GEMA - wichtige Information zur Tarifänderung
20.01.2022
GEMA-Tarifveränderungen ab 1.1.2022 – 2,5 % Erhöhung
Der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), die größte Musiknutzervereinigung in Deutschland, konnten sich nach intensiven Verhandlungen mit der GEMA letztendlich auf noch vertretbare, lineare Tariferhöhungen verständigen. Alle wesentlichen Tarife (z.B. für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, Musikwiedergaben mittels Tonträger oder Radio in Gaststätten, Handelsbetrieben, Fitnessstudios und Spielhallen, Musikwiedergaben in Fernsehsendungen, Weitersendung auf Hotelzimmer/Hotelsendetarif, Veranstaltungen im Freien, Stadtfeste etc.) erhöhen sich ab dem 1.1.2022 um 2,5 %. Die GEMA hatte hingegen trotz Corona-bedingten Lockdowns bzw. Corona-Beeinträchtigungen vieler Betriebe und trotz Brachliegens des gesamten Veranstaltungsgeschäfts deutlich höhere Steigerungen gefordert.
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Neu +++ GEMA-Handbuch 2022 +++ Neu
20.01.2022
Ausschließlich Verbandsmitglieder erhalten kostenfrei als unerlässliches Nachschlagewerk das von der Bundesvereinigung der Musikveranstalter herausgegebene „GEMA-Handbuch 2022“ mit allen maßgeblichen GEMA-Tarifen sowie mit wichtigen Anwendungshinweisen zu einzelnen Tarifen.
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GEMA - wichtige Information zur Tarifänderung
20.01.2022
GEMA-Tarifveränderungen ab 1.1.2022 – 2,5 % Erhöhung
Der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), die größte Musiknutzervereinigung in Deutschland, konnten sich nach intensiven Verhandlungen mit der GEMA letztendlich auf noch vertretbare, lineare Tariferhöhungen verständigen. Alle wesentlichen Tarife (z.B. für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, Musikwiedergaben mittels Tonträger oder Radio in Gaststätten, Handelsbetrieben, Fitnessstudios und Spielhallen, Musikwiedergaben in Fernsehsendungen, Weitersendung auf Hotelzimmer/Hotelsendetarif, Veranstaltungen im Freien, Stadtfeste etc.) erhöhen sich ab dem 1.1.2022 um 2,5 %. Die GEMA hatte hingegen trotz Corona-bedingten Lockdowns bzw. Corona-Beeinträchtigungen vieler Betriebe und trotz Brachliegens des gesamten Veranstaltungsgeschäfts deutlich höhere Steigerungen gefordert.
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20.01.2022
GEMA-Tarifveränderungen ab 1.1.2022 – 2,5 % Erhöhung
Der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), die größte Musiknutzervereinigung in Deutschland, konnten sich nach intensiven Verhandlungen mit der GEMA letztendlich auf noch vertretbare, lineare Tariferhöhungen verständigen. Alle wesentlichen Tarife (z.B. für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, Musikwiedergaben mittels Tonträger oder Radio in Gaststätten, Handelsbetrieben, Fitnessstudios und Spielhallen, Musikwiedergaben in Fernsehsendungen, Weitersendung auf Hotelzimmer/Hotelsendetarif, Veranstaltungen im Freien, Stadtfeste etc.) erhöhen sich ab dem 1.1.2022 um 2,5 %. Die GEMA hatte hingegen trotz Corona-bedingten Lockdowns bzw. Corona-Beeinträchtigungen vieler Betriebe und trotz Brachliegens des gesamten Veranstaltungsgeschäfts deutlich höhere Steigerungen gefordert.
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20.01.2022
GEMA-Tarifveränderungen ab 1.1.2022 – 2,5 % Erhöhung
Der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), die größte Musiknutzervereinigung in Deutschland, konnten sich nach intensiven Verhandlungen mit der GEMA letztendlich auf noch vertretbare, lineare Tariferhöhungen verständigen. Alle wesentlichen Tarife (z.B. für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, Musikwiedergaben mittels Tonträger oder Radio in Gaststätten, Handelsbetrieben, Fitnessstudios und Spielhallen, Musikwiedergaben in Fernsehsendungen, Weitersendung auf Hotelzimmer/Hotelsendetarif, Veranstaltungen im Freien, Stadtfeste etc.) erhöhen sich ab dem 1.1.2022 um 2,5 %. Die GEMA hatte hingegen trotz Corona-bedingten Lockdowns bzw. Corona-Beeinträchtigungen vieler Betriebe und trotz Brachliegens des gesamten Veranstaltungsgeschäfts deutlich höhere Steigerungen gefordert.
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