Publikationen/Aktuelles
Liebe Mitglieder, liebe Partner und Freunde des DEHOGA Saarland,
wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2026 und freuen uns, wenn wir mit Ihnen an unserem Neujahrsempfang am 12. Januar um 16 Uhr darauf anstoßen können.
Falls noch nicht geschehen, finden Sie HIER die Einladung und können Sie sich noch schnell anmelden ...
Es grüßen Sie herzlich das gesamte TEAM des DEHOGA Saarland
Hier noch ein paar Tipps für die Quarantäne ...
18.03.2020
Neuartige Infektionserkrankungen, wie sie das Coronavirus (SARS-CoV-2) hervorruft, verunsichern viele Menschen. Das ist nachvollziehbar, denn die Situation ist ungewöhnlich. Wenn die Krankheit darüber hinaus epidemisch auftritt, dann beinträchtigt sie nicht nur die köperliche Gesundheit. Dann kann sie auch psychisch belastend sein.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt hierzu ein paar Tipps bei häuslicher Quarantäne ...
Hier finden Sie die PDF...
Hier noch ein paar Tipps für die Quarantäne ...
18.03.2020
Neuartige Infektionserkrankungen, wie sie das Coronavirus (SARS-CoV-2) hervorruft, verunsichern viele Menschen. Das ist nachvollziehbar, denn die Situation ist ungewöhnlich. Wenn die Krankheit darüber hinaus epidemisch auftritt, dann beinträchtigt sie nicht nur die köperliche Gesundheit. Dann kann sie auch psychisch belastend sein.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt hierzu ein paar Tipps bei häuslicher Quarantäne ...
Hier finden Sie die PDF...
Wichtige Information und Aufklärung zum Thema Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
17.03.2020
Liebe Mitglieder, liebe Gastronominnen und Gastronomen, liebe Hoteliers,
aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass im Falle einer vorbeugenden behördlichen Schließung aller Hotels und Gaststätten aufgrund der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes nach geltender Rechtslage keine „automatischen“ Entschädigungszahlungen durch die Behörden ausgelöst würden.
In der Branche ist die Auffassung verbreitet, dass es eine Entschädigung zur Folge hat, wenn Betriebe behördlicherseits geschlossen werden. Dies ist aber sehr fallabhängig. Zu unterscheiden ist hier eine generelle vorbeugende Betriebsschließung aufgrund der abstrakten Gefährlichkeit der Betriebe als Verbreitungsstätte für Corona-Viren von der konkreten Maßnahme, mit der die Behörde in einen einzelnen Betrieb eingreift.
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Wichtige Information und Aufklärung zum Thema Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
17.03.2020
Liebe Mitglieder, liebe Gastronominnen und Gastronomen, liebe Hoteliers,
aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass im Falle einer vorbeugenden behördlichen Schließung aller Hotels und Gaststätten aufgrund der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes nach geltender Rechtslage keine „automatischen“ Entschädigungszahlungen durch die Behörden ausgelöst würden.
In der Branche ist die Auffassung verbreitet, dass es eine Entschädigung zur Folge hat, wenn Betriebe behördlicherseits geschlossen werden. Dies ist aber sehr fallabhängig. Zu unterscheiden ist hier eine generelle vorbeugende Betriebsschließung aufgrund der abstrakten Gefährlichkeit der Betriebe als Verbreitungsstätte für Corona-Viren von der konkreten Maßnahme, mit der die Behörde in einen einzelnen Betrieb eingreift.
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Wir haben wegen der Corona-Krise unsere Öffnungszeiten für Sie erweitert. Wir sind ab sofort von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr für Sie erreichbar!
17.03.2020
Öffnungszeiten erweitert