Pressemitteilung vom 24. November 2020
Gastgeberbranche ist weiter Spielball der Politik
Fehlende Hilfen und null Planungssicherheit:
Viele Betriebe machen bald ihren eigenen Lockdown und hören für immer auf
Saarbrücken. Enttäuschung, Erschöpfung, Existenzangst. In dieser Gemengelage aus Gefühlen befinden sich derzeit das saarländische Gastgewerbe. Mit einer Mischung aus fatalistischer Ohnmacht und zorniger Frustration musste es ertragen, dass mit dem am 2. November 2020 in Kraft getretenen Teil-Lockdown quasi ein Berufsverbot verhängt wurde. Und obwohl die getroffenen Restriktionen sich überhaupt noch nicht niederschlagen konnten, ging die Tonlage sehr schnell in die Richtung, dass die Maßnahmen auch über das Monatsende verlängert würden. Ja, schon am 30. Oktober 2020 sagte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans: Es sei „völlig klar“, dass man ab dem 1. Dezember nicht so weitermachen könne, als gäbe es kein Corona.
Bundeskanzlerin Angela Merkel verweigerte bereits nach zwei Wochen des Teil-Lockdowns der Gastronomie die Hoffnung, im Dezember wieder aufmachen zu können. Anstatt Unterstützung gab es düstere Rhetorik. Am 25. November treffen sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer nun zu einem Corona-Gipfel, um die Pläne für die kommenden Wochen auszubaldowern. So soll unter anderem der bestehende Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember verlängert werden. Es wird über weitere Zwangsschließungen geredet, während aber von den groß angekündigten Novemberhilfen des Bundes noch kein Euro bei den Betrieben angekommen ist. Die Hilfe kann noch nicht einmal beantragt werden. Und zunehmend erreichen den DEHOGA Saarland Nachrichten von verzweifelten Gastronomen und Hoteliers, die nicht mehr wissen, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen. Dabei wurde versprochen, diese Entschädigungen schnell und unbürokratisch auf den Weg zu bringen. „Wir kommen uns so vor wie der Spielball der Corona-Politik. Das der Bundesregierung entgegengebrachte Vertrauen wurde massiv enttäuscht. Allerdings muss jetzt schon klar sein: Wenn unsere Betriebe nun im kommenden umsatzstärksten Monat des Jahres ebenfalls geschlossen bleiben, dann muss aus der Novemberhilfe eine Winterhilfe werden – und zwar ohne Abstriche am angekündigten Umfang“, erklärt Michael Buchna. Ansonsten sieht der Präsident des DEHOGA Saarland schwarz: „Viele stehen es nicht mehr lange durch. Die machen dann ihren eigenen Lockdown und werfen das Handtuch. Für immer!“
Die Zahlungen der Entschädigungen sind lebensnotwendig. Doch daneben benötigt die Branche derzeit vor allem eines: Planungssicherheit! „Wir fordern Ministerpräsident Tobias Hans entschieden auf, hier eine klare Entscheidung zu treffen. Die Salamitaktik des Öffnens und Schließens muss unbedingt aufhören. Man kann unsere gastronomischen Betriebe nicht auf- und absperren wie Garagen. Das sind hochkomplexe Unternehmen. Im Vorfeld sind Dienstpläne zu schreiben. Lebensmittel müssen bestellt und gelagert werden – dabei gilt es, Mengen und Haltbarkeit zu planen. Wir müssen Bierleitungen rechtzeitig reinigen und schließlich
auch unsere Gäste informieren. Und auch unsere Mitarbeiter wollen wissen, wie es weitergeht“, erklärt der DEHOGA-Präsident. Eine weitere noch ausstehende wichtige Frage ist, wann und wie lange noch einmal geöffnet werden darf? Und unter welchen Umständen? Nur so lässt sich betriebswirtschaftlich entscheiden, ob es überhaupt Sinn macht. Dass man am Ende noch draufzahlt, das kann sich derzeit keiner erlauben. Buchna: „Was wir auf keinen Fall benötigen und was auch niemandem nützt, ist ein kurzes Zeitfenster zur Öffnung. Und eines, von dem man nicht weiß, wie lange es geöffnet bleibt. Das ist nicht zielführend.“
Durch die Corona-Politik wurden genau die ausgegrenzt, die in der jüngeren Vergangenheit mit viel Disziplin vorangegangen sind. Die sich mit neuen Konzepten und Ideen irgendwie über Wasser zu halten versuchten, um nicht die Mitarbeiter vor die Tür setzen zu müssen. Während diese Bemühungen ständig durch wechselnde Verordnungen und null Planungssicherheit wieder über den Haufen geworfen wurden. Und die Schikanen gehen weiter: Mit dem Beschluss der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes hat die Bundesregierung den Weg eröffnet, das Gezerre um Entschädigungsleistungen im Falle von Schließungen ganzer Branchen fortzusetzen und zu vertiefen. Dieses Gesetz sieht explizit vor, dass es im Pandemiefall möglich ist, den Betrieb von gastronomischen Einrichtungen oder Übernachtungen zu untersagen beziehungsweise zu beschränken – die verfassungsrechtlich dringend gebotene Entschädigung für ein solches Sonderopfer fehlt hingegen. Damit wird eine neue Rechtsgrundlage für umfangreiche Schutzmaßnahmen geschaffen, die zweifelsohne einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Gastwirte und Hoteliers bedeuten. „Es ist inkonsequent und unseres Erachtens nach verfassungswidrig, dass keine Entschädigung für diesen Fall für unsere Betriebe vorgesehen ist“, kritisierte auch DEHOGA-Bundespräsident Guido Zöllick das Vorhaben. Aus diesem Grund wird der Verband eine Verfassungsbeschwerde unterstützen, denn alles andere als eine Entschädigungsleistung im Ernstfall käme einer Zwangsenteignung gleich.