Erfahren Sie hier, was Sie dazu unbedingt wissen müssen ...
Liebe Mitglieder,
es ist endlich soweit: Anträge für die Novemberhilfe können ab sofort hier über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden. Der Antrag muss elektronisch durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, oder Rechtsanwalt gestellt werden (sogenannte prüfende Dritte). Ausführliche Informationen zur Registrierung und Anmeldung für prüfende Dritte finden Sie hier. Alle weiteren wichtigen Informationen zur Novemberhilfe finden Sie in den jüngst veröffentlichten FAQ zu den Novemberhilfen des Bundeswirtschaftsministeriums.
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