DEHOGA Saarland begrüßt Sofortmaßnahmen der Landesregierung

Überlebenspaket ist ein guter Anfang 

DEHOGA Saarland begrüßt Sofortmaßnahmen der Landesregierung als richtigen Schritt und mutmachendes Signal – allerdings wird das alleine nicht ausreichen

Saarbrücken. Zeiten wie diese hat die Gastgeber-Branche noch nicht erlebt. Ja, hat das ganze Land noch nicht erlebt. Es gibt kein Handbuch für die Herausforderungen dieser Ausnahmesituation. Doch eines ist klar: Die Zukunft vieler Unternehmen im Gastgewerbe ist durch die Folgen der Corona-Pandemie akut bedroht. Die schiere Existenzangst greift immer mehr um sich. Aus diesem Grund hat der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Saarland e.V. von der Politik ein sofortiges Nothilfeprogramm gefordert, um der Hotellerie und Gastronomie im Land eine Perspektive zu geben und sie so sicher wie möglich durch diese Krise zu bringen. Die saarländische Landesregierung in den Personen von Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger sowie Finanzminister Peter Strobel stellte nun am 19.  März 2020 ein Maßnahmenpaket für kleine und mittlere Unternehmen vor. Neben steuerlichen Unterstützungen wurde ein Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer geschnürt, das zur Überbrückung dienen soll bis gegebenenfalls ein entsprechendes Bundesprogramm vorliegt. Von den Auswirkungen der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte Unternehmen können so Zuschüsse von 3.000 bis 10.000 Euro bekommen. Dafür stellt das Land sofort und recht unbürokratisch bis zu 30 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Rückzahlung sei nur erforderlich, wenn sich im Nachgang herausstelle, dass die Fördervoraussetzungen entgegen der Antragstellung nicht erfüllt waren. „Wir begrüßen diese Maßnahmen sehr. Sie machen Mut und sind das richtige Signal, auf das wir gewartet haben. Wir greifen nach jedem Strohhalm, denn das Geld ist dringend notwendig. Ich darf aber jetzt schon sagen, dass hier noch mehr folgen muss. Nun ist auch der Bund in der Pflicht. Auch er muss seine angekündigten Hilfen wie Kredite und Bürgschaften in sofort wirksame und unbürokratische Maßnahmen wandeln“, kommentiert Gudrun Pink das Überlebenspaket der Landesregierung. 

Rehlinger sprach bei der Vorstellung der Hilfsmodule von einem „Dreiklang“. Punkt eins wären hier die steuerlichen Hilfestellungen. Um die Liquidität in den Unternehmen zu halten, können die Finanzämter Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellt. Hierbei werden an die Voraussetzungen keine strengen Anforderungen geknüpft. Auch kann in diesen Fällen auf die Erhebung von Stundungszinsen in der Regel verzichtet werden. Des Weiteren können Steuervorauszahlungen unkompliziert angepasst werden, wenn die Einkünfte durch die Pandemie einbrechen. Darüber hinaus werden für Betroffene der Corona-Krise weder Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen noch Säumniszuschläge erhoben.

Zum zweiten Aspekt zählen die schon beschriebenen Soforthilfen für Kleinunternehmer. Wer mit bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern nicht mehr als 700.000 Euro Umsatz oder 350.000 Euro Bilanzsumme im Jahr erwirtschaftet, kann mit diesem Zuschuss rechnen.

Und als dritten und letzten Punkt des Paketes soll das aufgelegte Kreditprogramm helfen, die Liquidität im Unternehmen zu halten. Anke Rehlinger verriet zudem, dass es auf Bundesebene vielleicht noch eine Initiative geben wird. Ihr Ziel: Die Lohnlücke aufzufüllen, die entsteht, wenn man lediglich 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettoeinkommens ausgezahlt bekommt. „Wir lassen niemanden allein. Das Überlebenspaket für den Mittelstand wird dazu beitragen, dass auch kleine und kleinste Unternehmen bestehen können“, sagte Rehlinger. 

Und die Wirtschaftsministerin sprach auch von einer einzuhaltenden Reihenfolge, wenn man effektive Hilfe bekommen möchte, um sich schnell Liquidität zu beschaffen. Zuerst wäre hier die Hinwendung zum eigenen Finanzamt, um das Thema Steuerstundungen und Vorauszahlungen optimiert für sich zu organisieren. Dann sollte der Weg zur Bundesagentur für Arbeit führen. Auf deren Internetseite findet sich alles nötige, um Kurzarbeit anzumelden. Im dritten Schritt geht es zur Hausbank, um eine individuelle Beratung zu erhalten, was auch mithilfe von Krediten der SIKB alles möglich wäre. Als nächstes sollte man auf die Webseite des Wirtschaftsministeriums gehen, um dort den Antrag für die Soforthilfe zu stellen. Nach offiziellem Beschluss im Ministerrat ist sie ab dem 24. März 2020 verfügbar. Und sie würde sehr schnell zur Auszahlung kommen, erklärten die beiden Minister. „Diese jetzt freigegebenen Mittel helfen uns. Dennoch bedarf es weiterer Anstrengungen: So muss die Gewerbesteuer gestundet werden. Die Energieversorger müssen ihren Kunden entgegenkommen und bei den Stromrechnungen einen Aufschub gewähren. Und noch einige andere Dinge. Denn wir müssen laut der Kanzlerin nunmehr in Monaten und nicht mehr in Wochen rechnen, bevor die Hotellerie und Gastronomie wieder normal Geld verdienen kann“, erklärt Gudrun Pink.

 

 

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