Aktualisierte Publikation "Knackpunkt Arbeitszeit-Dokumentation" jetzt im DEHOGA Shop

Der DEHOGA hat seine schriftliche Stellungnahme an das
Bundesarbeitsministerium übermittelt.. Unsere Mitgliederinformation zur
Arbeitszeitdokumentation haben wir deshalb bereits anhand des vorliegenden
Textes überarbeitet, damit Sie frühzeitig alle relevanten Änderungen für
Ihre Betriebspraxis kennen.

Das aktualisierte "Knackpunkt
Arbeitszeitdokumentation" können Sie ab sofort – als DEHOGA-Mitglied
kostenlos – hier im DEHOGA Shopherunterladen.

Die Änderungen durch die geplante Verordnung haben wirentsprechend hervorgehoben. Weiter werden in der Aktualisierung erste praktische Erfahrungen der Betriebe berücksichtigt, insbesondere zu den Arbeitszeit-Kontrollen durch die Zollbehörden (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) als auch in Hinblick auf Ausnahmegenehmigungen für Saisonbetriebe nach § 15 Arbeitszeitgesetz. Sollte es doch noch Änderungen am Verordnungsentwurf geben, werden wir diese natürlich noch in den Texteinarbeiten.

Dass nun mit der neuen Verordnung punktuelle Erleichterungen bei der
Arbeitszeit-Dokumentation in Kraft treten sollen, kann sicherlich auch als
Erfolg der Lobbyarbeit des DEHOGA und des Engagements der Gastronomen und
Hoteliers bewertet werden. Sowohl die deutliche Herabsetzung der
Verdienstgrenze wie auch die Herausnahme enger Familienangehöriger aus der
Dokumentationspflicht gehen originär auf Forderungen des DEHOGA zurück. Dies
darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es bei der Umsetzung des
Mindestlohns weiter erheblichen Verbesserungs- und
Entbürokratisierungsbedarf gibt. Das betrifft zum einen die Verordnung
selbst, zum anderen aber das Mindestlohngesetz und vor allem natürlich die
Notwendigkeit einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Es war zu
erwarten, dass die Koalition sich auf untergesetzliche Maßnahmen beschränken
würde. Umso wichtiger ist es, dass wir den Druck aufrechterhalten. Wir sind
hier natürlich weiter im Gespräch und bitten Sie weiter um Informationen zu
Ihren Aktivitäten und Erfahrungen. Erfreulich in diesem Zusammenhang ist die
aktuelle öffentliche Positionierung der Spitzenverbände BDA und DIHK in
Richtung einer Flexibilisierung der täglichen Höchstarbeitszeit im
Arbeitszeitgesetz

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