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05.12.2017
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Wenn das Finanzamt Kassensturz macht
03.11.2017
Auf vielfachen Wunsch: Wiederholung der Info-Veranstaltung zur Kassennachschau „Wenn das Finanzamt Kassensturz macht“
Beim Thema „Kasse“ denken und dachten viele Gastronomen und Hoteliers vor allem an die zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Neuerungen. Stichwort „Fiskalkasse“ oder manipulationssichere Kasse.
Was die meisten jedoch nicht auf dem Schirm haben: Ab dem 1. Januar 2018 kommt die „Kassennachschau“.
Was das bedeutet haben wir schon beim Landesverbandstag diskutiert und viele von Ihnen waren nach dem Vortrag von RA König, Steuerrechtsexperte und auch Steuerberater, gleichermaßen begeistert vom Vortrag wie besorgt über das dort Gesagte, denn die sog. „Kassennachschau“ hat es in sich:
Ab dem 1. Januar 2018 können Finanzbeamte und -beamtinnen ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäftszeiten die Kasse und die Kassenbuchführung gemäß § 146b Abgabenordnung (AO) in Augenschein nehmen und überprüfen! Und das vor allen Gästen!
Alles was Sie darüber wissen müssen, was das Finanzamt kann und darf bzw. was Sie müssen und nicht müssen, erfahren Sie in unserer Veranstaltung am 22.11.2017.
Weiterlesen...
Wenn das Finanzamt Kassensturz macht
03.11.2017
Auf vielfachen Wunsch: Wiederholung der Info-Veranstaltung zur Kassennachschau „Wenn das Finanzamt Kassensturz macht“
Beim Thema „Kasse“ denken und dachten viele Gastronomen und Hoteliers vor allem an die zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Neuerungen. Stichwort „Fiskalkasse“ oder manipulationssichere Kasse.
Was die meisten jedoch nicht auf dem Schirm haben: Ab dem 1. Januar 2018 kommt die „Kassennachschau“.
Was das bedeutet haben wir schon beim Landesverbandstag diskutiert und viele von Ihnen waren nach dem Vortrag von RA König, Steuerrechtsexperte und auch Steuerberater, gleichermaßen begeistert vom Vortrag wie besorgt über das dort Gesagte, denn die sog. „Kassennachschau“ hat es in sich:
Ab dem 1. Januar 2018 können Finanzbeamte und -beamtinnen ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäftszeiten die Kasse und die Kassenbuchführung gemäß § 146b Abgabenordnung (AO) in Augenschein nehmen und überprüfen! Und das vor allen Gästen!
Alles was Sie darüber wissen müssen, was das Finanzamt kann und darf bzw. was Sie müssen und nicht müssen, erfahren Sie in unserer Veranstaltung am 22.11.2017.
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Wenn das Finanzamt Kassensturz macht
03.11.2017
Auf vielfachen Wunsch: Wiederholung der Info-Veranstaltung zur Kassennachschau „Wenn das Finanzamt Kassensturz macht“
Beim Thema „Kasse“ denken und dachten viele Gastronomen und Hoteliers vor allem an die zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Neuerungen. Stichwort „Fiskalkasse“ oder manipulationssichere Kasse.
Was die meisten jedoch nicht auf dem Schirm haben: Ab dem 1. Januar 2018 kommt die „Kassennachschau“.
Was das bedeutet haben wir schon beim Landesverbandstag diskutiert und viele von Ihnen waren nach dem Vortrag von RA König, Steuerrechtsexperte und auch Steuerberater, gleichermaßen begeistert vom Vortrag wie besorgt über das dort Gesagte, denn die sog. „Kassennachschau“ hat es in sich:
Ab dem 1. Januar 2018 können Finanzbeamte und -beamtinnen ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäftszeiten die Kasse und die Kassenbuchführung gemäß § 146b Abgabenordnung (AO) in Augenschein nehmen und überprüfen! Und das vor allen Gästen!
Alles was Sie darüber wissen müssen, was das Finanzamt kann und darf bzw. was Sie müssen und nicht müssen, erfahren Sie in unserer Veranstaltung am 22.11.2017.
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Wenn das Finanzamt Kassensturz macht
03.11.2017
Auf vielfachen Wunsch: Wiederholung der Info-Veranstaltung zur Kassennachschau „Wenn das Finanzamt Kassensturz macht“
Beim Thema „Kasse“ denken und dachten viele Gastronomen und Hoteliers vor allem an die zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Neuerungen. Stichwort „Fiskalkasse“ oder manipulationssichere Kasse.
Was die meisten jedoch nicht auf dem Schirm haben: Ab dem 1. Januar 2018 kommt die „Kassennachschau“.
Was das bedeutet haben wir schon beim Landesverbandstag diskutiert und viele von Ihnen waren nach dem Vortrag von RA König, Steuerrechtsexperte und auch Steuerberater, gleichermaßen begeistert vom Vortrag wie besorgt über das dort Gesagte, denn die sog. „Kassennachschau“ hat es in sich:
Ab dem 1. Januar 2018 können Finanzbeamte und -beamtinnen ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäftszeiten die Kasse und die Kassenbuchführung gemäß § 146b Abgabenordnung (AO) in Augenschein nehmen und überprüfen! Und das vor allen Gästen!
Alles was Sie darüber wissen müssen, was das Finanzamt kann und darf bzw. was Sie müssen und nicht müssen, erfahren Sie in unserer Veranstaltung am 22.11.2017.
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