Berufsgenossenschaft entlastet Betriebe
18.03.2020
BGN und ASD*BGN bieten zinslose Stundung von Beiträgen an
Mannheim (bgn) — Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind für viele bei
der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versicherte
Branchen gravierend. Besonders betroffen sind Hoteliers, Gastronomen, Bäcker
und Konditoren, Fleischereibetriebe sowie Schausteller. „Die Corona-Pandemie
bedroht viele Existenzen. Insbesondere im Gastgewerbe lassen die Gegenmaßnahmen
die Umsätze einbrechen. Wir werden deshalb schnell und so unbürokratisch
wie möglich den Betroffenen helfen und sie entlasten“, erklärt Klaus Marsch,
Hauptgeschäftsführer der BGN. „Wir können den betroffenen Unternehmen eine
zinsfreie Beitragsstundung anbieten. Zudem werden wir, sofern jemand mit Beiträgen
bei uns im Rückstand ist, die Vollstreckung unserer Forderungen aussetzen.
Damit leisten wir den uns möglichen Beitrag, um die betroffenen Unternehmen
in einer existenzbedrohenden Situation nicht noch finanziell zu belasten.“
Was kann gestundet werden?
Forderungen, die aus den Beitragsraten vom 15.03.2020 und 15.05.2020 entstehen.
Die zinslose Stundung gilt sobald sie beantragt wurde.
Was muss der Unternehmer tun?
Im Service-Center der BGN kann die Stundung formlos beantragt werden:
per Telefon 0621 4456 – 1581
per E-Mail beitrag@bgn.de
Über die BGN:
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben.
Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,9 Millionen Menschen in fast 400.000 Betrieben.
DEHOGA Saarland fordert Klarheit anstatt Konfusion
18.03.2020
Die Branche benötigt klare Ansagen und Antworten,
kein Verordnungschaos
Saarbrücken. Wir leben in besonderen Zeiten. Die aktuellen Herausforderungen sind außergewöhnlich. Das erfordert auch nie dagewesene Maßnahmen und ausgefallene Lösungen – vor allem wenn es um die Sicherheit und Gesundheit von Menschen geht. Die Corona-Pandemie hat das gesellschaftliche Leben fest im Würgegriff. Und die Hotellerie und Gastronomie trifft das Virus mit voller Wucht. Doch die gastgewerblichen Betriebe im Land sind bereit, alle notwendigen Initiativen zur Eindämmung von Corona-Infektionen mitzutragen – „bis hin zur kompletten Schließung“, betont Gudrun Pink. Und die Präsidentin des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Saarland e.V. führt weiter aus: „Mit was wir aber nicht umgehen können, sind Unklarheit, Undurchsichtigkeit und Ungewissheit. Kurzum – ratlose Behörden, welche sich wichtige offene Fragen gegenseitig zuschustern.“
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DEHOGA: „Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen“
12.03.2020
Massive Umsatzeinbrüche im Gastgewerbe machen schnelle und wirksame Hilfe notwendig
(Berlin, 9. März 2020) Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) wertet das Hilfspaket der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus als „ersten Schritt in die richtige Richtung“. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick erklärt: „Die angekündigten Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld als auch die in Aussicht gestellten Liquiditätshilfen begrüßen wir.“ Dennoch blieben die gestrigen Beschlüsse des Koalitionsausschusses hinter den Erwartungen der Branche zurück. „Die vereinbarten Maßnahmen werden nicht ausreichen, um die Krise zu bewältigen“, so Zöllick. „Es besteht weiterer, dringender Handlungsbedarf.“ Priorität müsse zunächst die wirksame Zurverfügungstellung von Liquiditätshilfen haben.
Den in Not geratenen Unternehmen, die im Moment auch von ihrer Hausbank keine Unterstützung erhalten, müsse schnell und effektiv geholfen werden. Zöllick: „Insoweit setzen wir auf die Ankündigung der Koalitionäre, dass die Bundesregierung konkrete Vorschläge für wirksame Liquiditätshilfen für betroffene Unternehmen unterbreiten wird.“
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