Pressemitteilung DEHOGA Bundesverband zum Corona-Konjunkturpaket

PM 20/21

DEHOGA: Gute und wichtige Impulse, aber Kritik und offene Fragen zum Programm für Überbrückungshilfen


(Berlin, 4. Juni 2020) Der DEHOGA Bundesverband hatte sich vom Konjunkturpaket der Großen Koalition dringend benötigte Hilfe für das von der Corona-Krise besonders hart betroffene Gastgewerbe erhofft. Doch die Beschlüsse des Koalitionsausschusses bleiben hinter den Erwartungen der Branche zurück. „Wir erkennen an, dass die Koalitionäre nach 21 Stunden intensiver Verhandlungen einen Kom-promiss mit wichtigen Impulsen gefunden haben“, erklärt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. „Aber Kritikpunkte und zahlreiche offene Fragen zum Rettungsfonds, zu dem so genannten Programm für Überbrückungshilfen, bleiben bestehen.“

„Die geplanten Überbrückungshilfen sind für alle betroffenen Betriebe überlebenswichtig“, betont Zöllick. „Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass alle Unternehmen direkte Finanzhilfen durch einen Rettungsfonds benötigen. Nicht die Größe, sondern der Grad der Betroffenheit der Betriebe ist dabei zu berücksichtigen.“ Ebenso sei es wichtig, dass alle Unternehmen und Betriebe eines Eigentümers von dem Rettungsfonds profitieren.
Es sei mehr als offen, ob diese Überbrückungshilfen ausreichen werden, die Betriebe und die Arbeitsplätze zu retten. „Die geplanten Summen sind zu gering. Überbrückungshilfen für drei Monate greifen zudem in unserer besonders betroffenen Branche deutlich zu kurz. Hier ist eine Ausweitung auf sieben Monate zwingend notwendig“, so Zöllick. Jetzt käme es maßgeblich auf die Ausgestaltung der Detailfragen an, zum Beispiel, welche Fixkosten erstattungsfähig seien. „Es bleibt zu hoffen, dass dabei der in der Vereinbarung betonten besonderen Betroffenheit des Hotel- und Gaststättengewerbes Rechnung getragen wird.“

Zöllick begrüßt ausdrücklich die wichtigen und impulsgebenden Maßnahmen wie die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer, die Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge auf 40 Prozent, die Entlastung bei der EEG-Umlage, die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags, die degressive Abschreibung sowie die vereinbarte Ausbildungsprämie.◼

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