Wissenswertes zu den Arbeitgeber-Tests

Liebe Mitglieder, 

Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitenden, die nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten, zweimal wöchentlich einen Selbst- bzw. Schnelltest anbieten, nicht wie ursprünglich vorgeschrieben nur einmal pro Woche.
Die Regierungsparteien hatten sich im Zusammenhang mit den Diskussionen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf diese erneute Änderung der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung verständigt. Diese neue Regelung, dass der Arbeitgeber nun zweimal pro Woche einen Test anbieten muss, gilt für alle Mitarbeitenden unabhängig von ihrer Tätigkeit im Betrieb und in allen Bundesländern einheitlich.
Arbeitgeber müssen die entsprechenden Unterlagen, wie Rechnungen und Angebotsnachweise an die Beschäftigten, nunmehr bis zum 30. Juni 2021 als Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden aufbewahren. 

HIER finden Sie alles, was Sie zu den Arbeitgeber-Tests wissen müssen ...

Partner

Themen

 

TOP AusbildungsBetrieb 

TOP-Ausbildung

 

 

Energie Kampagne

 

Dehoga Shop

 

DEHOGA-Sparbuch

 

Gft _logo

 

Gk 24