wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2026 und freuen uns, wenn wir mit Ihnen an unserem Neujahrsempfang am 12. Januar um 16 Uhr darauf anstoßen können.
BAFA fördert Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen
09.04.2020
09.04.2020
Liebe DEHOGA Mitglieder,
das Corona-Virus hat für immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) existenzbedrohende Auswirkungen. Besonders die Betriebe der Gastronomie hat es hart getroffen. Damit diese Unternehmen externe Hilfe durch professionelle Berater schnell und unbürokratisch nutzen können, wurden die Rahmenrichtlinien zur Förderung unternehmerischen Know-hows zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Sinne eines Sofortprogrammes ergänzt. Dieses sieht vor, dass Beraterleistungen bis zu 4000 Euro ohne Eigenanteil gefördert werden können. Das Beraterunternehmen rechnet direkt mit dem BAFA ab, Sie tragen lediglich die Mehrwertsteuer. Diese Förderung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020.
Hier finden Sie die Infos: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
Die DEHOGA Beratung berät Sie als Mitglied zu Liquiditätsdarlehen bis hin zum Banktermin, zur innerbetrieblichen Krisenbewältigung und auch zur Aufstellung nach der Krise. Fragen Sie also auf jeden Fall nach.
Mitgliedsbetriebe können sich direkt bei der DEHOGA-Beratung melden. Sie erreichen unsere Experten telefonisch unter 0711 61988-37 und per Mail an info@dehoga-beratung.de. Sie benötigen Ihre Mitgliedsnummer. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, rufen Sie uns gerne unter 0681 9833350 an oder schreiben Sie eine Mail an info@dehogasaar.de.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der großen Nachfrage eine Beratung derzeit nur für unsere Mitglieder anbieten können.
Ihr Team vom DEHOGA Saarland
BAFA fördert Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen
09.04.2020
09.04.2020
Liebe DEHOGA Mitglieder,
das Corona-Virus hat für immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) existenzbedrohende Auswirkungen. Besonders die Betriebe der Gastronomie hat es hart getroffen. Damit diese Unternehmen externe Hilfe durch professionelle Berater schnell und unbürokratisch nutzen können, wurden die Rahmenrichtlinien zur Förderung unternehmerischen Know-hows zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Sinne eines Sofortprogrammes ergänzt. Dieses sieht vor, dass Beraterleistungen bis zu 4000 Euro ohne Eigenanteil gefördert werden können. Das Beraterunternehmen rechnet direkt mit dem BAFA ab, Sie tragen lediglich die Mehrwertsteuer. Diese Förderung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020.
Hier finden Sie die Infos: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
Die DEHOGA Beratung berät Sie als Mitglied zu Liquiditätsdarlehen bis hin zum Banktermin, zur innerbetrieblichen Krisenbewältigung und auch zur Aufstellung nach der Krise. Fragen Sie also auf jeden Fall nach.
Mitgliedsbetriebe können sich direkt bei der DEHOGA-Beratung melden. Sie erreichen unsere Experten telefonisch unter 0711 61988-37 und per Mail an info@dehoga-beratung.de. Sie benötigen Ihre Mitgliedsnummer. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, rufen Sie uns gerne unter 0681 9833350 an oder schreiben Sie eine Mail an info@dehogasaar.de.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der großen Nachfrage eine Beratung derzeit nur für unsere Mitglieder anbieten können.
Ihr Team vom DEHOGA Saarland
Betriebsschließungs-Versicherung: Zahlen Versicherungen?
06.04.2020
06.04.2020 - 12.30 Uhr
Der DEHOGA-Landesverband Bayern hat unter Mitwirkung der Bayerischen Staatsregierung eine Vereinbarung mit dem bayerischen Verband der Versicherungswirtschaft zum Thema Betriebsschließungsversicherung ausgehandelt. Ergebnis: Betriebe, die in der Corona-Krise geschlossen wurden, sollen zwischen 10 und 15 Prozent der in ihrem Versicherungsvertrag festgelegten Tagessätze bekommen. Anderweitige staatliche Hilfsleistungen sollen damit nicht verrechnet werden. Die Versicherungswirtschaft möchte dieses „bayerische Modell“ national ausweiten. Der DEHOGA Saarland war in das Zustandekommen dieser Vereinbarung nicht eingebunden. Eine Empfehlung an DEHOGA-Mitgliedsbetriebe aus dem Saarland, auf entsprechende Angebote ihrer Versicherer auf Grundlage der Vereinbarung aus Bayern einzugehen, kann der DEHOGA Saarland bei derzeitiger Informationslage nicht geben.
Bitte beachten: Aktuell kursiert eine Pressemitteilung der Allianz, die von einem Abkommen des „DEHOGA“ spricht und somit das Angebot all Ihren Kunden deutschlandweit anbietet. In der PM wird betont, dass eine Leistungspflicht der Allianz nur in bestimmten Ausnahmefällen bestünde.
Wir empfehlen aktuell, sich VOR einer Entscheidung diesbezüglich anwaltlich beraten zu lassen, falls Ihre Versicherungsgesellschaft mit einem Angebot auf Sie zukommt.