Förderfähige Maßnahmen im Bereich Hygiene und Digitalisierung im Rahmen des ÜIII

Überbrückungshilfe III: Welche Maßnahmen im Bereich Digitalisierung und Hygiene werden konkret gefördert?

Monatlich 20.000 Euro für die Umsetzung baulicher Hygienemaßnahmen sowie einmalig 20.000 Euro für Digtitalisierungsmaßnahmen können im  Rahmen der ÜIII gefördert werden. Leider ist die Unsicherheit darüber, welche Maßnahmen tatsächlich gefördert werden,  sehr groß, denn es gibt  dazu keine offizielle Beispielliste im Rahmen der FAQs der Bundesregierung. Uns liegt allerdings  eine Auflistung gesammelter Maßnahmen vor, die von den Auszahlungsstellen der Länder genehmigt wurden. Sie ist nicht abschließend und nicht verbindlich. Sie ist jedoch  geeignet, um mit dem Steuerberater eine geplante oder bereits durchgeführte Maßnahme im Bereich Hygiene und Digitalisierung im Hinblick auf ihre Förderfähigkeit besser zu beurteilen. Auf diese Weise können die staatlichen Hilfen optimal genutzt werden.

Mitglieder des DEHOGA Saarland können diese Liste bei uns abrufen. Sie erreichen uns  unter der 0681 983335-0 zu den gewohnten Geschäftszeiten. 

Partner

Themen

 

TOP AusbildungsBetrieb 

TOP-Ausbildung

 

 

Energie Kampagne

 

Dehoga Shop

 

DEHOGA-Sparbuch

 

Gft _logo

 

Gk 24