Maskenpflicht - und was sie für unser Gewerbe bedeutet
29.04.2020
FAQ Maskenpflicht im Saarland
Davon betroffen ist auch unser Gewerbe, sofern ein Abholdienst betrieben oder nach den Ausnahmen der Verordnung erlaubterweise Gäste im Hotel beherbergt werden.
- Vorbemerkung:
Seit heute gilt in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens sowie unter Umständen auch am Arbeitsplatz die Pflicht zum Tragen von „Mund-Nasen-Bedeckungen“ sogenannten Community-Masken. Das sind Masken, die keine speziellen medizinischen Anforderungen erfüllen müssen. Rechtsgrundlage im Saarland ist die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 24. April 2020"
https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/massnahmen_node.html
Was bedeutet das für das Gastgewerbe und für wen und wo gilt diese „Maskenpflicht“? Wir haben hierzu nach bestem Wissen und Gewissen FAQs erstellt. Diese stellen den Versuch dar, die neue Vorschrift, zu der es noch keine Erläuterungen gibt, „alltagstauglich“ zu erklären.
Die Ortspolizeibehörden sind für die Einhaltung der Verordnung zuständig. Demgemäß legen diese die Vorschrift auch für Ihren Zuständigkeitsbereich verbindlich aus.
Wir sind mit dieser Situation, die zu unterschiedlichen Auffassungen je nach Gemeinde führen kann und auch schon geführt hat, sehr unzufrieden und setzen uns für die Festlegung von Leitlinien für die Auslegung ein. Hier müssen transparente Strukturen für nachvollziehbare Entscheidungen her.
Darüber hinaus gilt:
Es gibt eine neue Gefährdungsbeurteilung „Corona“ durch die BGN. Die dort genannten erforderlichen Maßnahmen sind beim Abholservice, bei der Lieferung von Speisen und beim – eingeschränkten – Hotelbetrieb ab sofort zu beachten.
Bitte vollziehen Sie diese Maßnahmen, es ist damit zu rechnen, dass im Zuge der Maskenpflicht auch Kontrollen vorgenommen werden!
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Offener Brief des DEHOGA Saarland an Ministerpräsident Tobias Hans
17.04.2020
Corona: Hilferuf des Gastgewerbes
Der DEHOGA Saarland wendet sich in einem offenen Brief an den saarländischen Ministerpräsidenten:
Herrn
Ministerpräsidenten
Tobias Hans
Staatskanzlei
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken
Saarbrücken, 17.04.2020
Offener Brief
Corona: Hilferuf des Gastgewerbes
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Hans,
wir sprechen für über 3.000 gastgewerbliche Betriebe mit 18.000 Erwerbstätigen. Unsere Betriebe sind die regionalen Tourismus- und damit auch Wirtschaftsmotoren in allen Teilen unseres Landes – und wir sind sehr besorgt!
Die am Mittwoch auf Bundesebene getroffenen Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen beweisen erneut, dass aus wirtschaftlicher Sicht das Gastgewerbe die hauptbetroffene Branche der Krise ist. Kein Unternehmen verkraftet es, wenn der Umsatz für mehrere Monate zu 100 Prozent wegfällt. Im Gegensatz zu anderen Branchen waren aber unsere Betriebe die ersten, die geschlossen wurden, und werden die letzten sein, die wieder öffnen dürfen. Erschwerend kommt hinzu, dass es keine Nachholeffekte gibt.
Es ist unstrittig, dass das Gastgewerbe alles akzeptiert, was gesundheitspolitisch geboten ist. Allerdings müssten die Maßnahmen nachvollziehbar und begründet sein.
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Offener Brief des DEHOGA Saarland an Ministerpräsident Tobias Hans
17.04.2020
Corona: Hilferuf des Gastgewerbes
Der DEHOGA Saarland wendet sich in einem offenen Brief an den saarländischen Ministerpräsidenten:
Herrn
Ministerpräsidenten
Tobias Hans
Staatskanzlei
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken
Saarbrücken, 17.04.2020
Offener Brief
Corona: Hilferuf des Gastgewerbes
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Hans,
wir sprechen für über 3.000 gastgewerbliche Betriebe mit 18.000 Erwerbstätigen. Unsere Betriebe sind die regionalen Tourismus- und damit auch Wirtschaftsmotoren in allen Teilen unseres Landes – und wir sind sehr besorgt!
Die am Mittwoch auf Bundesebene getroffenen Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen beweisen erneut, dass aus wirtschaftlicher Sicht das Gastgewerbe die hauptbetroffene Branche der Krise ist. Kein Unternehmen verkraftet es, wenn der Umsatz für mehrere Monate zu 100 Prozent wegfällt. Im Gegensatz zu anderen Branchen waren aber unsere Betriebe die ersten, die geschlossen wurden, und werden die letzten sein, die wieder öffnen dürfen. Erschwerend kommt hinzu, dass es keine Nachholeffekte gibt.
Es ist unstrittig, dass das Gastgewerbe alles akzeptiert, was gesundheitspolitisch geboten ist. Allerdings müssten die Maßnahmen nachvollziehbar und begründet sein.
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Offener Brief des DEHOGA Saarland an Ministerpräsident Tobias Hans
17.04.2020
Corona: Hilferuf des Gastgewerbes
Der DEHOGA Saarland wendet sich in einem offenen Brief an den saarländischen Ministerpräsidenten:
Herrn
Ministerpräsidenten
Tobias Hans
Staatskanzlei
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken
Saarbrücken, 17.04.2020
Offener Brief
Corona: Hilferuf des Gastgewerbes
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Hans,
wir sprechen für über 3.000 gastgewerbliche Betriebe mit 18.000 Erwerbstätigen. Unsere Betriebe sind die regionalen Tourismus- und damit auch Wirtschaftsmotoren in allen Teilen unseres Landes – und wir sind sehr besorgt!
Die am Mittwoch auf Bundesebene getroffenen Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen beweisen erneut, dass aus wirtschaftlicher Sicht das Gastgewerbe die hauptbetroffene Branche der Krise ist. Kein Unternehmen verkraftet es, wenn der Umsatz für mehrere Monate zu 100 Prozent wegfällt. Im Gegensatz zu anderen Branchen waren aber unsere Betriebe die ersten, die geschlossen wurden, und werden die letzten sein, die wieder öffnen dürfen. Erschwerend kommt hinzu, dass es keine Nachholeffekte gibt.
Es ist unstrittig, dass das Gastgewerbe alles akzeptiert, was gesundheitspolitisch geboten ist. Allerdings müssten die Maßnahmen nachvollziehbar und begründet sein.
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Offener Brief des DEHOGA Saarland an Ministerpräsident Tobias Hans
17.04.2020
Corona: Hilferuf des Gastgewerbes
Der DEHOGA Saarland wendet sich in einem offenen Brief an den saarländischen Ministerpräsidenten:
Herrn
Ministerpräsidenten
Tobias Hans
Staatskanzlei
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken
Saarbrücken, 17.04.2020
Offener Brief
Corona: Hilferuf des Gastgewerbes
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Hans,
wir sprechen für über 3.000 gastgewerbliche Betriebe mit 18.000 Erwerbstätigen. Unsere Betriebe sind die regionalen Tourismus- und damit auch Wirtschaftsmotoren in allen Teilen unseres Landes – und wir sind sehr besorgt!
Die am Mittwoch auf Bundesebene getroffenen Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen beweisen erneut, dass aus wirtschaftlicher Sicht das Gastgewerbe die hauptbetroffene Branche der Krise ist. Kein Unternehmen verkraftet es, wenn der Umsatz für mehrere Monate zu 100 Prozent wegfällt. Im Gegensatz zu anderen Branchen waren aber unsere Betriebe die ersten, die geschlossen wurden, und werden die letzten sein, die wieder öffnen dürfen. Erschwerend kommt hinzu, dass es keine Nachholeffekte gibt.
Es ist unstrittig, dass das Gastgewerbe alles akzeptiert, was gesundheitspolitisch geboten ist. Allerdings müssten die Maßnahmen nachvollziehbar und begründet sein.
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