Unsere Mitglieder erhalten monatlich die Zeitung „Gastgewerbe – Das Branchenmagazin“.
Gastgewerbe – Das Branchenmagazin berichtet und unterrichtet Sie über alle branchenrelevanten Themen und die neuesten Nachrichten aus unserem Landesverband. Mit einer IVW Auflage von 34.000 verbreiteten Exemplaren ist dies eine der größten Fachzeitungen bundesweit.
Wenn Sie dort inserieren möchten und Sie an den Mediendaten interessiert sind oder einfach nur mal eine Leseprobe wollen, informieren Sie sich hier: Gastgewerbe-Magazin
(Saarbrücken, 26. Februar) In der ersten Tarifverhandlungsrunde haben die Tarifvertragsparteien Gewerkschaft NGG und DEHOGA Saarland ein positives Ergebnis für die rund 15.000 Beschäftigten im saarländischen Hotel- und Gaststättengewerben gemeinsam erzielen können. So werden die Entgelte insgesamt um 4% in den nächsten zwei Jahren erhöht, ab dem 1.03.2010 um 2,5% sowie ab dem 1.04.2011 um weitere 1,5%. Die unterste Lohngruppe entfällt. Dieser Abschluss bedeutet unter Berücksichtigung zweier Leermonate und der 24 monatigen Laufzeit eine reale Lohnerhöhung um 1,9% auf das Jahr gerechnet.
Die neuen Tarife finden sie hier
Die Ausbildungsvergütungen konnten ebenfalls verbessert werden. Im ersten Jahr der Ausbildung erhöht sich die Vergütung um 40 € auf nun 500 € pro Monat, im zweiten Ausbildungsjahr steigen die Vergütungen um 25 € auf 550 € pro Monat und im dritten Jahr um 20 € auf 610 € monatliche Ausbildungsvergütung. Damit soll auch - vor dem Hintergrund der zukünftig geringer werdenden Zahl der Jugendlichen, die dem Ausbildungsmarkt zur Verfügung stehen – die Attraktivität der Ausbildung in der Branche gefördert werden. Sowohl Roman Peifer Geschäftsführer der Gewerkschaft NGG als auch Rolf Bauer, Vorsitzender der Tarifkommission des DEHOGA Saarland, bezeichneten den Abschluss, unter Berücksichtigung der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Gaststättenbetriebe im Saarland und der mit rückläufigen Gästeankünften kämpfenden mittelständischen, meistenteils inhabergeführten saarländischen Hotelbetriebe, als fair und angemessen. Beide Parteien verständigten sich darauf, zügig in zielgerichtete Verhandlungen über eine neue Entgeltstruktur sowie die Modernisierung des Manteltarifvertrages einzutreten.
Absolutes Rauchverbot ab 1. Juli in Hotellerie und Gastronomie – Übergangsregelungen für Gaststätten, die durch bauliche Veränderungen Nebenräume geschaffen haben Mit den Stimmen der Jamaika-Koaliton gegen SPD und LINKE hat der saarländische Landtag am 10.02.2010 das schärfste Nichtraucherschutzgesetz Deutschlands erlassen. Entgegen aller öffentlicher und nichtöffentlicher Verbandskritik, die gegen eine neuerliche Veränderung, insbesondere Ver-schärfung des bisher geltenden Nichtraucherschutzgesetzes ins Feld geführt wurde, ist ein absolutes Rauchverbot ab dem 1. Juli nun beschlossene Sache. In Ausnahmefällen wird eine Übergangsfrist bis zum 30.11.2011 gewährt. Damit wird die Existenz von vielen Betrieben, insbesondere kleine Gastwirt-schaften und Kneipen, und deren Mitarbeiter ohne Not auf´s Spiel gesetzt. Auch die saarländische Bevölkerung sprach sich in einer dimap Umfrage vom Dezember letzten Jahres noch mehrheitlich mit 54% gegen eine Verschärfung des geltenden Rechts aus. 15.000 Unterschriften vom DEHOGA Saar-land mit Unterstützung der Brauereien und Getränkeverleger gesammelt, sowie 12.000 weitere Unter-schriften vom Aktionsbündnis Saarländische Kneipen-Kultur, also zusammen 27.000 Unterschriften von Menschen, die gegen eine Verschärfung sind, wurden Saar-Gesundheitsminister Weisweiler von DEHOGA-Präsidentin Gudrun Pink und Aktionsbündnis-Vorsitzende Sabine Dewies im Beisein der Presse beim Neujahrsempfang übergeben. Man nahm es zur Kenntnis, ohne jedoch vom Vorhaben abzulassen. Lediglich einige Veränderungen, wie die Streichung der Privilegierung von Vereinen und Gemeinschaftshäusern, sowie eine Übergangszeit, wurden noch ins Gesetz aufgenommen. Mit dem Hinweis auf die im Koalitionsvertrag auf Bestreben der Grünen aufgenommene Verschärfung des Rauchverbots wurden alle Argumente abgewehrt oder ignoriert.
Fakten zum neuen saarländischen Nichtraucherschutzgesetz Was regelt das Gesetz neu bzw. anders? Grundsätzlich gilt ab dem 1. Juli ein absolutes Rauchverbot in Hotellerie und Gastronomie, Dis-cotheken, Spielhallen und Spielcasionos (sofern in diesen Räumen eine Gaststätte betrieben wird), Bier- und Festzelten, Vereinen und Gemeinschaftshäusern, unabhängig von der Konzessionierung, der Größe der Gaststätte oder ob ein (Raucher-)Nebenraum vorhanden ist oder nicht. Auch ob die Gaststätte inhabergeführt ist, oder Personal beschäftigt wird ist nicht entscheidend. Die Bußgelder werden für die Inhaber, nicht aber für die rauchenden Gäste erhöht. Statt bisher bis zu 1000.- € können nun im Wiederholungsfalle bis zu 2000.- € Bußgeld verhängt werden. Ab einer drei-maligen Begehung von Ordnungswidrigkeiten in Form des Unterlassens von Maßnahmen gegen Ver-stöße gegen das Rauchverbot (nicht gegen die Kennzeichnungspflicht), wird in der Regel vermutet, dass der Betreiber unzuverlässig ist, was einen Konzessionsentzug zur Folge hätte. Gibt es Ausnahmen? Lediglich in Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthöfe und Pensionen) darf auf den Zimmern über den 1. Juli hinaus geraucht werden. Das Rauchen unter freiem Himmel ist weiterhin gestattet. Gibt es eine Übergangszeit? Ja, allerdings muss eine Erlaubnis beantragt werden, über den 1. Juli 2010 hinaus, das Rauchen wei-terhin zu gestatten.. Wie lange gilt die Übergangsfrist? Bis zum 30.11.2011. Sie gilt nicht automatisch, sondern muss im Wege der Erlaubnis beantragt werden. Einer besonderen Erlaubnis bedarf es nicht für das Rauchen auf den Zimmern in Beherber-gungsbetrieben. Wer erhält die Erlaubnis? Diejenigen Gaststätten, die zwischen dem 21. November 2007 und dem 18. November 2009 durch entsprechende bauliche Veränderungen Nebenräume errichtet haben, können eine Ausnahmege-nehmigung für das Rauchverbot in dem Nebenraum beantragen. Dies dürfte auch für Hotels gelten, die über ein Restaurant verfügen und insoweit unter die Gaststätten-Regelung fallen und in dem o.g. Zeitraum einen Raucherraum (Lounge) errichtet haben. Explizit genannt werden im Gesetz jedoch nur Gaststätten. Vor oder nach diesem Zeitpunkt errichtete Nebenräume bleiben unberücksichtigt. Wo muss der Antrag gestellt werden? Der Antrag muss beim Umweltministerium gestellt werden. Bis wann muss der Antrag gestellt werden? Der Antrag muss bis 30.04.2010 gestellt werden Was sind die Voraussetzungen für die Erlaubnis? Wie bereits gesagt muss der Nebenraum zwischen dem 21. November 2007 und dem 18. November errichtet worden sein. Was sind bauliche Veränderungen? Dies sind Maßnahmen wie z.B. der Einbau von Wänden oder Türen sowie der Einbau von Belüftungs-einrichtungen. Nicht dazu gehören die Ausstattung mit Mobiliar oder das Aufstellen oder Aufhängen von Raum- bzw. Deckenventilatoren. Was muss der Antrag enthalten? Der Antrag muss mindestens enthalten Angaben und soweit notwendig Unterlagen über: - die Person des Antragstellers - die Betriebsart - Rechnungs- oder Zahlungsbelege über Arbeits- oder Materialaufwand soweit zum Nachweis der baulichen Veränderung erforderlich. - Angaben und/oder Unterlagen über die Betrieb des Gewerbes einschließlich der zum Aufent-halt der Beschäftigten bestimmten Räume vor und nach den baulichen Maßnahmen. - Darüber hinaus kann die Erlaubnisbehörde Bauvorlagen nach § 69 der Landesbauordnung verlangen. Bewertung des neuen Gesetzes In praktischer und rechtlicher Hinsicht ist das Gesetz mehr als zweifelhaft. Das Erlaubnisverfahren ist bürokratisch aufwendig und möglicherweise ohne fachkundige Hilfe nicht ohne weiteres zu bewältigen. Es bleibt unklar, welche Unterlagen im Einzelfall eingereicht werden sollen, da das Gesetz hier nicht eindeutig ist. Dies könnte dazu führen, dass die Behörde im Verlauf des Verfahrens noch Unterlagen bis hin zu einer Bauvorlage anfordert. Dies könnte im schlechtesten Fall dazu führen, dass eine positive Entscheidung über eine Erlaubnis erst nach dem 1. Juli fällt und damit Zeit von der ohnehin knappen Übergangsfrist ungenutzt verstreicht. Dies kann nicht zu Lasten des Antragstellers gehen. Fraglich ist auch, ob und wie Eigenleistungen behandelt werden. Unserer Auffassung nach müssen diese wie Fremdleistungen behandelt werden. Rechtlich zweifelhaft ist auch, ob eine Übergangsfrist einerseits nicht generell für alle Betriebe hätte gewährt werden müssen, also auch für die, die aufgrund ihrer Größe gar nicht in Nebenräume inves-tieren mussten und ob andrerseits die einheitliche Länge der Übergangsfrist ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Investitionshöhe rechtens ist. Die jetzt gefundene „Lösung“ ist auf jeden Fall unglücklich, sorgt sie doch für Wettbewerbverzerrungen zwischen Betrieben, in denen schon nicht mehr und in denen noch geraucht werden darf. Unter Juristen umstritten ist auch die Frage, ob der Landesgesetzgeber überhaupt Regelungen für Hotels treffen durfte. Das Recht der Beherbergungsbetriebe ist nämlich vor der Föderalismusreform, die das Gaststättenrecht zur Ländersache machte, aus dem Gaststättengesetz ausgeklammert wor-den. Folglich ist die Zuständigkeit beim Bundesgesetzgeber geblieben. Was die verschärften Sanktionen angeht ist es fraglich, ob ein dreimaliger Verstoß wirklich zum Kon-zessionsentzug und damit zur Aufgabe der beruflichen Existenz führen muss. Dies werden im Einzel-fall die Gerichte entscheiden müssen. Vor allem, weil es auch fraglich ist, welche Maßnahmen der Verantwortliche überhaupt treffen muss, um Verstöße zu verhindern. Das Oberlandesgericht Olden-burg hob ein Bußgeld gegen einen Wirt auf, mit der Begründung, dass der Wirt kein Erfüllungsgehilfe für das Gesetz sei. Er habe die notwendigen Maßnahmen (Entfernen der Aschenbecher, Hinweise auf das Rauchverbot) ergriffen und sei darüber hinaus für das Unterlassen der Kontrollen nicht zu bestra-fen, heißt es in dem Urteil weiter. (AZ: 144 Js 81571/08) Nach den Angaben, die die Betroffenen Gastronominnen und Gastronomen gegenüber dem Verband gemacht haben, sind Umsatzeinbußen bis zu 30 und mehr % prognostiziert, was zum Aus für den Betrieb und leider auch für die Wirtin oder den Wirt führen kann. Bis zu 1000 Arbeitsplätze sind akut gefährdet.
Wie geht es weiter? Nach Einschätzung der politischen Lage ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass das Gesetz ohne in Anspruchnahme gerichtlicher Hilfe insgesamt oder in Teilen verändert wird. Nach unseren Informatio-nen gibt es bereits Bestrebungen ein Volksbegehren mit dem Ziel, das alte Gesetz wieder zur Geltung zu bringen, zu betreiben zu wollen. Auch soll es bereits vorbereitete Klagen gegen das absolute Rauchverbot „in der Schublade“ geben. Der DEHOGA Saarland behält sich alle Schritte offen, nur ein eigenes Klagerecht hat der Verband nicht. Der Verband wird die weitere Vorgehensweise in Absprache mit seinen Mitgliedern gestalten.
Der Populismus um die Strafsteuer treibt immer skurrilere Blüten Saarbrücken Die Polemik in der Diskussion um die so genannte Bettensteuer nimmt zu-nehmend groteskere Züge an. Hintergrund: Bei diesem Vorhaben will die rot-rot-grüne Stadt-ratskoalition von den Saarbrücker Hoteliers eine zusätzliche Steuer einführen, die fünf Pro-zent des Übernachtungspreises betragen soll. Kreativ in der Namensgebung zeigte sich jüngst der Vorsitzende der Linke-Stadtratsfraktion Rolf Linsler. Wie in der Saarbrücker Zeitung vom 26. Februar beschrieben, will Linsler diese für die Hoteliers als Strafsteuer empfundene Zusatzabgabe zur Rettung der Schwimmbäder im Stadtverband nutzen. Aus Bettensteuer wird Schwimmbad-Rettungssteuer – so seine populistische Parole. „Dabei verkennt Linsler vollkommen die Situation und beweist zum wiederholten Male seine wirtschaftliche Inkompetenz. Entweder kennt er die wahren Gegebenheiten nicht, oder er versucht die Öffentlichkeit bewusst hinters Licht zu führen – beides ist unzumutbar“, kritisiert Gudrun Pink, die Saarland-Präsidentin des Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Saarland e.V.
Wie sehr Linslers Einschätzung an der Realität vorbei geht, beweisen deutlich die Fakten: Die möglichen Einnahmen einer Bettensteuer wären nicht zweckgebunden. Sie würden in den großen Gesamthaushalt der Stadt fließen – keine Umkleide würde dadurch renoviert, keine Schwimmbad vor der Schließung gerettet. Pink: „Anstatt Konzepte auszuarbeiten, wie man die Löcher im Stadthaushalt nachhaltig stopfen könnte, treibt die rot-rot-grüne Stadt-ratskoalition lieber eine Sau nach der anderen durchs Dorf. Und als Melk-Säue – um im Bild zu bleiben – haben sich Linsler & Co nun die Hoteliers auserkoren. Wohl wissend, dass von der Saarbrücker Bevölkerung kaum Gegenwehr zu erwarten ist, bucht doch niemand ein Hotelzimmer in der eigenen Stadt.“ Hanebüchen ist der von Linsler in der Saarbrücker Zeitung zu lesende Einwand „die Hoteliers wollen Stellenabbau und unbezahlte Mehrarbeit für die städtischen Mitarbeiter und Schwimmbad-Schließungen, damit sie selbst weniger Steuern zahlen und mehr Rendite ein-fahren“. Zum einen will kein Hotelbetreiber eine Schwimmbadschließung, zum anderen sind die Saarbrücker Hoteliers keine raffgierigen, im Luxus lebenden Großkapitalisten. Völlig ver-kannt wird, dass bei den saarländischen Hoteliers die Übernachtungszahlen im vergan-genen Jahr um 12 Prozent eingebrochen sind. Und schon 2008 gab es ein dickes Minus von fünf Prozent. Hier agieren keine Großkonzerne sondern kleine- bis mittelständische Unter-nehmen, die tagtäglich ums Überleben kämpfen. „Das ist eine willkürlich Stigmatisierung auf der Basis einer Neid-Debatte – das ist nicht in Ordnung“, weist Gudrun Pink den Vorwurf entschieden zurück. Und abgesehen davon: Diese Bettensteuer wirkt dem im Dezember 2009 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz entge-gen. „Wie man auch immer zur Mehrwertsteuersenkung auf sieben Prozent stehen mag, aber es geht nun mal nicht, dass die Kommunen eigenmächtig und in Gutsherrenart dieses Gesetz konterkarieren“, sagt die DEHOGA Saarland-Präsidentin und ergänzt, „vielleicht hat Rolf Linsler auch vergessen, dass seine Partei im Bundestagswahlkampf sehr wohl für eine Steuersenkung zugunsten der Gastronomen eingetreten ist.“ Ferner macht der DEHOGA Landesverband deutlich, dass eine Bettensteuer weitreichend lähmende Folgen hätte. So gibt es vielfache Bespiele von Hoteliers, die jetzt nach der Sen-kung der Mehrwertsteuer konkrete betriebliche Maßnahmen ergreifen möchten. Sie möchten umfassend investieren – sei es, dass man neues Personal einstellt oder das Handwerk mit Renovierungsarbeiten betraut. Dieses zarte Pflänzchen der Aufbruchstimmung wird nun bru-tal mit den Füßen zermalmt. Kein Saarbrücker Hotelier investiert, wenn eine Bettensteuer im Raum steht. Und gerade im Saarland wäre in den sensiblen Zeiten der Wirtschafkrise eine Bettensteuer das komplett falsche Signal: Die Schere der Wettbewerbsverzerrung würde noch größer. Saarbrücken grenzt an Länder, die mit 5,5 Prozent in Frankreich und drei Pro-zent in Luxemburg einen immer noch viel niedrigen Steuersatz aufweisen als die einheimi-schen Betriebe. Auch innerhalb des Saarlandes wäre das Saarbrücker Vorhaben eine Insel-Lösung, die man den zu 90 Prozent aus Geschäftsreisenden bestehenden Gästen nur schwer begreiflich machen könnte. „Wie sollen die Saarbrücker Hoteliers reagieren? Lieber Geschäftsreisender, es tut uns Leid, wir müssen Ihnen zusätzlich fünf Prozent mehr für Ihre Übernachtung berechnen. Es wäre klüger, beim nächsten Mal ein Zimmer in Saarlouis zu buchen – das ist eh die heimliche Hauptstadt des Saarlandes“, beschreibt Gudrun Pink ein Szenario, das so wirklich niemand möchte. Schon gar nicht die Saarbrücker Stadträte, deren Aufgabe es ist, für das uneingeschränkte Wohl der Landeshauptstadt zu sorgen.
(Saarbrücken,10. Februar) Wie ernst ist es der saarländischen Landesregierung, alles für den Erhalt von Arbeitsplätzen tun zu wollen? Dies fragt sich nicht nur Gudrun Pink, Präsidentin des saarländischen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Saarland), sondern auch viele Wirtinnen und Wirte, die ihre Sorgen und Existenzängste um den eigenen Betrieb und das Schicksal ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Verband äußern. Bereits im November wies der Verband öffentlich auf den erwarteten Verlust von bis zu 1000 Arbeitsplätzen in der Branche hin und machte dies auch in zahlreichen Gesprächen mit Vertretern von Regierung und Opposition deutlich, zuletzt in der öffentlichen Anhörung im Landtag. Die jetzt nach der Veränderung des Änderungsentwurfes vom 19.11.2009 vorliegende Gesetzesfassung ignoriert diese Prognose zum Arbeitsplatzverlust nach wie vor und dokumentiert das Chaos in den Bemühungen von Jamaika, ein verfassungskonformes und auch sonst rechtlich unbedenkliches absolutes Rauchverbot umzusetzen.
Dies ist nach wie vor nicht gelungen. Die Arbeitsplätze und Unternehmerexistenzen seien weiterhin gefährdet, so Frank C. Hohrath, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Überhaupt sei die nun neu ins Gesetz genommene zeitliche Übergangslösung die schlechteste Lösung der rechtsstaatlich gebotenen Frage der Entschädigung für diejenigen Betriebe oder Unternehmer, die in bauliche Veränderungen wie Einbau von Wänden, Türen oder Belüftungseinrichtungen für Nebenräume investiert haben, so Hohrath weiter. Zum einen verschärft eine solche Übergangsregelung die Wettbewerbssituation von Gaststätten, die – weil unter 75 qm – gar nicht investieren mussten, gegenüber solchen, die aufgrund der baulichen Möglichkeiten in Nebenräume ausweichen konnten und in denen nun bis Ende November 2011 weiter geraucht werden dürfe, erklärt Gudrun Pink. Mit der neuerlichen Überarbeitung des Nichtraucherschutzgesetzes sollten aber nach den Erklärungen von Hubert Ulrich, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/ Grüne im saarländischen Landtag, neben den gesundheitlichen Erwägungen vor allem auch angebliche Wettbewerbsverzerrungen beseitigt werden. Das Gegenteil ist - zumindest für die Übergangszeit – der Fall. Zum anderen sei die Ausgestaltung auch inhaltlich rechtlich zweifelhaft. Da die Übergangszeit einerseits einheitlich bis zum 1.12.2011 festgelegt wurde, andererseits eine Geringfügigkeitsgrenze bzw. Staffelung nach der Höhe der Investitionen nicht vorgesehen sei, würde die unterschiedliche Investitionshöhe nicht entsprechend berücksichtigt. Dies stelle eine verfassungsrechtlich bedenkliche Gleichbehandlung von ungleichen Sachverhalten dar, so Hohrath weiter. Auch das Antragsverfahren selber sei hoch bürokratisch und für viele Gastronomen, gerade aus dem Kreis der Wirtinnen und Wirte, nicht ohne fachliche Beratung durchführbar, meint Frank C. Hohrath. Dies könne potentielle Antragsteller verunsichert und von der Antragstellung abhalten, was möglicherweise zum Kalkül der Regierungskoalition gehören könne, so Pink. Fraglich ist auch, wie Investitionen, die in Eigenleistung erbracht wurden, zu behandeln sind. Nach Auffassung des DEHOGA müssen auch diese wie Fremdleistungen behandelt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint nicht nur die Antragsfrist bis zum 30. April knapp bemessen. Auch die Entscheidung bis zum 1. Juli könnte sich verzögern, wenn z.B. aufgrund der Fülle von Anträgen oder – für den Antragsteller nicht voraussehbar - noch Unterlagen zur Entscheidung angefordert werden, wie z.B. eine Bauvorlage, dann dürfen solche Verzögerungen nicht zur Lasten des Antragstellers gehen, fordert Gudrun Pink. Gegebenenfalls müsse dann die Übergangszeit individuell verlängert werden, so Pink weiter. „Notfalls unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe“. Mit dem heute verabschiedeten Rauchverbot ist das Saarland nicht nur politisch eine Insel wie Jamaika, sondern auch rechtlich in Fragen des Rauchverbots. In allen Bundesländern gelten – mit guten Gründen und in allen politischen Konstellationen - Ausnahmeregelungen, nur im Saarland nicht. 54% der Saarländerinnen und Saarländer hielten laut einer dimap Umfrage im Dezember 2009 ebenfalls eine Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes für nicht notwendig. Von daher steht zu befürchten, dass außer in der Frage von ablehnenden Bescheiden zur Übergangsregelung auch andere Teile des Gesetzes einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden. Auch bei den nunmehr verschärften Sanktionen gebe es Unklarheiten, so Hohrath weiter. Das Gesetz verpflichte den Gastronomen, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße zu verhindern. Dieser Verpflichtung komme der Wirt bereits grundsätzlich nach, wenn er auf das Rauchverbot mit der entsprechenden Kennzeichnung hinweist und dem Rauchen keinen Vorschub leiste, etwa durch das Aufstellen von Aschenbechern. Es sei jedoch nicht Aufgabe des Wirtes, das Gesetz zu vollziehen, dafür seien die Ordnungsbehörden zuständig. Diese hätten jedoch bereits in der Vergangenheit erklärt, nicht über die notwendigen Kapazitäten zur um-fassenden Überwachung zu verfügen. Zweifelhaft sei auch, inwieweit der saarländische Landesgesetzgeber das absolute Rauchverbot auch auf Beher-bergungsstätten erstrecken dürfe. Auch in diesen ist nach dem neuen Gesetz keine Rauchmöglichkeit – außer auf den Zimmern – mehr vorgesehen. Das Recht der Beherbergungsbetriebe sei aber beim Bundesgesetzgeber geblieben, da vor der Föderalismusreform, in deren Rahmen das Gaststättengesetz Ländersache wurde, die Beherbergungsstätten aus dem Gaststättenrecht herausgenommen wurden. Fazit: Die Neuregelung des Nichtraucherschutzes ist wenig gelungen, egal wie man zu der Frage ob und wie weit man das Rauchen in Gaststätten weiter einschränken soll, steht. Statt polarisierender Lösungen, die rechtlich ungeklärte Fragen auf dem Rücken der Betroffenen austragen, hätte die Beibehaltung des status quo die überwiegende Zahl der Saarländerinnen und Saarländer zu Frieden gestellt.
Im Dezember hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) an alle bei ihr versicherten Unternehmen die Lohnnachweise für 2009 verschickt. Damit erfragt sie die Arbeitsstunden und die Arbeitsentgelte der Beschäftigten im Jahr 2009 um den BGN-Beitrag für das abgelaufene Jahr berechnen zu können.
Die Frist für die Abgabe der ausgefüllten Formulare endet am 11. Februar 2010. Der Unternehmer muss den Lohnnachweis auch dann bei der BGN einreichen, wenn er selbst nicht bei der BGN versichert ist. Erstmals müssen die Unternehmer im Lohnnachweis auch die Betriebsnummern angeben, mit denen sie bei der Bundesagentur für Arbeit geführt werden. Diese Betriebsnummern werden zwingend gebraucht für den Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung. Die BGN bittet darum, ihr das ausgefüllte Formular per Post zuzusenden, um eine reibungslose Erfassung der Daten sicherstellen zu können. Detaillierte Informationen zum Ausfüllen hat die BGN dem Formular beigelegt. Eine Telefonnummer für weitere Fragen ist eingerichtet:0621 4456-6969. Einen Entgeltkatalog hält die Berufsgenossenschaft auf Ihren Internetseiten bereit.