Publikationen/Aktuelles

DEHOGA Shop Betriebsvergleich 2010 eingetroffen

16.09.2010

TREUGAST und AGERE helfen, das Unternehmen richtig zu positionieren 


Mit dem Betriebsvergleich 2010 haben AGERE und TREUGAST ein bewährtes und geschätztes Standardwerk für jeden Hotelier und Gastronomen jetzt neu aufgelegt. In dem heute erschienenen Vergleich dokumentieren sie gleichzeitig die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf die betriebswirtschaftlichen Zahlen der Betriebe in den unterschiedlichsten Segmenten des Gastgewerbes

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Dehoga Landesverbandstag 2010 kommt näher

09.08.2010

Am 13. September 2010 ist es soweit !

Im Victor’s Seehotel Weingärtner, Nohfelden-Bosen findet der alljährliche Landesverbandstag des DEHOGA Saarland e.V. statt.

Gleichzeitig wie immer der beliebte 10. Impulstag für Gastronomie und Hotellerie mit einem attraktiven Rahmenprogramm:

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Absolutes Rauchverbot in Bayern ab 1. August

19.07.2010

DEHOGA rechnet mit massiven Einbußen insbesondere bei Eckkneipen

Nach dem Volksentscheid gilt in der bayerischen Gastronomie vom 1. August an automatisch ein absolutes Rauchverbot. Der Landtag prüft lediglich noch den Volksentscheid als solchen. Auch in Kneipen unter 75 Quadratmetern, Nebenräumen von Gaststätten und Festzelten darf damit ab August nicht mehr geraucht werden.

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Dehoga Gastronomentreffen

19.07.2010

Mehrwertsteuerdebatte konstruktiv begleiten

Auf Einladung des DEHOGA Bundesverbandes haben 20 Gastronomen aus ganz Deutschland am 30. Juni in München darüber beraten, wie sich die Gastronomie weiter konstruktiv in die Debatte zur Reform des Mehrwertsteuersystems einbringen kann. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Argumente für die steuerliche Gleichbehandlung der Gastronomie mit dem Lebensmitteleinzelhandel und dem Lebensmittelhandwerk unvermindert Gültigkeit besitzen.

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Markenrecht

19.07.2010

„Oktoberfestbier“ und „Wiesnbier“ sind geschützte Bezeichnungen

In wenigen Wochen heißt es in München wieder „O’zapft is!“. Wenn auch Sie das Oktoberfest für passende Marketing-Maßnahmen nutzen und beispielsweise Ihrem Bier - egal ob in Bayern oder im Rest der Republik - einen griffigen, anlassbezogenen Namen geben wollen, sollten Sie folgendes beachten: Beim deutschen Patent- und Markenamt können Bezeichnungen für Unternehmen oder Produkte eingetragen werden. Markenrechtlich geschützt sind unter anderem die Bezeichnungen „Oktoberfest-Bier“ und „Wiesnbier“.

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