DAS NEUE DATENSCHUTZRECHT – HILFESTELLUNG VOM VERBAND

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) treibt seit Monaten auch unsere Branche um. Das Telefon steht in unserer Geschäftsstelle zu diesem Thema nicht still. Seit dem 25. Mai  ist die DSGVO „scharf geschaltet“. Aus der Vielzahl an Anfragen wissen wir, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer sich wünschen, dass man ihnen das Thema und die damit verbundene zusätzliche Arbeitsbelastung von den Schultern nimmt. Das können wir sehr gut nachvollziehen.

Allerdings müssen wir alle in den „sauren Apfel“ beißen und insbesondere individuell je nach Art und Weise der Datenverarbeitung entsprechende eigene Maßnahmen ergreifen. Selbst bei Beauftragung externer Dienstleister bleibt Arbeit hierzu im Betrieb zu erledigen, da Sie insbesondere eigene Datenverarbeitungsverzeichnisse erstellen müssen, die in jedem Betrieb anders ausfallen. Wir haben dazu Mustervorlagen und erläuternde Hilfestellungen formuliert, die wir Ihnen noch einmal sehr nachdrücklich ans Herz legen möchten:

Laden Sie sich „Das neue Datenschutzrecht“ (inklusive Vorlagen für die zu erstellenden Verzeichnisse) im DEHOGA Shop herunter (für Mitglieder kostenfrei).

Nachdem wir bereits zwei Informationsveranstaltungen zu dem Thema durchgeführt haben, planen wir wegen der hohen Nachfrage eine weitere. Als Mitglied bekommen Sie selbstverständlich rechtzeitig eine Einladung dazu.

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