Pressemitteilung Tierhaltungskennzeichnung

Jetzt wird die nächste Sau durchs Dorf getrieben

Aus Transparenz darf kein weiteres Bürokratiemonster werden:
DEHOGA Saarland fordert Augenmaß bei der Tierhaltungskennzeichnung

Saarbrücken. Zwischen dampfenden Kochtöpfen, dünner Personaldecke und steigenden Einkaufspreisen macht in Deutschlands Gastronomie derzeit ein sperriges Wort die Runde: Tierhaltungskennzeichnung. Was im Supermarktregal bereits Realität ist, könnte künftig auch auf Speisekarten, Menütafeln und digitalen Bestellsystemen landen. Im Januar 2026 hatten Bundestag und Bundesrat die Pflicht zur Umsetzung der staatlich verordneten Kennzeichnung auf den 1. Januar 2027 verschoben. Vorgesehen ist, dass Gastronomiebetriebe verpflichtend über die Haltungsform von Fleisch informieren müssen. Zunächst geht es nur um Schweinefleisch. Doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass es dabei kaum bleiben dürfte. Rind, Huhn, Pute und weitere Fleischarten könnten folgen. Der DEHOGA Saarland sieht in der geplanten Ausweitung auf Restaurants, Bistros und Kantinen vor allem eines: ein zusätzliches Bürokratiemonster. Schon heute kämpfen die Gastgeber mit einer Flut an Nachweisen, Formularen und Kontrollpflichten. Bürokratieabbau wird in Berlin zwar gerne beschworen. In den Küchen, Gasträumen und Büros der Unternehmen kommt davon aber wenig an. „Sollte wirklich einmal eine Dokumentationspflicht oder bürokratische Belastung wegfallen, kommen parallel drei neue hinzu. Gerade familiengeführte Restaurants oder kleinere Landgasthöfe geraten dadurch zunehmend unter Druck“, weiß Michael Buchna, Präsident des DEHOGA Saarland.

Wenn Tierwohl zur Zettelwirtschaft wird
Dabei richtet sich die Kritik des Verbandes keineswegs gegen Transparenz oder Tierwohl. Im Gegenteil. Viele Betriebe setzen längst freiwillig auf regionale Herkunft, kurze Lieferketten und hochwertige Produkte. Wer gutes Fleisch aus verantwortungsvoller Haltung serviert, schreibt das häufig ohnehin mit Stolz auf die Karte. Das ist eine Haltung aus Überzeugung und keine Belehrung nach Paragrafenlage. „Wir benötigen Mut zur Eigenverantwortung und mehr Freiraum für unsere Unternehmen statt Misstrauen per Gesetz. Wir stehen für gutes Essen, faire Bedingungen und mehr Klarheit dort, wo sie sinnvoll ist“, sagt Buchna. Genau darin sieht der Verband den entscheidenden Punkt: Information ja, aber praxisnah und freiwillig. Denn im Alltag droht die geplante Kennzeichnung schnell an ihre Grenzen zu stoßen. Besonders kompliziert wird es bei Hackfleisch, Burgern oder Gerichten mit mehreren Fleischbestandteilen. Dann müsste deklariert werden, welcher Anteil aus Stallhaltung stammt, welcher aus dem Frischluftstall kommt und welcher aus Auslauf oder Weide. Und wie so oft wird aus einer vermeintlich einfachen Vorgabe ein Dickicht aus Ausnahmen und Detailfragen. Tortellini, Maultaschen oder Bolognese-Soße können von der Pflicht ausgenommen sein, weil Fleisch dort nicht die Hauptrolle spielt. Bei einem Nierenspieß mit Speck wiederum wäre die Haltungsform von Fleisch und Niere entscheidend. Die Speckwürfel könnten aber außen vor bleiben, wenn sie nur in kleiner Menge für den Geschmack sorgen. Damit wird aus einer eigentlich einfachen Verbraucherinformation ein Regelwerk voller Abgrenzungen und Sonderfälle. In der Küche müsste dann nicht nur gekocht, sondern auch juristisch nach dem Kleingedruckten sortiert werden. Gleichzeitig wächst die Sorge vor rechtlichen Risiken durch Fehldeklarationen oder unvollständige Kennzeichnungen. Dazu kämen neue IT-Prozesse, zusätzliche Nachweise, getrennte Warenströme, laufende Kontrollen und ständige Anpassungen bei Tagesangeboten, Apps, Aushängen oder Preisverzeichnissen. Aus einer Speisekarte würde ein Beipackzettel mit Fußnotencharme. Übersichtlichkeit? Fehlanzeige.

Das Paradox der guten Absicht
Gastronomie lebt aber gerade von Flexibilität. Lieferanten wechseln kurzfristig, saisonale Produkte variieren, Tagesgerichte entstehen spontan. In der Küche wird geplant, verworfen, nachgekauft, frisch gekocht und auf Engpässe reagiert. Genau diese Dynamik macht gute Gastlichkeit aus. Ein Restaurant ist kein Supermarkt mit Regalplatz für fünf Haltungsstufen. Eine verpflichtende Kennzeichnung könnte diesen praktischen Alltag massiv erschweren. „Die geplante Ausweitung steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen“, erklärt Buchna. Besonders kritisch bewertet der DEHOGA Saarland die wirtschaftlichen Folgen. Zusätzliche Vorgaben bedeuten zusätzliche Kosten. Viele Gäste reagieren nach Jahren steigender Preise ohnehin sensibel. Wenn neue IT-Systeme, regelmäßige Änderungen an Speisekarten und weiterer Verwaltungsaufwand den finanziellen Druck erhöhen, geraten viele Betriebe in Zugzwang. Dadurch entstehen Fehlanreize: Günstigere Rohwaren würden attraktiver, während hochwertige regionale Produkte schwerer kalkulierbar werden. Gerade Einrichtungen mit knappen Budgets könnten gezwungen sein, auf billigere Ware auszuweichen. Auch in Schulen, Kitas, Kliniken oder Mensen droht ohne höhere Verpflegungssätze der Griff zur günstigeren Lösung. Das wäre ein paradoxes Ergebnis: Mehr Bürokratie könnte am Ende niedrigere Tierwohlstandards fördern. „Gastronomie stellt sich nicht gegen Tierwohl. Sie verlangt Lösungen mit Augenmaß. Transparenz darf nicht am grünen Tisch entstehen. Sie muss dort funktionieren, wo gekocht und Verantwortung getragen wird“, appelliert Buchna. Genau deshalb führt die geplante Pflicht am Ziel vorbei.

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