Pressemitteilung DEHOGA Saarland vom 10.03.2021

DEHOGA Saarland fordert: Anpassung des Perspektivplans
Nach Urteil des Oberverwaltungsgerichtes
muss Schließung von Gastronomie und Hotellerie neu bewertet werden


Saarbrücken. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes gab am 10. März 2021 einem Antrag auf Öffnung eines Einzelhandelsunternehmens für IT-Technik im einstweiligen Rechtsschutzverfahren statt. Gleichzeitig setzten die Richter die Einschränkung in der saarländischen Corona-Verordnung außer Kraft, dass lediglich ein Kunde auf 40 Quadratmeter bei vorheriger Anmeldung erlaubt sei. Damit kassierte das Gericht zum wiederholten Mal Teile der Anordnungen. Wieder einmal rügte die Rechtsprechung die Unverhältnismäßigkeit der getroffenen Regelungen. Erneut zeigt die Justiz der Politik die rote Karte und zwingt sie dazu, ihre Entscheidungen rechtskonform anzupassen. Was auf der anderen Seite beweist, dass die gemachten Verordnungen nicht statthaft waren und weit über das Ziel hinausschossen. Vor diesem Hintergrund fordert auch der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Saarland e.V. die Landesregierung auf, die anhaltende Schließung von Gastronomie und Hotellerie neu zu bewerten. Die geplanten Öffnungsschritte aus der gemeinsamen Konferenz des Bundes und der Länder müssen nun vor dem eigentlich angedachten Termin am 22. März 2021 im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit angepasst werden.

Das Oberverwaltungsgericht wies in seinem Beschluss darauf hin, dass im Rahmen der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseinschränkungen nicht nur der Sieben-Tage-Inzidenzwert eine Rolle spielen könnte. Jedenfalls muss zudem die aktuelle Situation im Gesundheitswesen berücksichtigt werden. Und genau das hat der DEHOGA Saarland in seinen Leitlinien für eine Öffnung stets betont. Gebetsmühlenartig forderte der Branchen-Verband die Politik auf, sie solle prüfen, welche weiteren objektiven Faktoren und Kennziffern von Relevanz sind. Das könnten etwa die Impfquote, das Alter der Infizierten, die Krankheitsverläufe oder auch die Auslastung des Gesundheitssystems sein. Ein wichtiger Aspekt in der Beschlussbegründung zielte auf die vom Robert Koch-Institut definierte Risikobewertung einzelner Segmente bzw. Branchen, die sich an den Kriterien des individuellen Infektionsrisikos und des Anteils am Gesamtinfektionsgeschehen orientieren. Hier wird der Einzelhandel als „niedrig“ eingestuft. Und genau diese Risikoeinstufung gilt auch für die Hotellerie und für Zusammenkünfte im Freien. Gleichwohl findet eine solche validierte Erkenntnis aktuell keinerlei Niederschlag in dem von Bund und Ländern festgelegten „Öffnungsszenarien“ – die sogar frühestens erst am 22. März mit der Außengastronomie beginnen sollen.


„Für mich gibt es da nur eine logische Konsequenz: Im Sinne einer Gleichbehandlung mit anderen Branchen und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit muss eine frühere Öffnung des Gastgewerbes erfolgen“, sagt Michael Buchna, der Präsident des DEHOGA Saarland. Auch über die Öffnungsbedingungen müsse man reden, legt er in seinen Forderungen an die Landesregierung nach. „Wieso bedarf es beispielsweise in der Außengastronomie neben einem nachgewiesenen Negativtest noch einer vorherigen Anmeldung, wenn bei schönem Wetter sowieso viele Menschen im Freien unterwegs sind? Wichtig ist dann lediglich, dass für eine Nachverfolgung die Daten der Anwesenden erfasst sind. Und das am besten digital“, betont Michael Buchna.


Ansonsten befürchtet der DEHOGA-Präsident eine Klagewelle. Buchna: „Die Politik hat nun die Chance, ihre Öffnungspläne zu korrigieren, die Beschränkungen an das Pandemie-Geschehen anzupassen und die Zweck-Mittel-Relation angemessen zu wählen. Andernfalls werden sicher auch die Gastronomen und Hoteliers vor Gericht ziehen.“ Das Robert Koch-Institut hat am 8. März festgestellt, dass die hohen bundesweiten Fallzahlen in Haushalten, im beruflichen Umfeld sowie auch in Alten- und Pflegeheimen verursacht werden. Deshalb gibt es keinen Grund, vom Gastgewerbe weiterhin zu verlangen, ein Sonderopfer zu bringen.


Dabei möchte der DEHOGA Saarland aber noch einmal klarstellen: Der Verband unterstützt und akzeptiert alle notwendigen sowie geeigneten Maßnahmen, welche die Pandemie bekämpfen und die Gesundheit der Bevölkerung schützen. Das gilt insbesondere für die Gäste und Mitarbeiter. Deshalb fordert der DEHOGA auch eine Priorisierung der Beschäftigten im Gastgewerbe bei den nun anlaufenden Impfungen.

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