27.11.2020 - BGN gibt wichtige Hinweise für Unternehmen
Stundungen bei BGN weiterhin möglich – aber oftmals nicht die günstigste Lösung
In der letzten Woche hatten wir darauf hingewiesen, dass Stundungen des Beitrages und der Vorschüsse zur Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) nach wie vor möglich sind. Die BGN bittet dazu um den zusätzlichen Hinweis, dass eine einfache Stundung für den Betrieb in vielen Fällen nicht das Günstigste und deshalb nicht der Regelfall ist.
Lesen Sie hier, auf was Sie achten sollten ...