Publikationen/Aktuelles

Wir haben wegen der Corona-Krise unsere Öffnungszeiten für Sie erweitert. Wir sind ab sofort von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr für Sie erreichbar!

17.03.2020

Öffnungszeiten erweitert

Coronavirus: Verbesserungen bei Kurzarbeit in Rekordzeit verabschiedet

15.03.2020

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 das Gesetz zur krisenbedingten Verbesserung beim Kurzarbeitergeld gebilligt, das der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Es ermöglicht der Bundesregierung, Betriebe während der Corona-Krise kurzfristig zu unterstützen.

Damit ist der Weg für die folgenden Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld frei:

Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10 %

  • Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeitnehmer
  • Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur

Die Verbesserungen in Sachen Kurzarbeitergeld sind gut und entsprechen in vielen Punkten den Forderungen, die der DEHOGA vorab an die Politik gestellt hatte - auch wenn Sie nur einem Teil der betroffenen Betriebe in Gastronomie und Hotellerie weiterhelfen. 
Mitglieder können die aktuelle Version bei der Geschäftsstelle anfordern

Coronavirus: Verbesserungen bei Kurzarbeit in Rekordzeit verabschiedet

15.03.2020

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 das Gesetz zur krisenbedingten Verbesserung beim Kurzarbeitergeld gebilligt, das der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Es ermöglicht der Bundesregierung, Betriebe während der Corona-Krise kurzfristig zu unterstützen.

Damit ist der Weg für die folgenden Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld frei:

Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10 %

  • Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeitnehmer
  • Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur

Die Verbesserungen in Sachen Kurzarbeitergeld sind gut und entsprechen in vielen Punkten den Forderungen, die der DEHOGA vorab an die Politik gestellt hatte - auch wenn Sie nur einem Teil der betroffenen Betriebe in Gastronomie und Hotellerie weiterhelfen. 
Mitglieder können die aktuelle Version bei der Geschäftsstelle anfordern

Coronavirus: Verbesserungen bei Kurzarbeit in Rekordzeit verabschiedet

15.03.2020

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 das Gesetz zur krisenbedingten Verbesserung beim Kurzarbeitergeld gebilligt, das der Bundestag nur wenige Stunden zuvor verabschiedet hatte. Es ermöglicht der Bundesregierung, Betriebe während der Corona-Krise kurzfristig zu unterstützen.

Damit ist der Weg für die folgenden Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld frei:

Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10 %

  • Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeitnehmer
  • Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur

Die Verbesserungen in Sachen Kurzarbeitergeld sind gut und entsprechen in vielen Punkten den Forderungen, die der DEHOGA vorab an die Politik gestellt hatte - auch wenn Sie nur einem Teil der betroffenen Betriebe in Gastronomie und Hotellerie weiterhelfen. 
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Coronavirus: DEHOGA fordert sofortiges Nothilfeprogramm

15.03.2020

Der DEHOGA hat sich an Politik in Bund und Ländern gewandt und ein sofortiges Nothilfeprogramm für Gastronomie und Hotellerie in der Coronaviruskrise gefordert. Die Lage ist mehr als ernst. Im laufenden Monat zeichnen sich in vielen Betrieben Umsatzeinbußen von 50 bis 80 Prozent ab. Weitere politische Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sind angekündigt und absehbar. Schlimmstenfalls wird bald wie in Italien das ganz öffentliche Leben stillstehen. Von dieser Situation ist unsere Branche ganz besonders betroffen. Folgende Maßnahmen müssen Teil des Nothilfeprogramms sein:

  • Kurzfristig müssen Liquiditätshilfen mit einer 100-prozentigen Haftungsfreistellung und mit einer langjährigen Tilgung auf den Weg gebracht werden.
  • Im Lichte der aktuellen Entwicklung in Italien (Schließung aller gastronomischen Betriebe) muss ein effektives Beihilfeprogramm in Form von direkten Finanzhilfen/Zuschüssen geprüft werden. Wenn keine Umsätze mehr getätigt werden können, bedarf es zwingend unbürokratischer und schneller Hilfe. Die bestehenden Förderinstrumente KfW und Bürgschaftsbanken werden nicht ausreichen.
  • Möglichkeiten der Steuerstundungen sind schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.
  • Steuerliche Entlastungen sind jetzt notwendig. Es bedarf dringend einer Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf 7 Prozent für alle Speisen im Gastgewerbe wäre eine Maßnahme, die helfen würde, die Umsatzausfälle teilweise zu kompensieren und sie gibt den Betrieben auch eine Perspektive, wenn es darum geht, ihre Kreditverpflichtungen zu erfüllen.


Wir haben der Politik eindringlich geschildert, dass es um die Existenz der „öffentlichen Wohnzimmer“ unserer Gesellschaft geht. Ohne schnelle und effektive Hilfe sind Insolvenzen vorprogrammiert. Tausende Arbeitsplätze werden verloren gehen. Unsere Betriebe haben eine große wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung für unser Land – in der Stadt wie in den Regionen Es besteht akuter Handlungsbedarf!

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