Gebührenerhöhung für Musiknutzung unzulässig – Millionenbelastungen abgewehrt – OLG München weist GVL-Klage zurück

Gebührenerhöhung für Musiknutzung unzulässig – Millionenbelastungen
abgewehrt – OLG München weist
GVL-Klage zurück

(Berlin, 30. Oktober 2015) Das ist ein großer Erfolg für alle Musikveranstalter
und Musiknutzer in Deutschland. Nach einem Instanzenmarathon
hat das OLG München mit gestrigem Urteil den utopischen
Forderungen der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
(GVL) eine klare Absage erteilt und die bisherigen Gebühren
als angemessen bestätigt. „Das ist ein klares Signal gegen die ausufernde
Gebührenpolitik der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften“,
freut sich Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes
und Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter
(BVMV), die das Verfahren geführt hatte. „Hätte sich die GVL
vollumfänglich durchgesetzt, wäre in den nächsten Jahren eine Mehrbelastung
von fast 150 Millionen Euro pro Jahr auf alle Musiknutzer
zugekommen!“


Die GVL nimmt die Ansprüche der ausübenden Künstler (Musiker, Interpreten)
und Tonträgerhersteller wahr. Sie erhebt seit über fünf Jahrzehnten
einen Zuschlag von 20 bzw. 26 Prozent auf die entsprechenden GEMATarife
für die öffentliche Wiedergabe von Musik.
Vor fast sieben Jahren „verklagte“ die GVL die BVMV und forderte eine
Verfünffachung ihrer Gebühren, obwohl der bestehende Zuschlagstarif 50
Jahre von allen als angemessen angesehen und akzeptiert wurde und sich
Umfang und Intensität der Musiknutzung nicht verändert hatte.
Dieses von der Bundesvereinigung mit langem Atem und mit hohem finanziellen
Aufwand geführte Verfahren wurde im letzten Jahr vom Bundesgerichtshof
hinsichtlich konkreter Fragestellungen erneut an das OLG München
zurückverwiesen. Das Gericht hat jetzt in einem Grundsatzurteil eine
eindeutige Tarifbewertung abgegeben, die auch Auswirkungen auf zukünftige
Forderungen und Tarifaufstellungen anderer Verwertungsgesellschaften
haben dürfte.
Trotz dieses Urteils bleibt der Gesetzgeber gefordert, das Aufstellen maßloser
Tarife grundsätzlich zu unterbinden, weil das Führen derartiger kostenintensiver
Verfahren für die Musiknutzer definitiv unzumutbar ist.
Über die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV):
Die BVMV ist die älteste und größte Nutzervereinigung Deutschlands. Sie vertritt die Interessen
von mehr als 200.000 musiknutzenden Betrieben und schließt für diese seit vielen
Jahrzehnten Gesamtverträge mit Verwertungsgesellschaften ab. Zu den Mitgliedsverbänden
der BVMV gehören u.a. der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Handelsverband
Deutschland (HDE), die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
sowie der Europäische Verband der Veranstaltungscentren (EVVC).


www.veranstalterverband.de

 

 

Ihr Ansprechpartner:
Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V.
c/o DEHOGA
RA Stephan Bttner
Geschäftsführer
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Fon 030/72 62 52-28
Fax 030/72 62 52-42
buettner@dehoga.de
www.dehoga.de

 

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