Nothilfe-Rettungspaket für Herbst und Winter

Verschiedene Maßnahmen sollen Gastronomie in schwierigen Zeiten helfen

Saarbrücken. Das Feierabendbier auf der Terrasse genießen. Oder im Freien gemütlich einen Kaffee schlürfen – was im Sommer noch selbstverständlich war, ist im Herbst und Winter kaum mehr möglich. Und mit dem allmählichen Rückzug der Wärme verschärfen sich auch die Sorgen der Gastwirte. In der Corona-Krise sind weiterhin die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen zu beachten. Bedeutet: Es stehen weitaus weniger Plätze zur Verfügung, wie es unter normalen Umständen der Fall wäre. Hinzu kommt die Verunsicherung der Gäste, die aus Angst vor Ansteckung die Innenbereiche meiden. Wie also soll die Gastronomie die kalte Jahreszeit überstehen? „Wenn jetzt nicht Konzepte zur Rettung umgesetzt werden, droht vielen Betrieben im Winter großflächig der Untergang“, weiß Michael Buchna, der Anfang September zum Präsidenten des Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Saarland e.V. gewählt wurde. Nach Überzeugung des Verbands ist die Branche daher uneingeschränkt auf eine Verlängerung der Außensaison angewiesen. Grundsätzlich fordert der DEHOGA die Politik und die Verwaltung auf, zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen einen größtmöglichen Spielraum an unternehmerischer Freiheit zu gewähren. „Wenn ich am Ertrinken bin und den Mund schon voll Wasser habe, dann benötige ich schnellstmöglich einen Rettungsring. Und in dieser Situation ist es egal, ob der grün, gelb oder kariert ist. Nützlich ist alles, was hilft“, sagt Buchna.

Sperrstunde aufheben

Welche Maßnahmen wären also konkret hilfreich? Ein Baustein wäre hier sicher, die Sperrstunde von derzeit 1 Uhr nach hinten zu verlegen. Das würde auch deswegen positive Effekte erzielen, weil im Moment die Clubs und Diskotheken noch immer geschlossen sind. „Und es würde vor allem die jungen Leute aus der Illegalität holen, die nach dem Kneipenbesuch nicht nach Hause gehen, sondern ihre Treffen ins Private verlegen. Dort, wo keine Hygiene- oder Abstandsregeln gelten“, macht der Präsident deutlich. Erkannt hat man das in den Nachbarländern: Angesichts steigender NeuInfektionen dürfen etwa bei den Niederländern zu Hause keine größeren Treffen mehr stattfinden. Premierminister Mark Rutte sagte: Zum Feiern sollten Gruppen in die Gaststuben gehen, denn dort könne der Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Auch in Österreich wurden jüngst die Kontakte im privaten Bereich auf höchstens zehn Personen begrenzt. Einen weiteren Schritt zur Lösung könnten die Raumluft-Filteranlagen für den Innenbereich von Gaststätten, Hotels oder Diskotheken beitragen. Derzeit prüfen verschiedene wissenschaftliche und technische Institutionen, inwieweit solche Anlagen die Verbreitung des Coronavirus über Aerosole wirksam verhindern beziehungsweise minimieren können. Dann sollte diese Filtertechnik belastbar zertifiziert werden. Dies nimmt den Gästen die Unsicherheit und schafft zugleich die Voraussetzungen für neue Lockerungen“, weiß Frank C. Hohrath, der DEHOGA-Hauptgeschäftsführer. Die Sache hat nur einen Haken: die meisten Geräte sind sehr teuer. Das sind in der finanziellen Ausnahmesituation Ausgaben, die kaum jemand stemmen kann. Hohrath: „Hier müssen unbürokratische Fördermöglichkeiten geschaffen werden, den Erwerb solcher Anlagen zu erleichtern.“

Das Heizpilz-Dilemma

Die Außengastronomie hat gezeigt, dass sie in der Lage ist, die Umsatzeinbrüche zumindest abzufedern. Das Terrassengeschäft sicherte vielen Betrieben das Überleben und rettete zahlreiche Arbeitsplätze. Für die kommenden Jahreszeiten bedarf es aber dringend weiterer Unterstützung durch die Kommunen. Und hier wird seit Wochen viel über Gasheizstrahler diskutiert, deren Verwendung mancherorts untersagt ist. „In der einen Gemeinde sind sie erlaubt, in einer anderen nicht. Auch wenn ich persönlich eine Untersagung dieser Art von Wärmespendern für nachhaltig und vernünftig halte, müssen wir hier leider einer ökonomischen Entscheidung zeitlich begrenzt die Vorfahrt geben. Wir stecken in einer Zwickmühle: Wider besseres Wissen müssen wir uns für eine Energie von gestern entscheiden, da es ansonsten für die Gastronomie kein Morgen gibt“, sagt Michael Buchna, der noch auf eine weitere Ungerechtigkeit hinweist. „Der eine Gastronom darf keine Heizer auf seine Außenflächen stellen, weil es bei ihm im öffentlichen Raum nicht erlaubt ist. Sein Nachbar allerdings darf sie ohne Probleme auf der Terrasse nutzen, da es sein privates Grundstück ist. Das ist eine klare Verzerrung des Wettbewerbs.“

Maßnahmen für den Außenbereich

Doch nur ein paar Heizpilze aufzustellen, damit ist es sowieso nicht getan. Deshalb möchte Michael Buchna das Problem auch nicht an dem einen Thema erhitzen – zumal es auch einige Alternativen gibt. Etwa Infrarot-Heizstrahler, die mit Ökostrom betrieben werden können. Oder auch welche, die mit Pellet-Brennern beheizt werden. Vielmehr findet der Präsident es wichtig, dass generell ein großzügiger Umgang mit den die Außengastronomie reglementierenden örtlichen und überörtlichen Vorschriften erfolgt. So muss die Ausweitungen der Erlaubnis zur Weiternutzung der Außengastronomieflächen sichergestellt sein – und die Sondernutzungsgebühren müssen reduziert werden. Auch sollte das Aufstellen von Seitenwänden und Windschutzinstallationen nicht durch behördliche Reglementierungen behindert werden. Die sonst üblichen Genehmigungsverfahren für diese sogenannten fliegenden Bauten sollen entfallen. Eine großzügige Verwaltungspraxis ist auch von Nöten bei der Genehmigung von temporären offenen Zelten, Pavillons, Planen oder allem, was den Aufenthalt auf den Außenflächen ermöglicht. Decken und Kissen müssen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Wie das in der Umsetzung konkret aussehen kann, zeigt das Land Hessen. Dort haben die Kommunen mit der ortsansässigen Gastronomie einen echten Stärkungspakt beschlossen.

 

Ihr Ansprechpartner: Frank C. Hohrath, Hauptgeschäftsführer Deutscher Hotel- und Gaststättenverband · DEHOGA Saarland e.V. · Feldmannstraße 26 · 66119 Saarbrücken Fon: 0681/983335-0 · Fax: 0681/52326 · Mobil: 0171/3704787 · hohrath@dehogasaar.de · www.dehogasaar.de

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