Förderfähige Maßnahmen im Bereich Hygiene und Digitalisierung im Rahmen des ÜIII
Überbrückungshilfe III: Welche Maßnahmen im Bereich Digitalisierung und Hygiene werden konkret gefördert?
Monatlich 20.000 Euro für die Umsetzung baulicher Hygienemaßnahmen sowie einmalig 20.000 Euro für Digtitalisierungsmaßnahmen können im Rahmen der ÜIII gefördert werden. Leider ist die Unsicherheit darüber, welche Maßnahmen tatsächlich gefördert werden, sehr groß, denn es gibt dazu keine offizielle Beispielliste im Rahmen der FAQs der Bundesregierung. Uns liegt allerdings eine Auflistung gesammelter Maßnahmen vor, die von den Auszahlungsstellen der Länder genehmigt wurden. Sie ist nicht abschließend und nicht verbindlich. Sie ist jedoch geeignet, um mit dem Steuerberater eine geplante oder bereits durchgeführte Maßnahme im Bereich Hygiene und Digitalisierung im Hinblick auf ihre Förderfähigkeit besser zu beurteilen. Auf diese Weise können die staatlichen Hilfen optimal genutzt werden.
Mitglieder des DEHOGA Saarland können diese Liste bei uns abrufen. Sie erreichen uns unter der 0681 983335-0 zu den gewohnten Geschäftszeiten.