Publikationen/Aktuelles

Liebe Mitglieder, liebe Partner und Freunde des DEHOGA Saarland, 

wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2026 und freuen uns, wenn wir mit Ihnen an unserem Neujahrsempfang am 12. Januar um 16 Uhr darauf anstoßen können. 

Falls noch nicht geschehen, finden  Sie HIER die Einladung und können Sie sich noch schnell anmelden ...

Es grüßen Sie herzlich das gesamte TEAM des DEHOGA Saarland

 

Förderfähige Maßnahmen im Bereich Hygiene und Digitalisierung im Rahmen des ÜIII

15.04.2021

Überbrückungshilfe III: Welche Maßnahmen im Bereich Digitalisierung und Hygiene werden konkret gefördert?

Monatlich 20.000 Euro für die Umsetzung baulicher Hygienemaßnahmen sowie einmalig 20.000 Euro für Digtitalisierungsmaßnahmen können im  Rahmen der ÜIII gefördert werden. Leider ist die Unsicherheit darüber, welche Maßnahmen tatsächlich gefördert werden,  sehr groß, denn es gibt  dazu keine offizielle Beispielliste im Rahmen der FAQs der Bundesregierung. Uns liegt allerdings  eine Auflistung gesammelter Maßnahmen vor, die von den Auszahlungsstellen der Länder genehmigt wurden. Sie ist nicht abschließend und nicht verbindlich. Sie ist jedoch  geeignet, um mit dem Steuerberater eine geplante oder bereits durchgeführte Maßnahme im Bereich Hygiene und Digitalisierung im Hinblick auf ihre Förderfähigkeit besser zu beurteilen. Auf diese Weise können die staatlichen Hilfen optimal genutzt werden.

Mitglieder des DEHOGA Saarland können diese Liste bei uns abrufen. Sie erreichen uns  unter der 0681 983335-0 zu den gewohnten Geschäftszeiten. 

Förderfähige Maßnahmen im Bereich Hygiene und Digitalisierung im Rahmen des ÜIII

15.04.2021

Überbrückungshilfe III: Welche Maßnahmen im Bereich Digitalisierung und Hygiene werden konkret gefördert?

Monatlich 20.000 Euro für die Umsetzung baulicher Hygienemaßnahmen sowie einmalig 20.000 Euro für Digtitalisierungsmaßnahmen können im  Rahmen der ÜIII gefördert werden. Leider ist die Unsicherheit darüber, welche Maßnahmen tatsächlich gefördert werden,  sehr groß, denn es gibt  dazu keine offizielle Beispielliste im Rahmen der FAQs der Bundesregierung. Uns liegt allerdings  eine Auflistung gesammelter Maßnahmen vor, die von den Auszahlungsstellen der Länder genehmigt wurden. Sie ist nicht abschließend und nicht verbindlich. Sie ist jedoch  geeignet, um mit dem Steuerberater eine geplante oder bereits durchgeführte Maßnahme im Bereich Hygiene und Digitalisierung im Hinblick auf ihre Förderfähigkeit besser zu beurteilen. Auf diese Weise können die staatlichen Hilfen optimal genutzt werden.

Mitglieder des DEHOGA Saarland können diese Liste bei uns abrufen. Sie erreichen uns  unter der 0681 983335-0 zu den gewohnten Geschäftszeiten. 

Coronabedingte Gästeregistrierung - aktualisiertes Formular

06.04.2021

06.04.2021

Liebe Mitglieder, 

im nichtöffentlichen Bereich unserer Coronainformationen finden Sie das aktualisierte Formular zur coronabedingten Gästeregistrierung. 

Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch dieses. 

Hier gelangen Sie zum Formular ....

Coronabedingte Gästeregistrierung - aktualisiertes Formular

06.04.2021

06.04.2021

Liebe Mitglieder, 

im nichtöffentlichen Bereich unserer Coronainformationen finden Sie das aktualisierte Formular zur coronabedingten Gästeregistrierung. 

Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch dieses. 

Hier gelangen Sie zum Formular ....

Öffnung und Hygieneschutzkonzepte

31.03.2021

31.03.2021

Liebe Gastronomen und Hotelliers, 

wir alle warten gespannt auf den Moment, wann es mit der Gastronomie und Hotellerie im Saarland wieder losgeht. 

Wichtig im Falle der Öffnung der Außengastronomie ist Folgendes:

Alle Hygienekonzepte der Landesregierung sind seit 12. Dezember 2020 in der „Verordnung zu Hygienerahmenkonzepten auf der Grundlage der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ zusammengefasst.

Die Regelungen für Gastronomie und Hotellerie finden Sie im Abschnitt 7 §§ 50 – 53 . Sie entsprechen weitestgehend den bekannten Regelungen (Stand 19. März).

Hier gelangen Sie zur Vorschrift:

https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/rechtsverordnung-massnahmen/_documents/verordnung-hygienerahmenkonzepte-stand-2021-03-19.html 

Bitte beachten Sie auch ganz dringend, dass Sie nach der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ein weiteres Hygienekonzept erstellen müssen. Bei der Umsetzung hilft Ihnen der Leitfaden der Berufsgenossenschaft BGN. 

Diesen können Mitglieder HIER downloaden

 

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