Pressemitteilung DEHOGA Saarland - Landesverbandstag 2026
Was den Gastgebern schwer im Magen liegt
DEHOGA-Landesverbandstag: Bewährte Spitze, volle Agenda, klare Forderungen
Saarbrücken. In der saarländischen Gastgeberbranche bleiben die Geschicke in vertrauten Händen – zugleich rücken neue Köpfe in wichtige Verantwortungsbereiche. Beim Landesverbandstag des DEHOGA Saarland e.V. am 14. September 2026 in Saarbrücken standen turnusgemäß die Wahlen zum Präsidium auf der Tagesordnung. Das Ergebnis spricht für Kontinuität: Michael Buchna führt den Verband für weitere drei Jahre als Präsident. Für den Inhaber des Landhotels Saarschleife in Orscholz beginnt damit die dritte Amtszeit an der Spitze der Branchenvertretung. An seiner Seite bleibt Irakli Gogadze. Der Regionaldirektor der Victor’s Residenz-Hotels GmbH wurde als Vizepräsident bestätigt. Auch in Finanzfragen vertraut der DEHOGA auf bewährte Erfahrung. Jan Willem Fluit komplettiert das geschäftsführende Präsidium erneut als Schatzmeister. Der Geschäftsführer der Saarbrücker Finetime GmbH trägt darüber hinaus weiterhin Verantwortung für den Ausschuss „Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik“. Damit steht an entscheidender Stelle ein Trio, das die Themen und Herausforderungen der Branche aus langjähriger Praxis kennt.
Fachausschüsse: Die Köpfe hinter den Themen
Zum zehnköpfigen Präsidium zählen neben der engeren Führung sieben Vorsitzende der verschiedenen Fachausschüsse. Gerade dort zeigt sich nach der Wahl eine interessante Mischung aus Beständigkeit und personeller Bewegung. Neu im Präsidium ist Luisa Keller vom Landhaus Wern’s Mühle im Ostertal. Sie übernimmt den Bereich „Gastro-Starter und Unternehmerinnen“. Ebenfalls neu aufgestellt wurde das Themenfeld „Gaststätten, Catering, Partyservice und Gemeinschaftsverpflegung“. Christian Heinsdorf von der Taverne Römische Villa Borg folgt hier auf Carsten Hör, der nicht mehr zur Wahl antrat. Heinsdorf kennt die Verbandsarbeit bereits bestens. Über viele Jahre war er für „Aus- und Weiterbildung“ zuständig. Auch für Anke Schorn beginnt ein neues Kapitel. Die Geschäftsführerin der Mettlacher Abtei Bräu GmbH wechselt vom Ressort „Gastro-Starter und Unternehmerinnen“ in den Bereich „Energie, Umwelt und Digitalisierung“. Dort folgt sie auf Sebastian Becker, der nicht mehr kandidierte. Auf den übrigen Positionen setzt der Verband auf bewährte Kräfte: Christian Sersch wurde als Vorsitzender des Ausschusses „Aus- und Weiterbildung“ bestätigt. Der Geschäftsführer der Seezeitlodge Hotel & Spa in Nohfelden setzt damit seine Arbeit in diesem Themenfeld fort. Angelika Hießerich-Peter vom Hotel Haus Schons in Mettlach steht auch in Zukunft dem Ausschuss „Tourismus, Kultur und Verkehr“ vor. Peregrin Maier wurde ebenfalls im Amt bestätigt. Der geschäftsführende Gesellschafter des Parkhotels Weiskirchen vertritt unverändert die Interessen der Beherbergungsbetriebe. Nicht zuletzt bleibt Oliver Häfele dem Präsidium erhalten. Der Geschäftsführer der O. Häfele GbR und der Himbeer & Reklame führt weiter den Ausschuss „Event-Gastronomie“ in die Verbandsarbeit.
Viele Fronten, wenig Spielraum
Die personelle Aufstellung ist allerdings nur eine Seite der Verbandsarbeit. Mindestens ebenso entscheidend ist, welchen Aufgaben sich das Präsidium in den kommenden Jahren stellen muss. Und die Liste ist lang. Kaum ein anderer Wirtschaftszweig bekommt derzeit so viele neue Vorgaben, politische Debatten und Kostenimpulse zugleich zu spüren.Für die Gastgeber gleicht der Alltag inzwischen einem Dauerlauf mit ständig wechselnden Hürden. Ist ein Thema halbwegs eingeordnet, folgt schon das nächste. Mal geht es um mögliche Änderungen bei den Minijobs, dann um eine anstehende Zuckersteuer, die Tierwohl-Kennzeichnung oder neue Verpackungsvorgaben.Auch bei den Kassensystemen bleibt vieles in Bewegung. Hinzu kommen Fragen rund um Arbeitszeiterfassung und zusätzliche Dokumentationspflichten. So entsteht eine Gemengelage, bei der man permanent an mehreren Fronten zugleich bestehen muss. Zunehmend macht sich inzwischen ein Gefühl der Überforderung breit. Die Vielzahl der Baustellen bindet Aufmerksamkeit und Kraft, besonders kleinere Unternehmen geraten an ihre Grenzen. Was größere Häuser noch auf verschiedene Schultern verteilen können, landet im familiengeführten Restaurant oder Hotel direkt auf dem Schreibtisch des Inhabers. „Kleine Betriebe haben hier kaum eine Chance. Die Fülle ist einfach erdrückend. Man kommt vom Hundertsten ins Tausendste. Gleichzeitig werden die Abstände, in denen neue Themen aufschlagen, zunehmend kürzer. Irgendwann verliert man die Übersicht“, weiß Michael Buchna. Weitere Unsicherheit entsteht, weil politische Vorhaben oft schwer einzuordnen sind. Ist eine Regelung bereits beschlossen, befindet sie sich noch im Entwurfsstadium oder wird lediglich darüber diskutiert? Für Gastgeber ist dieser Unterschied alles andere als akademisch. Denn entscheidend ist: Was kostet die Umsetzung? Nicht jede zusätzliche Belastung lässt sich einfach auf Schnitzel, Übernachtung oder Menüpreis aufschlagen. Schon deshalb nicht, weil steigende Lebensmittel-, Energie- und Lebenshaltungskosten kein exklusives Gastro-Problem sind. Sie treffen private Haushalte ebenso. Auch die Gäste müssen genau auf ihr Budget schauen. Damit wird der Spielraum enger – auf beiden Seiten der Rechnung.
Der Minijob wird zur Mogelpackung
Wie schnell aus einer politischen Debatte eine Existenzfrage wird, zeigt die aktuelle Diskussion um geringfügige Beschäftigung. Rund 13.000 Minijobber arbeiten im Saarland im Gastgewerbe. Sie fangen Spitzen ab, schließen Lücken im Dienstplan und schaffen genau jene Flexibilität, auf die Restaurants und Hotels im täglichen Geschäft angewiesen sind. Noch im Juni warnte der Verband eindringlich davor, den Sonderstatus der Minijobber abzuschaffen. Inzwischen hat sich der Fokus verschoben: Der Minijob soll zwar bleiben, man nimmt ihn aber gleich von zwei Seiten in die Zange. Durch geplante Änderungen bei der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Pauschalsteuer könnten die Arbeitgeberkosten um rund 36 Prozent steigen. Zugleich will die Alterungssicherungskommission im Zuge der Rentenreform die bisherige Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit streichen. Minijobs würden dann wie reguläre Arbeitsverhältnisse versteuert – bei vielen Betroffenen wohl nach Steuerklasse VI. Das Problem liegt dabei nicht allein in jeder Maßnahme, sondern in ihrem Zusammenspiel. Die Vorschläge verschiedener Ministerien wirken bislang nicht aufeinander abgestimmt. Es werden zu jedem Vorhaben lediglich die unmittelbaren Auswirkungen betrachtet. Für einen Betrieb zählt am Ende etwas anderes: die Summe aller Belastungen! Dazu Buchna: „Man kann den Minijob nicht auf dem Papier erhalten und ihn gleichzeitig wirtschaftlich aushöhlen. Wenn er für die Betriebe immer teurer und für die Beschäftigten zugleich unattraktiver wird, bleibt nur der Name. Damit wird die Idee des Minijobs ad absurdum geführt.“ Weder Abschaffung noch Verteuerung führen weiter. Gefragt ist ein dritter Weg, der für beide Seiten funktioniert. Zusätzliche Arbeit muss sich steuerlich lohnen und darf nicht zur Steuerfalle werden.