Unsere Mitglieder erhalten monatlich die Zeitung „Gastgewerbe – Das Branchenmagazin“.
Gastgewerbe – Das Branchenmagazin berichtet und unterrichtet Sie über alle branchenrelevanten Themen und die neuesten Nachrichten aus unserem Landesverband. Mit einer IVW Auflage von 34.000 verbreiteten Exemplaren ist dies eine der größten Fachzeitungen bundesweit.
Wenn Sie dort inserieren möchten und Sie an den Mediendaten interessiert sind oder einfach nur mal eine Leseprobe wollen, informieren Sie sich hier: Gastgewerbe-Magazin
Am 13. September 2010 ist es soweit !
Im Victor’s Seehotel Weingärtner, Nohfelden-Bosen findet der alljährliche Landesverbandstag des DEHOGA Saarland e.V. statt.
Gleichzeitig wie immer der beliebte 10. Impulstag für Gastronomie und Hotellerie mit einem attraktiven Rahmenprogramm:
DEHOGA rechnet mit massiven Einbußen insbesondere bei Eckkneipen Nach dem Volksentscheid gilt in der bayerischen Gastronomie vom 1. August an automatisch ein absolutes Rauchverbot. Der Landtag prüft lediglich noch den Volksentscheid als solchen. Auch in Kneipen unter 75 Quadratmetern, Nebenräumen von Gaststätten und Festzelten darf damit ab August nicht mehr geraucht werden.
Die Einrichtung von Raucherclubs gestattet das neue Gesetz nicht. Während des diesjährigen Oktoberfest soll das Rauchverbot in den Zelten noch nicht konsequent umgesetzt und Verstöße gegen das Verbot nicht geahndet werden, um den Wiesn-Wirten ausreichend Zeit für nötige Umbauten an ihren Zelten zu lassen. DEHOGA enttäuscht über Entscheidung mit wenig Augenmaß Der DEHOGA hätte sich gewünscht, dass es auch in Bayern bei den definierten Ausnahmeregelungen für Eckkneipen und Bars mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche sowie Festzelten bleibt. Die Vielzahl der Hotels und Restarants ist von den Änderungen zwar nicht massiv betroffen, doch gerade für Eckkneipen rechnet der DEHOGA mit Umsatzeinbußen von bis zu 30 Prozent. Diese Zahl belegen unter anderem Erhebungen, die vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2008 zum Rauchverbot in der Gastronomie erfolgt waren. DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges prognostiziert für die Betriebe schwere Belastungen bis hin zu Insolvenzen.
„Wir hätten uns auch mit Blick auf die Signalwirkung des Entscheids für andere Bundesländer eine Lösung mit mehr Augenmaß gewünscht“, erklärte sie deshalb unter anderem gegenüber bild.de und Bild am Sonntag.
Dass die Gefahr einer schnellen Ausweitung der neuen Regelungen über Bayern hinaus tatsächlich gegeben ist, beweist die Tatsache, dass unter anderem die SPD kurz nach dem bayerischen Volksentscheid bereits ein bundesweites Rauchverbot forderte. Insofern begrüßt der DEHOGA, dass sowohl Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler wie auch Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner angekündigt haben, nicht aktiv werden zu wollen. Die Rauchverbote in der Gastronomie seien Ländersache, so die Begründung. Und auch aus den Ländern gibt es teilweise positive Signale: So wird es nach Aussage von Ministerpräsident Stefan Mappus in Baden-Württemberg keine weitere Verschärfung des Nichtraucherschutzes geben. Er sehe keine Notwendigkeit, Raucher „staatlicherseits umzugewöhnen“.
Mehrwertsteuerdebatte konstruktiv begleiten Auf Einladung des DEHOGA Bundesverbandes haben 20 Gastronomen aus ganz Deutschland am 30. Juni in München darüber beraten, wie sich die Gastronomie weiter konstruktiv in die Debatte zur Reform des Mehrwertsteuersystems einbringen kann. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Argumente für die steuerliche Gleichbehandlung der Gastronomie mit dem Lebensmitteleinzelhandel und dem Lebensmittelhandwerk unvermindert Gültigkeit besitzen.
Es sei an der Zeit, die offensichtlichen Widersprüche im geltenden Mehrwertsteuersystem endlich zu beseitigen. Für die Branche heißt das, zu verdeutlichen, welchen wertvollen und vielfältigen Beitrag die Gastronomie für die Lebensqualität in Deutschland leistet. Unter dem Eindruck der „Hotelsteuerdebatte“ in den Medien und in der Politik waren sich alle einig, dass hier noch viel Aufklärungsarbeit gegenüber Politikern und Journalisten zu leisten ist.
Die Teilnehmer des Treffens verabredeten, neue Kommunikationsprodukte zu entwickeln, die die Branchenargumente anschaulich auf den Punkt bringen. „Das Ziel unserer Verbandsaktivitäten ist und bleibt die Durchsetzung eines einheitlichen reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die gesamte Branche“, erklärte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.
„Oktoberfestbier“ und „Wiesnbier“ sind geschützte Bezeichnungen In wenigen Wochen heißt es in München wieder „O’zapft is!“. Wenn auch Sie das Oktoberfest für passende Marketing-Maßnahmen nutzen und beispielsweise Ihrem Bier - egal ob in Bayern oder im Rest der Republik - einen griffigen, anlassbezogenen Namen geben wollen, sollten Sie folgendes beachten: Beim deutschen Patent- und Markenamt können Bezeichnungen für Unternehmen oder Produkte eingetragen werden. Markenrechtlich geschützt sind unter anderem die Bezeichnungen „Oktoberfest-Bier“ und „Wiesnbier“.
Die Begriffe dürfen ausschließlich von den Münchner Traditionsbrauereien Augustiner Bräu Wagner KG, Hacker-Pschorr Bräu GmbH, Spaten-Franziskaner GmbH, Löwenbräu AG, Paulaner Brauerei GmbH & Co. KG und Staatliches Hofbräuhaus in München genutzt werden. Um Abmahnungen und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden, sollten Sie diese beiden Begriffe deshalb nicht verwenden. Hingegen ist unter rechtlichen Gesichtspunkten nicht dagegen einzuwenden, wenn Sie anlässlich des Oktoberfests oder anderer Veranstaltungen die Bezeichnung „Festbier“ nutzen.
Unabhängig vom konkreten Oktoberfest-Fall gilt: Wenn Sie mit markenrechtlichen Abmahnschreiben und Unterlassungserklärungen konfrontiert werden, können Sie sich mit Ihrem DEHOGA Landesverband oder dem DEHOGA Bundesverband in Verbindung setzen, um eine erste rechtliche Einschätzung einzuholen, ob tatsächlich ein juristisches Problem besteht und wie weiter vorzugehen ist.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige soll teurer werden. Wer als Selbstständiger freiwillig für die Arbeitslosenversicherung zahlt, muss künftig möglicherweise tiefer in die Tasche greifen: Die Beiträge sollen sich nach Plänen der Bundesregierung vervierfachen. Aktuell liegt der Beitrag im Westen bei 17,89 Euro, im Osten bei 15,19 Euro.
Grundlage ist das so genannte Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Selbstständige galt bislang die Ausnahmeregelung, dass lediglich 25 Prozent dieser Bezugsgröße zu Grunde gelegt wurden.
Mit dem nun von der Bundesregierung geplanten „Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt“ soll die freiwillige Arbeitslosenversicherung zwar fortgeführt werden, für die Berechnung der Beiträge jedoch die volle Bezugsgröße gelten.
Damit stiege die monatliche Belastung im Westen auf über 70 Euro, im Osten auf über 60 Euro an.