Publikationen/Aktuelles

Hotelverband (IHA) hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com

15.04.2020

15.04.2020

Wichtige Pressemitteilung des Hotelverband Deutschland (IHA)

Hotelverband hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com wegen jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln


Von 2006 bis 2015 hat Booking.com, der Marktführer unter den Buchungsportalen, unstreitig kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln verwendet. Insbesondere die so genannten „weiten“ Bestpreisklauseln, mit denen Booking.com den angeschlos-senen Hotels verboten hat, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten, verstießen eindeutig gegen geltendes Kartellrecht. Dies hat das Bundeskartellamt – umfassend bestätigt durch das OLG Düsseldorf – im Fall „HRS“ festgestellt. Hotels ist durch die „weiten“ Bestpreisklauseln Schaden u.a. in Form überhöhter Buchungsprovisionen entstanden. „Nach den Grundsätzen des europäischen und deutschen Kartellrechts hat Booking.com den Hotels diesen Schaden samt Zinsen zu ersetzen. Mit unserer Initiative ‚daBeisein‘ bieten wir wie schon in der erfolgreichen Causa HRS in Deutschland gelegenen Hotels die Möglichkeit, sich an einer gruppenweisen Anspruchsdurch-setzung ohne Kostenrisiken zu beteiligen“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir bieten allen Hoteliers in Deutschland diese Hilfestellung an, weil zeitnah eine Verjährung der Ansprüche drohen könnte.“

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Hotelverband (IHA) hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com

15.04.2020

15.04.2020

Wichtige Pressemitteilung des Hotelverband Deutschland (IHA)

Hotelverband hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com wegen jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln


Von 2006 bis 2015 hat Booking.com, der Marktführer unter den Buchungsportalen, unstreitig kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln verwendet. Insbesondere die so genannten „weiten“ Bestpreisklauseln, mit denen Booking.com den angeschlos-senen Hotels verboten hat, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten, verstießen eindeutig gegen geltendes Kartellrecht. Dies hat das Bundeskartellamt – umfassend bestätigt durch das OLG Düsseldorf – im Fall „HRS“ festgestellt. Hotels ist durch die „weiten“ Bestpreisklauseln Schaden u.a. in Form überhöhter Buchungsprovisionen entstanden. „Nach den Grundsätzen des europäischen und deutschen Kartellrechts hat Booking.com den Hotels diesen Schaden samt Zinsen zu ersetzen. Mit unserer Initiative ‚daBeisein‘ bieten wir wie schon in der erfolgreichen Causa HRS in Deutschland gelegenen Hotels die Möglichkeit, sich an einer gruppenweisen Anspruchsdurch-setzung ohne Kostenrisiken zu beteiligen“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir bieten allen Hoteliers in Deutschland diese Hilfestellung an, weil zeitnah eine Verjährung der Ansprüche drohen könnte.“

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Hotelverband (IHA) hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com

15.04.2020

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Wichtige Pressemitteilung des Hotelverband Deutschland (IHA)

Hotelverband hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com wegen jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln


Von 2006 bis 2015 hat Booking.com, der Marktführer unter den Buchungsportalen, unstreitig kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln verwendet. Insbesondere die so genannten „weiten“ Bestpreisklauseln, mit denen Booking.com den angeschlos-senen Hotels verboten hat, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten, verstießen eindeutig gegen geltendes Kartellrecht. Dies hat das Bundeskartellamt – umfassend bestätigt durch das OLG Düsseldorf – im Fall „HRS“ festgestellt. Hotels ist durch die „weiten“ Bestpreisklauseln Schaden u.a. in Form überhöhter Buchungsprovisionen entstanden. „Nach den Grundsätzen des europäischen und deutschen Kartellrechts hat Booking.com den Hotels diesen Schaden samt Zinsen zu ersetzen. Mit unserer Initiative ‚daBeisein‘ bieten wir wie schon in der erfolgreichen Causa HRS in Deutschland gelegenen Hotels die Möglichkeit, sich an einer gruppenweisen Anspruchsdurch-setzung ohne Kostenrisiken zu beteiligen“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir bieten allen Hoteliers in Deutschland diese Hilfestellung an, weil zeitnah eine Verjährung der Ansprüche drohen könnte.“

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Hotelverband (IHA) hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com

15.04.2020

15.04.2020

Wichtige Pressemitteilung des Hotelverband Deutschland (IHA)

Hotelverband hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com wegen jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln


Von 2006 bis 2015 hat Booking.com, der Marktführer unter den Buchungsportalen, unstreitig kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln verwendet. Insbesondere die so genannten „weiten“ Bestpreisklauseln, mit denen Booking.com den angeschlos-senen Hotels verboten hat, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten, verstießen eindeutig gegen geltendes Kartellrecht. Dies hat das Bundeskartellamt – umfassend bestätigt durch das OLG Düsseldorf – im Fall „HRS“ festgestellt. Hotels ist durch die „weiten“ Bestpreisklauseln Schaden u.a. in Form überhöhter Buchungsprovisionen entstanden. „Nach den Grundsätzen des europäischen und deutschen Kartellrechts hat Booking.com den Hotels diesen Schaden samt Zinsen zu ersetzen. Mit unserer Initiative ‚daBeisein‘ bieten wir wie schon in der erfolgreichen Causa HRS in Deutschland gelegenen Hotels die Möglichkeit, sich an einer gruppenweisen Anspruchsdurch-setzung ohne Kostenrisiken zu beteiligen“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir bieten allen Hoteliers in Deutschland diese Hilfestellung an, weil zeitnah eine Verjährung der Ansprüche drohen könnte.“

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BAFA fördert Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen

09.04.2020

09.04.2020

Liebe DEHOGA Mitglieder,

das Corona-Virus hat für immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) existenzbedrohende Auswirkungen. Besonders die Betriebe der Gastronomie hat es hart getroffen. Damit diese Unternehmen externe Hilfe durch professionelle Berater schnell und unbürokratisch nutzen können, wurden die Rahmenrichtlinien zur Förderung unternehmerischen Know-hows zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Sinne eines Sofortprogrammes ergänzt. Dieses sieht vor, dass  Beraterleistungen bis zu 4000 Euro ohne Eigenanteil gefördert werden können. Das Beraterunternehmen rechnet direkt mit dem BAFA ab, Sie tragen lediglich die Mehrwertsteuer. Diese  Förderung  gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020.

Hier finden Sie die Infos: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Die DEHOGA Beratung berät Sie als Mitglied zu Liquiditätsdarlehen bis hin zum Banktermin, zur innerbetrieblichen Krisenbewältigung und auch zur Aufstellung nach der Krise. Fragen Sie also auf jeden Fall nach.

Mitgliedsbetriebe können sich direkt bei der DEHOGA-Beratung melden. Sie erreichen unsere Experten telefonisch unter 0711 61988-37 und per Mail an info@dehoga-beratung.de. Sie benötigen Ihre Mitgliedsnummer. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, rufen Sie uns gerne unter 0681 9833350 an oder schreiben Sie eine Mail an info@dehogasaar.de.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der großen Nachfrage eine Beratung derzeit nur für unsere Mitglieder anbieten können.

Ihr Team vom DEHOGA Saarland

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