Pressemitteilung DEHOGA Saarland - Kritikk an Abschaffung Minijobs

Ein Frontalangriff auf die Branche 

DEHOGA Saarland kritisiert geplante Eingriffe beim Minijob und fordert tragfähigen Ersatz

Saarbrücken. Die Rentenkommission der Bundesregierung will die Alterssicherung in Deutschland langfristig stabilisieren. Ein Punkt bei den Vorschlägen sorgt im Gastgewerbe jedoch für Entsetzen: Der Sonderstatus von Minijobs soll weitgehend entfallen. Geringfügige Beschäftigung wäre dann nur noch für Schülerinnen und Schüler in der bisherigen Form möglich. Für alle anderen würde aus einem unkomplizierten Nebenverdienst ein deutlich anderes Modell mit neuen Abgaben und weniger Nettoverdienst. Dass über die Zukunft der Altersvorsorge gesprochen werden muss, steht auch für den DEHOGA Saarland außer Frage. Zu lange wurde zu viel vertagt. Der Reformstau ist spürbar und der demografische Wandel lässt sich nicht wegdiskutieren. Entscheidend ist jedoch, wie politische Vorschläge in der betrieblichen Wirklichkeit ankommen. Und genau dort wird der geplante Umgang mit Minijobs zum existenziellen Problem. 

Denn Nebenjobber sind in Hotels, Restaurants, Cafés ein fester und unverzichtbarer Teil der Personalplanung. Bundesweit arbeiten im Gastgewerbe rund 1,1 Millionen Menschen auf Minijob-Basis. Im Saarland ist diese Beschäftigungsform ebenfalls fest im Alltag der Betriebe verankert. Rund die Hälfte des Personals arbeitet geringfügig. Und das hat gute Gründe – sowohl auf der Arbeitgeber- als auch auf der Arbeitnehmerseite. Ein Minijob ist kein Notnagel, sondern eine bewusst gewählte Form des Zuverdienstes. Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Beschäftigte mit Hauptberuf oder Menschen mit Familienaufgaben nutzen ihn, weil er unkompliziert ist und sich ohne große steuerliche Nachteile in den Alltag einfügt. Wird nun dieses Erfolgsmodell gestrichen, entsteht eine Lücke. Dann braucht es eine Alternative, die den Nebenjob weiterhin attraktiv hält. Wer neben seinem Hauptberuf zusätzlich arbeitet oder zwei Teilzeitjobs kombiniert, darf dafür nicht bestraft werden. Eine steuerlich faire Behandlung von Mehrarbeit wäre deshalb ein zentraler Hebel und Teil jeder echten Lösung. Denn der Fleiß muss sich lohnen. Sonst sagen viele: Dann lasse ich es lieber. Aber ein solcher Gegenentwurf ist derzeit weder angedacht noch erkennbar. „Minijobs sind für die Betriebe kein hübsches Extra, sondern ein unverzichtbares Beschäftigungsinstrument. Und wer dieses Modell abschaffen will, muss benennen können, wie Menschen künftig ohne steuerliche Nachteile einem Nebenjob nachgehen können. Einfach streichen und keine Lösung anbieten, das ist keine Reform“, betont Michael Buchna, der Präsident des DEHOGA Saarland.

 

Wenn plötzlich jede zweite Kraft fehlt

Das Gastgewerbe lebt nicht nach dem Rhythmus klassischer Bürozeiten. Gerade kleine und mittlere Betriebe sind auf bewegliche Lösungen angewiesen. Viele Häuser haben keine großen Personalreserven und müssen auf Schwankungen reagieren. Mal bleibt der Gastraum halb leer, mal ist die Terrasse voll. Mal läuft eine Veranstaltung bis tief in die Nacht, mal braucht ein Hotel zusätzliche Hände beim Frühstück. Minijobs helfen, solche Spitzen abzufangen. Sie sichern Abläufe und entlasten Stammteams. Dabei geht es nicht um den Ersatz regulärer Stellen. Die Arbeit ist oft punktuell, saisonal, an bestimmte Tage gebunden und umfasst Pressemittnur wenige Stunden. Dass aus einem gelegentlichen Dienst am Wochenende automatisch eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle wird, ist also ein Irrtum. Fakt ist zudem: Viele Minijobber entscheiden sich bewusst gegen einen klassischen Teilzeitjob. Auch, weil bei geringfügiger Beschäftigung vergleichsweise viel netto ankommt. Fällt dieser Vorteil weg, stellt sich die nüchterne Frage: Lohnt sich der Nebenverdienst überhaupt noch? Wenn für den gleichen Einsatz weniger bleibt, dürfte mancher Dienst unbesetzt bleiben. So verlieren die Betriebe ihre Unterstützung und Beschäftigte eine unkomplizierte Möglichkeit zum Zuverdienst. Gewonnen wäre nichts. Für die Branche entstünde sogar ein doppeltes Problem. Im Zuge der geplanten Gesundheitsreform drohen höhere Beiträge für Minijobs. Die Arbeitgeberabgaben könnten von 31 auf rund 36 Prozent steigen. So würde das Modell nicht offiziell abgeschafft, aber Schritt für Schritt ausgehöhlt. Es wäre eine Abwicklung durch die Hintertür. Buchna sagt: „Wenn Politik Minijobs neu ordnen will, braucht es eine Lösung, die Nebenarbeit weiterhin ermöglicht und belohnt. Wer nur Belastungen erhöht, macht Arbeit unattraktiver. Das hilft weder der Rente noch den Gastgebern noch den Menschen, die sich etwas hinzuverdienen möchten.“

 

Mehrarbeit darf nicht bestraft werden

Der entscheidende Punkt in der Debatte lautet: Wer den Minijob neu ordnen will, muss zugleich eine faire Alternative und ein tragfähiges Ersatzmodell für Nebenarbeit anbieten. Ein zweiter Job sollte nicht zur Steuerfalle werden. Für den DEHOGA Saarland steht deshalb fest: Wer Beschäftigung stärken will, darf bewährte Formen nicht leichtfertig beschädigen. Minijobs verdrängen keine regulären Stellen. Sie ergänzen sie. Sie schaffen Einstiegsmöglichkeiten, sichern Nebenverdienste und verhindern im besten Fall, dass Arbeit in die Schwarzarbeit abwandert. Buchna fasst die Haltung des Verbandes klar zusammen: „Ohne Alternative ist die Einschränkung von Minijobs ein Frontalangriff auf das laufende Geschäft. Deutschland benötigt mehr Anreize für Arbeit und mehr Netto vom Brutto. Wer Nebenjobs komplizierter und schlechter bezahlt macht, schwächt am Ende Betriebe, Beschäftigte und den Arbeitsmarkt zugleich.“ Die Rentendebatte bleibt wichtig. Doch sie darf nicht losgelöst von der Realität geführt werden. Im Gastgewerbe entscheidet sich Flexibilität nicht am Schreibtisch, sondern am Samstagabend im vollen Restaurant, beim Sonntagsfrühstück im Hotel und bei Veranstaltungen, bei denen jede helfende Hand zählt.

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