Publikationen/Aktuelles

Absolutes Rauchverbot in Bayern ab 1. August

19.07.2010

DEHOGA rechnet mit massiven Einbußen insbesondere bei Eckkneipen

Nach dem Volksentscheid gilt in der bayerischen Gastronomie vom 1. August an automatisch ein absolutes Rauchverbot. Der Landtag prüft lediglich noch den Volksentscheid als solchen. Auch in Kneipen unter 75 Quadratmetern, Nebenräumen von Gaststätten und Festzelten darf damit ab August nicht mehr geraucht werden.

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Dehoga Gastronomentreffen

19.07.2010

Mehrwertsteuerdebatte konstruktiv begleiten

Auf Einladung des DEHOGA Bundesverbandes haben 20 Gastronomen aus ganz Deutschland am 30. Juni in München darüber beraten, wie sich die Gastronomie weiter konstruktiv in die Debatte zur Reform des Mehrwertsteuersystems einbringen kann. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Argumente für die steuerliche Gleichbehandlung der Gastronomie mit dem Lebensmitteleinzelhandel und dem Lebensmittelhandwerk unvermindert Gültigkeit besitzen.

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Markenrecht

19.07.2010

„Oktoberfestbier“ und „Wiesnbier“ sind geschützte Bezeichnungen

In wenigen Wochen heißt es in München wieder „O’zapft is!“. Wenn auch Sie das Oktoberfest für passende Marketing-Maßnahmen nutzen und beispielsweise Ihrem Bier - egal ob in Bayern oder im Rest der Republik - einen griffigen, anlassbezogenen Namen geben wollen, sollten Sie folgendes beachten: Beim deutschen Patent- und Markenamt können Bezeichnungen für Unternehmen oder Produkte eingetragen werden. Markenrechtlich geschützt sind unter anderem die Bezeichnungen „Oktoberfest-Bier“ und „Wiesnbier“.

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Steigende Beiträge

19.07.2010

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige soll teurer werden. Wer als Selbstständiger freiwillig für die Arbeitslosenversicherung zahlt, muss künftig möglicherweise tiefer in die Tasche greifen: Die Beiträge sollen sich nach Plänen der Bundesregierung vervierfachen. Aktuell liegt der Beitrag im Westen bei 17,89 Euro, im Osten bei 15,19 Euro.

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Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs

21.06.2010

Verfassungsgerichtshof des Saarlandes


Mitteilung für Presse und Rundfunk


Bisherige Ausnahmen vom Rauchverbot für inhabergeführte Gaststätten, Gaststätten mit Nebenräumen und Kleingaststätten gelten vorläufig weiter - Verfassungsgerichtshof prüft Erforderlichkeit von Übergangs- und Ausgleichsrege-lungen für betroffene Gaststättenbetreiber

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