sich über einzelne Branchenthemen und deren aktuellen Stand weiter informieren möchten, informiert Sie der DEHOGA Bundesverband selbstverständlich jederzeit gerne.