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 Recht & Steuern

Wesentliche Herausforderungen im Steuerecht sind aktuell die anstehende Erbschaftssteuerreform und die bereits verabschiedete große Unternehmenssteuerreform. Die Erbschaftssteuer muss aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Sicher wäre die vollständige Abschaffung die einzig richtige Weg, aber die Länder müssten auf vier Milliarden Euro pro Jahr verzichten. Dieser Einnahmeausfall relativiert sich natürlich, wenn der Gesetzgeber bei der Neuregelung hinsichtlich der Bewertungsregelungen neue bürokratische und kostenintensive Verfahren einführen sollte. Der DEHOGA hat sich bereits nach den ersten Entwurf eines neuen Erbschaftssteuergesetzes positioniert und wird die weiteren Beratungen intensiv begleiten.

Die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform können derzeit noch nicht qualifiziert abgeschätzt werden. Daher hat der DEHOGA Bundesverband im Zusammenschluss mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei damit beauftragt, die konkreten Auswirkungen auf das Gastgewerbe in Deutschland anhand von Beispielen aus der Praxis zu errechnen.

Nachdem im Zuge der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für das Gaststättenrecht auf die Länder übergegangen ist, steht zu befürchten, dass im Gaststättenrecht ein Flickenteppich an Regelungen entsteht. Hier hat sich der DEHOGA Bundesverband mit seinen Landesverbänden auf Forderungen und Positionen verständigt, die im Idealfall in allen Ländern umgesetzt werden.


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