Gastronomie im Saarland muss komplett schließen
20.03.2020
Corona-Krise mündet für Gaststätten in der Katastrophe – jetzt müssen geeignete Rettungsschirme speziell für das Gastgewerbe her
Saarbrücken. Als die bayerische Staatsregierungam Mittag des 20. März 2020 in München die landesweiten Ausgangsbeschränkungen für den Freistaat ankündigte, war mit einer schnellen Entscheidung auch im Saarland zu rechnen. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder ließ bereits durchsickern, was sein saarländischer Kollege Tobias Hans wenige Stunden später bestätigte. So verfügte der Ministerpräsident: Ab Mitternacht bleiben die Gasthäuser im Saarland geschlossen. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art, ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen.
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DEHOGA Saarland begrüßt Sofortmaßnahmen der Landesregierung
19.03.2020
Überlebenspaket ist ein guter Anfang
DEHOGA Saarland begrüßt Sofortmaßnahmen der Landesregierung als richtigen Schritt und mutmachendes Signal – allerdings wird das alleine nicht ausreichen
Saarbrücken. Zeiten wie diese hat die Gastgeber-Branche noch nicht erlebt. Ja, hat das ganze Land noch nicht erlebt. Es gibt kein Handbuch für die Herausforderungen dieser Ausnahmesituation. Doch eines ist klar: Die Zukunft vieler Unternehmen im Gastgewerbe ist durch die Folgen der Corona-Pandemie akut bedroht. Die schiere Existenzangst greift immer mehr um sich. Aus diesem Grund hat der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Saarland e.V. von der Politik ein sofortiges Nothilfeprogramm gefordert, um der Hotellerie und Gastronomie im Land eine Perspektive zu geben und sie so sicher wie möglich durch diese Krise zu bringen. Die saarländische Landesregierung in den Personen von Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger sowie Finanzminister Peter Strobel stellte nun am 19. März 2020 ein Maßnahmenpaket für kleine und mittlere Unternehmen vor. Neben steuerlichen Unterstützungen wurde ein Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer geschnürt, das zur Überbrückung dienen soll bis gegebenenfalls ein entsprechendes Bundesprogramm vorliegt. Von den Auswirkungen der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohte Unternehmen können so Zuschüsse von 3.000 bis 10.000 Euro bekommen. Dafür stellt das Land sofort und recht unbürokratisch bis zu 30 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Rückzahlung sei nur erforderlich, wenn sich im Nachgang herausstelle, dass die Fördervoraussetzungen entgegen der Antragstellung nicht erfüllt waren. „Wir begrüßen diese Maßnahmen sehr. Sie machen Mut und sind das richtige Signal, auf das wir gewartet haben. Wir greifen nach jedem Strohhalm, denn das Geld ist dringend notwendig. Ich darf aber jetzt schon sagen, dass hier noch mehr folgen muss. Nun ist auch der Bund in der Pflicht. Auch er muss seine angekündigten Hilfen wie Kredite und Bürgschaften in sofort wirksame und unbürokratische Maßnahmen wandeln“, kommentiert Gudrun Pink das Überlebenspaket der Landesregierung.
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Berufsgenossenschaft entlastet Betriebe
18.03.2020
BGN und ASD*BGN bieten zinslose Stundung von Beiträgen an
Mannheim (bgn) — Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind für viele bei
der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versicherte
Branchen gravierend. Besonders betroffen sind Hoteliers, Gastronomen, Bäcker
und Konditoren, Fleischereibetriebe sowie Schausteller. „Die Corona-Pandemie
bedroht viele Existenzen. Insbesondere im Gastgewerbe lassen die Gegenmaßnahmen
die Umsätze einbrechen. Wir werden deshalb schnell und so unbürokratisch
wie möglich den Betroffenen helfen und sie entlasten“, erklärt Klaus Marsch,
Hauptgeschäftsführer der BGN. „Wir können den betroffenen Unternehmen eine
zinsfreie Beitragsstundung anbieten. Zudem werden wir, sofern jemand mit Beiträgen
bei uns im Rückstand ist, die Vollstreckung unserer Forderungen aussetzen.
Damit leisten wir den uns möglichen Beitrag, um die betroffenen Unternehmen
in einer existenzbedrohenden Situation nicht noch finanziell zu belasten.“
Was kann gestundet werden?
Forderungen, die aus den Beitragsraten vom 15.03.2020 und 15.05.2020 entstehen.
Die zinslose Stundung gilt sobald sie beantragt wurde.
Was muss der Unternehmer tun?
Im Service-Center der BGN kann die Stundung formlos beantragt werden:
per Telefon 0621 4456 – 1581
per E-Mail beitrag@bgn.de
Über die BGN:
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben.
Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,9 Millionen Menschen in fast 400.000 Betrieben.