Ab Januar wieder 19% und 7% / Ermäßigter Satz auf Speisen bleibt
Zum Jahreswechsel werden die vorübergehend gesenkten Mehrwertsteuersätze wieder auf das alte Niveau angehoben. Konkret: Der volle Mehrwertsteuersatz steigt zum 1. Januar 2021 von 16% auf 19 %, der reduzierte Mehrwertsteuersatz steigt von 5% auf 7%.
Waren und Dienstleistungen müssen ab dann wieder mit den höheren Sätzen abgerechnet werden. Wichtig für die Gastronomie: Speisen, die nach Wiedereröffnung der Betriebe vor Ort im Restaurant verzehrt werden, dürfen gesichert noch bis 30.06.2021 mit dem reduzierten 7%-Mehrwertsteuersatz abgerechnet werden. Maßgebend für den Steuersatz ist, wann die Leistung erfolgte. Wird die Ware noch 2020 geliefert, die Leistung erbracht oder das Werk abgenommen, gelten noch die reduzierten Steuersätze. Erfolgt dies hingegen erst 2021, gelten wieder die höheren Sätze. Dabei ist es unerheblich, wann die Rechnung ausgestellt wird oder Anzahlungen erfolgen.
Mehrwertsteuer: Top-Thema der politischen Arbeit