Jahreswechsel - Zahlreiche Gesetzesänderungen

Die Beitragssätze für die gesetzliche Krankenversicherung werden zum 1. Januar von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent angehoben. Die Arbeitgeberbeiträge steigen um 0,3 Prozentpunkte auf 7,3 Prozent, die Arbeitnehmerbeiträge liegen künftig bei 8,2 Prozent.

Die Wechselfrist von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wird zum Jahreswechsel verkürzt. Wer über der Betragsbemessungsgrenze von 49.500 Euro liegt, kann dann schon nach einem statt wie bisher erst nach drei Jahren in die private Krankenversicherung wechseln.

Die elektronische Lohnsteuerkarte wird stufenweise eingeführt. Für das Jahr 2011 werden keine Lohnsteuerkarten in Papierform verschickt, die Lohnsteuerkarte 2010 gilt weiter.


Wer ab 1. Januar 2011 als Selbständiger in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt, kann nach fünf Jahren und dann jeweils mit einer dreimonatigen Frist das Versicherungsverhältnis kündigen. Der monatliche Beitrag bemisst sich ab 2011 an der halben und ab 2012 an der vollen Bezugsgröße. Damit steigen die Beiträge 2011 in den alten Bundesländern von derzeit 17,89 auf rund 38 Euro, in den neuen Ländern von 15,19 auf rund 32 Euro und ab 2012 jeweils auf das Doppelte. Der Antrag muss spätestens innerhalb von drei Monaten und nicht mehr einen Monat nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

Die für das Jahr 2011 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) finden Sie im beigefügten Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

Die Sachbezugswerte für Verpflegung betragen 2011 in den alten und den neuen Bundesländern monatlich 217 Euro (2010: 215 Euro). Wird Verpflegung teilweise zur Verfügung gestellt, sind monatlich für
Frühstück 47 Euro (wie 2010)
Mittagessen 85 Euro (2010: 84 Euro)
Abendessen 85 Euro (2010: 84 Euro)

anzusetzen. Der Sachbezugswert 2011 für freie Unterkunft beträgt in den alten und neuen Bundesländern monatlich 206 Euro (2010: 204 Euro). Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende beläuft sich der Wert auf 175,10 Euro (2010: 173,40 Euro).

Zum 1. Mai 2011 tritt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für alle Staatsbürger aus den Ländern ein, die 2004 der Europäischen Union beigetreten sind. Beschäftigte aus Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen dürfen dann auch ohne Arbeitsgenehmigung dauerhaft in Deutschland beschäftigt werden - unter den gleichen Schutzbedingungen wie deutsche Arbeitnehmer. Für Saisonarbeitnehmer u.a. des Gastgewerbes aus den Beitrittsstaaten gilt diese Arbeitsgenehmigungsfreiheit sogar schon ab 1. Januar 2011, weil ansonsten Betriebe mit frühem Saisonbetrieb benachteiligt würden.

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