Unsere Mitglieder erhalten monatlich die Zeitung „Gastgewerbe – Das Branchenmagazin“.
Gastgewerbe – Das Branchenmagazin berichtet und unterrichtet Sie über alle branchenrelevanten Themen und die neuesten Nachrichten aus unserem Landesverband. Mit einer IVW Auflage von 34.000 verbreiteten Exemplaren ist dies eine der größten Fachzeitungen bundesweit.
Wenn Sie dort inserieren möchten und Sie an den Mediendaten interessiert sind oder einfach nur mal eine Leseprobe wollen, informieren Sie sich hier: Gastgewerbe-Magazin
Für den 13. Februar 2012 hat der DEHOGA Saarland eine Fahrt zur INTERGASTRA – Fachmesse für Hotellerie, Gastronomie, Catering, Konditorei und Café – nach Stuttgart organisiert.
Jetzt noch Plätze sichern!!!
20 € inklusive Eintrittskarte kostet die Fahrt.
Abfahrt ist um 6.30 Uhr vom Parkplatz Roonstraße (altes Arbeitsamt), 66117 Saarbrücken
Es erwartet Sie eine interessante Messe und nette Kollegen.
Wir freuen uns auf Sie!
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240 Gäste beim Neujahrsempfang im Audi Zentrum Saarbrücken Saarbrücken. Was für ein Auftakt! Rund 240 geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft kamen gestern in das Audi Zentrum Saarbrücken, um mit dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Saarland e.V. sowie dem Wirtestamm-tisch Saarbrücken gebührend das neue Jahr willkommen zu heißen. Diese Rekordbesucherzahl beim traditionellen Neujahrsempfang beweist, dass die Hotel- und Gastronomie-Branche sowie auch der Verband eine hohe Anziehungskraft besitzen und ein starkes Stück Wirtschaft repräsentieren. Neben vielen weiteren illustren Gästen folgten auch Saarlands Gesundheitsminister Georg Weisweiler, Saarbrückens Oberbürgermeisterin Charlotte Britz sowie Staatssekretär Joachim Kiefaber der Einladung.
Unter dem bezeichnenden Motto „Wir erwarten vom neuen Jahr immer das, was das alte nicht gehalten hat. Dabei sind wir es doch selbst, die das Jahr gestalten“, hielt sich Gudrun Pink in ihrer Ansprache nicht lange mit einer Retrospektive von 2011 auf, sondern richtete den Blick nach vorne. Dabei gab sich die DEHOGA-Präsidentin gewohnt kritisch und kämpferisch. Sie stimmte das Fach-Auditorium auf das neue Jahr und seine Herausforderungen ein. So gibt es unter anderem mit dem Ausbau des saarländischen Tourismus, die Ausweitung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf die Gastronomie sowie die Verhinderung der unausgewogenen Hygiene-Ampel drei Kernthemen, welche den DEHOGA Saarland im neuen Jahr beschäftigen werden. Zunächst wies die Präsidentin deutlich darauf hin, dass die bisherige Tourismus-Förderung in unserem Land als Job-Motor für die Wirtschaft fungiere. Dieser einge-schlagene Weg müsse konsequent weiterbeschritten werden. „Wir erwarten nun, dass diese Politik fortgesetzt wird und nicht durch allzu große Etatkürzungen im Tourismus konterkariert werden“, sagte Gudrun Pink. Zumal sich der DEHOGA nicht für parteipolitische Zänkereien hergebe, sondern reine Verbandspolitik betreibe ¬– unabhängig von jeder politischen Couleur. Gerade die Hotellerie konnte durch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz und der damit einhergehenden Gleichstellung im europäischen Vergleich nicht nur Arbeitsplätze schaffen. Bundesweit wurde von dieser Branche auch rund eine Milliarde Euro investiert. Und damit gelang der DEHOGA-Präsidentin elegant der Brückenschlag zum zweiten Kernaspekt: „Es gibt überhaupt keinen Grund zur Annahme, dass dies nicht auch in der der Gastronomie geschehen würde, gäbe man ihr die Gleichstellung mit dem Bäckerei- und Fleischereigewerbe, die schon jetzt in den Genuss der ermäßigten Mehrwertsteuer kommen.“ Die sieben Prozent seien eine Erfolgsstory und würden auch für die Gastronomie mehr Arbeitsplätze, mehr Aufträge für das Handwerk, mehr Spielraum für Lohnanpassungen sowie mehr Investitionen in die Qualität der Mitarbeiter bedeuten. Als dritter Punkt bezog Gudrun Pink eindeutig Stellung zur angedachten Hygieneampel. Beherzt machte sie klar, dass der Verband unter keinen Umständen eine Missachtung der Hygienerichtlinien dulde. Ganz im Gegenteil: Der DEHOGA steht für eine strikte Einhaltung der Vorschriften. „Eine gute Hygiene ist die Basis jeglicher gastronomischer Leistung. Und wer hier schludert, dem gehört auf die Finger gehauen und im Extremfall das Lokal geschlossen. Ohne Wenn und Aber“, unterstrich Pink. Doch mit sechs stichhaltigen Argumenten beziehungsweise ungelösten Fragen konnte die Präsidentin aufzeigen, dass eine Hygieneampel beileibe keine Transparenz herstelle – zumal eine Umsetzung im Saarland alleine schon von der Anzahl der Lebensmittelkontrolleure kaum möglich ist. Auch ist die Ampel definitiv nicht das geeignete Mittel, um schwarzen Schafen das Handwerk zu legen. Zum Schluss ihrer Rede bedankte sich die Präsidentin noch für die vielen ehrenamtlichen Mitstreiter im Verband ¬– seien es nun beispielsweise die Organisatoren des alljährlichen DEHOGA-Golfturniers oder die Mitglieder, die sich aufopferungsvoll um die Jugendarbeit kümmerten. Ein großes Dankeschön ging auch an die DEHOGA-Partner aus der Industrie und Wirtschaft, die sich vor allem in dem neu ins Leben gerufenen Projekt „Partnerschaft für das Gastgewerbe“ im Verband engagierten. Joachim Kiefaber versicherte in seiner Begrüßungsrede: „Die Tourismuspolitik ist seit Jahren durch eine parteiübergreifende Zusammenarbeit geprägt. Und das wird auch weiter so Bestand haben.“ Daneben stellte der Staatssekretär den Zuhörern auch kurz das zusammen mit dem DEHOGA Saarland initiierte Projekt des Tourismus-Lotsen vor. Nach dem offiziellen Akt kam es beim Neujahrsempfang dann zu dem, was der DEHOGA am besten kann: Man zelebrierte die Gastfreundschaft. Mit vielen interessanten Gesprächen endete so die Jahresauftaktveranstaltung bei einem guten Glas Wein, einem kühlen Blonden und leckerem Essen.
Download - Rede Frau Pink (pdf)
Vergünstigte Konditionen für Untersuchung für DEHOGA Mitglieder durch Rahmenvertrag mit energis.
Zum 1. November 2011 ist eine novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, zu schützen. Eines der Hauptanliegen ist die Bekämpfung von Legionellen, weshalb der Gesetzgeber eine Untersuchungspflicht für Betreiber von Hausinstallationen mit einer Großanlage zur Wassererwärmung eingeführt hat. Diese Großanlagen sind Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 l und/oder 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle. Schwimmbeckenwasser wird von der Verordnung nicht umfasst.
Anzeigepflicht
Unternehmer sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt die Errichtung einer Wasserversorgungsanlage spätestens 4 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen. Betriebe mit bereits bestehenden Wasserversorgungsanlagen müssen den Bestand dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen.
Untersuchungspflicht
Der Betreiber einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung, die z.B. Duschen enthalten, in denen es zur Vernebelung von Trinkwasser kommen kann (was beim Duschen die Regel ist), ist verpflichtet, das Trinkwasser einmal jährlich an mehreren repräsentativen Stellen auf Legionellen untersuchen zu lassen. Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Wasser bei Temperaturen von 30-45 Grad wohlfühlen und stark vermehren. Steht Warmwasser länger in Rohrleitungen, besteht die Gefahr einer krankheitserregenden Keimbildung. Beherbergungsbetriebe, die eine eigene Großanlage zur Trinkwassererwärmung betreiben, unterliegen daher dieser Untersuchungspflicht auf Legionellen!
Durchführung der Untersuchung / Kosten / Meldepflicht
Für die Durchführung der Untersuchung auf Legionellen muss eine Untersuchungsstelle/akkreditierte Firma beauftragt werden, die in einer Landesliste amtlich zugelassener Trinkwasserlaboratorien aufgeführt ist. Die Kosten dürften bei ca. 250 Euro liegen. Sollten die festgelegten Grenzwerte oder Mindestanforderungen nicht eingehalten werden, muss der Betreiber der Wasserversorgungsanlage dies dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt melden.
Gästeinformation
Der Unternehmer muss seine Gäste über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers auf Grundlage der jährlichen Untersuchungen mittels Aushang informieren. Hier ist der in der Regel 1-seitige Prüfbericht auszuhängen.
Gastronomie grundsätzlich nicht betroffen
Die Wasserversorgung von Toiletten, Handwaschbecken, sonstigen Wasch- oder Spülbeckenbecken über eine hauseigene Wasserversorgungsanlage (Trinkwasser-Installation) ist von der Untersuchungspflicht auf Legionellen nicht betroffen. Daher gelten diese Anforderungen grundsätzlich nicht für Gastronomiebetriebe. Auch dürfte in einem Gastronomiebetrieb eine Dusche für Mitarbeiter, die durch eine hauseigene Wasserversorgungsanlage mit Wasser beliefert wird, keine Untersuchungspflicht auslösen, da man in diesem Fall das Duschen grundsätzlich nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit im Sinne der Verordnung einstufen kann. Hier sind aber ggf. andere Rechtsgebiete wie die Gewerbeaufsicht oder die allgemeine Sorgfaltspflicht nach § 618 BGB zu berücksichtigen, aus denen sich auch eine Pflicht zur Überwachung des Legionellen-Risikos ergeben kann.
Sonstige Anforderungen an Trinkwasserverteilungsanlagen
Die Trinkwasserverordnung verpflichtet den Betreiber einer Trinkwasserverteilungsanlage, mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Für den Bereich der Warmwasser-Installationen sind diese insbesondere im DVGW-Arbeitsblatt W 551 (Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen: Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums) festgelegt (kostenpflichtig zu beziehen über www.dvgw.de).
Verstöße/Bußgelder
Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro bzw. in bestimmten Fällen auch mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren geahndet werden. Zudem können auf Betreiber von Wasserversorgungsanlagen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zukommen, wenn Gäste durch verunreinigtes Trinkwasser gesundheitlich zu Schaden kommen.
Die neue Trinkwasserverordnung finden Sie hier…
Rahmenvertrag für DEHOGA Saarland Mitglieder Der DEHOGA Saarland hat einen Rahmenvertrag mit dem Trinkwasserlabor von energis, unserem Strompartner, geschlossen, um Ihnen attraktive Konditionen für die Pflichtuntersuchung zu bieten. Einzelheiten und die Angebotsnummer, die Sie bei der Auftragsvergabe an energis benötigen, um die Verbandsmitgliedschaft nachzuweisen, erhalten Sie von unserer Geschäftsstelle: 0681/ 51911.
DEHOGA HYGIENETAG am 2.November 2011 ab 14.00 Uhr im Landkreis St. Wendel hiermit laden wir Sie herzlich zum DEHOGA – HYGIENETAG 2011 im Landkreis St. Wendel ein. Neben der Kleinen Hygieneschulung, mit der Sie die gesetzliche Forderungen zur Unterweisung aller Mitarbeiter die mit Lebensmitteln umgehen, erfüllen, erwarten Sie auch interessante Kurzreferate.
So wird Herr Harry Sauer, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure, zum Thema „Tatsächliche und gefühlte Gefahren – Transparenz im Verbraucherschutz“ informieren und Herr Dipl.Ing. Rüdiger Bernardi von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten stellt in seinem Beitrag die Frage „Tragen von Handschuhen – wirklich sicher?“ Alles weiteren Informationen wie Ort, Zeit, Anmeldung und Preis entnehmen Sie bitte dem Anmeldeflyer. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Mitarbeiter. Bitte beachten Sie, dass aktuell über die bundesweite Einführung einer Hygiene-Kennzeichnung für die Gastronomie diskutiert wird und dazu bereits konkrete Vorschläge (Stichwort „Hygiene-Ampel“) vorgelegt wurden. Mit der Teilnahme an der kleinen Hygieneschulung erhalten Sie, bzw. Ihre Mitarbeiter, ein Teilnahmezertifikat, dass Sie auch – unabhängig und nicht als „Ersatz“ von möglichen zukünftigen gesetzlichen Verpflichtungen – zur Information Ihrer Gäste im Betrieb aushängen können und damit schon jetzt zeigen, dass das Thema Hygiene in Ihrem Betrieb ernst genommen wird.
Landesverbandstag bestätigt Gudrun Pink für weitere drei Jahre im Amt Saarbrücken. Auf dem heutigen Landesverbandstag des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Saarland e.V. in der Saarbrücker Congresshalle wurde das DEHOGA-Präsidium von den Verbandsmitgliedern für weitere drei Jahre wiedergewählt. Somit steht auch die Präsidentin Gudrun Pink weiterhin dem Verband vor. Die 62-Jährige bekleidet das Amt seit dem Jahr 1996.
Als Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums wurden ferner Gerd Leidinger als stellvertretender Präsident sowie Michael Buchna als Schatzmeister in ihren Ämtern bestätigt. „Ich bedanke mich bei den Mitgliedern für das von ihnen entgegengebrachte Vertrauen. Nun gilt es, gemeinsam mit der ganzen DEHOGA-Familie, weiterhin die Arme hochgekrempelt zu halten. Der Verband steht vor wichtigen Herausforderungen“, sagte Pink.
Das alte und neue DEHOGA-Präsidium hat sich für die folgende Amtsperiode mehrere Ziele gesetzt: Kämpfen möchte man für eine Herabsetzung des Steuersatzes in der Gastronomie. Pink: „Hier haben wir uns auf die Fahnen geschrieben, dass wir eine Gleichstellung mit dem Lebensmittel-Einzelhandel und -Handwerk erreichen möchten“.
Ein weiteres Bestreben wird sein: Nachdem von der Politik entschieden wurde, dass eine Hygiene-Kennzeichnung eingeführt wird, ist es enorm wichtig, dass der DEHOGA sich für eine vernünftige, transparente Regelung einsetzt, bei der es zu keiner Wettbewerbsverzerrung kommt. 4.500 Betriebe, fast 15.000 Beschäftigte und etwa 1.000 Auszubildende – das Gastgewerbe im Saarland ist ein starkes Stück Wirtschaft und das Rückgrat der heimischen Tourismusindustrie. Mit einer Steigerung der Klassifizierung und Qualifizierung der gastgewerblichen Unternehmen soll diese weiter gefördert und angekurbelt werden. Und perspektivisch gesehen müssen schon jetzt die Weichen gestellt werden, um dem beginnendem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. In Hinblick auf den demographischen Wandel müsse schon jetzt dagegen gesteuert werden. Zum insgesamt elfköpfigen Präsidium gehören auch acht Ausschussvorsitzende, die einzelnen Fachbereichen vorstehen. Hier gab es nur eine Änderung: Klaus-Günter Koch, der dem Fachausschuss „Restaurants und Gaststätten" vorstand, stellt sich nicht mehr zu Wahl. Der Inhaber der Bauernstube in Saarbrücken begleitete 15 Jahre dieses Amt. Zu seinem Nachfolger wurde Jürgen Becker gewählt. DEHOGA-Präsidentin Gudrun Pink bedankte sich bei Klaus-Günter Koch für sein vorbildliches Engagement im Verband und im Dienste der Branche. Gleichzeitig hieß sie den 45-jährigen Becker im Präsidium herzlich willkommen und wünschte dem Inhaber des Gasthaus Zahm am St. Johanner Markt in Saarbrücken viel Glück bei seiner neuen Tätigkeit. Außer Koch stellten sich alle weiteren Präsidiums-Mitglieder zur Wiederwahl. Die Ausschussvorsitzenden lauten somit: Ursula Blasius (Fachausschuss: „Aus- und Weiterbildung“), Dieter Christ („Catering, Partyservice, Gemeinschaftsverpflegung"), Michael Bumb („Hotels“), Joachim Jann („Tourismus“), Rolf Bauer („Arbeitsmarkt und Tarifpolitik“), Harald Getrey („Marketing und Umwelt") und Michael Schley („Junge Gastronomie").