Pressemitteilungen

Pressemitteilung DEHOGA Bundesverband vom 11.02.2021

11.02.2021

Corona-Beschlüsse: Immer noch keine Öffnungsperspektive für das Gastgewerbe - DEHOGA: „Wir brauchen endlich Klarheit und Planungssicherheit.“

Verzweiflung und Existenzängste in der Branche wachsen

(Berlin, 11. Februar 2021) Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat mit tiefer Enttäuschung und Verständnislosigkeit auf die Entscheidungen der Bund-Länder-Konferenz vom 10. Februar reagiert. „Dass Hotels und Restaurants in dem vorliegenden Beschluss mit keinem Wort erwähnt werden, löst in der Branche Frust und Verzweiflung aus“, sagt Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes. „Wir haben nicht mit einem konkreten Öffnungsdatum gerechnet, aber definitiv mit einer Aussage, wann, wie und unter welchen Voraussetzungen Hotels und Restaurants wieder Gäste empfangen dürfen.“ Die Branche besitze höchste Bedeutung für die Lebensqualität der Menschen sowie die Attraktivität der Innenstädte und der Regionen. Seit 2. November befindet sich das Gastgewerbe erneut im Lockdown. „Ende Februar werden unsere Betriebe inklusive der Zwangspause im Frühjahr 2020 insgesamt sechs Monate geschlossen sein“, macht Zöllick deutlich. „Unsere Betriebe sind wieder diejenigen, die als erste geschlossen wurden und offensichtlich als letzte wieder öffnen dürfen. Das ist unseren Betrieben nicht vermittelbar. In erheblichen Umfang haben sie in Schutz- und Hygienekonzepte investiert.“ 

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Pressemitteilung DEHOGA SAARLAND vom 04.02.2021

04.02.2021

Wirtschaftlichkeit sichern – Perspektiven schaffen


Öffnungsstrategie von Gastronomie und Hotellerie
muss auf drei Säulen basieren


Saarbrücken. Anfang November des vergangenen Jahres war die Gastgeber-Branche die erste, die man geschlossen hat. Und das, obwohl Gastronomie und Hotellerie laut Robert-Koch-Institut nachweislich keine Pandemietreiber sind. Obwohl alle Maßnahmen zur Eindämmung des Virus mitgetragen wurden. Obwohl wirksame Hygienekonzepte entwickelt, Mitarbeiter geschult und Umbauten getätigt wurden. Nun bereiten sich die politischen Verantwortlichen und Regierungschefs aller Bundesländer auf das am 10. Februar 2021 verabredete Treffen mit der Bundeskanzlerin vor. Hier sollen die Spielregeln für den Neustart besprochen werden. Es gibt auch schon verschiedene Stufenpläne, angedachte Strategien, ausgearbeitete Fahrpläne und etliche Gedankenspiele, wie eine baldige Öffnung aussehen könnte. Doch wie man das Konzept für den Weg aus dem Lockdown auch nennt, für den DEHOGA Saarland müssen drei grundlegende Punkte darin erfüllt sein. Zu den Basics zählen: Bei egal welchem Szenario – die Wirtschaftlichkeit muss für alle Betriebstypen des Gastgewerbes gewährleistet sein. Solange einzelne Geschäftsformen geschlossen bleiben müssen, sind diese angemessen zu entschädigen. Als unterstützende Maßnahme sollte hier zudem der verminderte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent nicht nur auf Speisen, sondern auch auf Getränke angewandt werden. Das wäre für die verantwortungsvolle und dauerhafte Wiedereröffnung ein zielgerichtetes Konjunktur-Förderprogramm, da gerade die Getränke-Gastronomie überproportional lange geschlossen war.

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Pressemitteilung DEHOGA Bundesverband vom 04.02.2021

04.02.2021

 PM 21/02

DEHOGA zum Beschluss des Koalitionsausschusses:

Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung bis Ende 2022 schafft Perspektiven und Zuversicht

(Berlin, 4. Februar 2021) Als „richtig, wichtig und mutmachend“ bezeichnet Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), die beschlossene Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung für Speisen. „Die Verlängerung der sieben Prozent Mehrwertsteuer über den 30. Juni 2021 hinaus schafft Perspektiven für die notleidenden Restaurants und lässt Hoffnung und Vertrauen in die Zukunft wachsen“, sagt Zöllick. „Die Entscheidung ist eine wichtige Motivation für die Unternehmer, ihre Betriebe fortzuführen, und auch für die Beschäftigten eine mutmachende Botschaft.“ Die Spitzen der CDU, CSU und SPD hatten sich am späten Mittwochabend darauf verständigt, dass nun bis zum 31. Dezember 2022 für Speisen in Restaurants der verringerte Mehrwertsteuersatz gilt. Die CSU hatte diese Maßnahme auf die Agenda des Koalitionsausschusses gesetzt, ein besonderer Dank gelte dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder für seinen erfolgreichen Einsatz. 

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