Publikationen/Aktuelles

Liebe Mitglieder, liebe Partner und Freunde des DEHOGA Saarland, 

wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2026 und freuen uns, wenn wir mit Ihnen an unserem Neujahrsempfang am 12. Januar um 16 Uhr darauf anstoßen können. 

Falls noch nicht geschehen, finden  Sie HIER die Einladung und können Sie sich noch schnell anmelden ...

Es grüßen Sie herzlich das gesamte TEAM des DEHOGA Saarland

 

WICHTIGE EILMELDUNG - Kollegen helfen Kollegen

16.07.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Bilder der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen und die damit verbundenen entsetzlichen Schicksale der Bürger und Unternehmer machen uns alle tief betroffen. Hilfe wird vielerorts dringend benötigt. Deshalb teilen wir heute gern den Aufruf unserer Kollegen des DEHOGA Rheinland-Pfalz.
Unter dem Motto „Kollegen helfen Kollegen – unsere Branche hält zusammen“ sammelt die dortige Geschäftsstelle Unterstützungsangebote und vermittelt sie an betroffene Betriebe. Falls Sie Unterstützung anbieten und den betroffenen Betrieben helfen möchten, ist die DEHOGA-Landesgeschäftsstelle in Bad Kreuznach unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

info@dehoga-rlp.de oder Tel. 0671 / 298 32 72-0

GEMA beendet Corona-Gutschriftenaktion

01.06.2021

Meldung der Schließungszeiten bis spätestens 10.6.2021 

Die GEMA informiert, dass sie die auf Kulanz beruhende Corona-Gutschriftaktion für behördlich veranlasste Schließungszeiten zum 31. Mai 2021 einstellt. Betriebe/Musiknutzer haben nur noch bis zum 10. Juni 2021 Zeit, Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 01.01.2021-31.05.2021 betreffen, zu stellen und ihre Schließungszeiten im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal anzugeben. Achtung: Nach Ablauf der Frist endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten.

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GEMA beendet Corona-Gutschriftenaktion

01.06.2021

Meldung der Schließungszeiten bis spätestens 10.6.2021 

Die GEMA informiert, dass sie die auf Kulanz beruhende Corona-Gutschriftaktion für behördlich veranlasste Schließungszeiten zum 31. Mai 2021 einstellt. Betriebe/Musiknutzer haben nur noch bis zum 10. Juni 2021 Zeit, Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 01.01.2021-31.05.2021 betreffen, zu stellen und ihre Schließungszeiten im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal anzugeben. Achtung: Nach Ablauf der Frist endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten.

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Wissenswertes zu den Arbeitgeber-Tests

25.04.2021

Liebe Mitglieder, 

Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitenden, die nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten, zweimal wöchentlich einen Selbst- bzw. Schnelltest anbieten, nicht wie ursprünglich vorgeschrieben nur einmal pro Woche.
Die Regierungsparteien hatten sich im Zusammenhang mit den Diskussionen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf diese erneute Änderung der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung verständigt. Diese neue Regelung, dass der Arbeitgeber nun zweimal pro Woche einen Test anbieten muss, gilt für alle Mitarbeitenden unabhängig von ihrer Tätigkeit im Betrieb und in allen Bundesländern einheitlich.
Arbeitgeber müssen die entsprechenden Unterlagen, wie Rechnungen und Angebotsnachweise an die Beschäftigten, nunmehr bis zum 30. Juni 2021 als Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden aufbewahren. 

HIER finden Sie alles, was Sie zu den Arbeitgeber-Tests wissen müssen ...

Wissenswertes zu den Arbeitgeber-Tests

25.04.2021

Liebe Mitglieder, 

Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitenden, die nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten, zweimal wöchentlich einen Selbst- bzw. Schnelltest anbieten, nicht wie ursprünglich vorgeschrieben nur einmal pro Woche.
Die Regierungsparteien hatten sich im Zusammenhang mit den Diskussionen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf diese erneute Änderung der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung verständigt. Diese neue Regelung, dass der Arbeitgeber nun zweimal pro Woche einen Test anbieten muss, gilt für alle Mitarbeitenden unabhängig von ihrer Tätigkeit im Betrieb und in allen Bundesländern einheitlich.
Arbeitgeber müssen die entsprechenden Unterlagen, wie Rechnungen und Angebotsnachweise an die Beschäftigten, nunmehr bis zum 30. Juni 2021 als Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden aufbewahren. 

HIER finden Sie alles, was Sie zu den Arbeitgeber-Tests wissen müssen ...

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