Betriebsschließungs-Versicherung: Zahlen Versicherungen?
06.04.2020
06.04.2020 - 12.30 Uhr
Der DEHOGA-Landesverband Bayern hat unter Mitwirkung der Bayerischen Staatsregierung eine Vereinbarung mit dem bayerischen Verband der Versicherungswirtschaft zum Thema Betriebsschließungsversicherung ausgehandelt. Ergebnis: Betriebe, die in der Corona-Krise geschlossen wurden, sollen zwischen 10 und 15 Prozent der in ihrem Versicherungsvertrag festgelegten Tagessätze bekommen. Anderweitige staatliche Hilfsleistungen sollen damit nicht verrechnet werden. Die Versicherungswirtschaft möchte dieses „bayerische Modell“ national ausweiten. Der DEHOGA Saarland war in das Zustandekommen dieser Vereinbarung nicht eingebunden. Eine Empfehlung an DEHOGA-Mitgliedsbetriebe aus dem Saarland, auf entsprechende Angebote ihrer Versicherer auf Grundlage der Vereinbarung aus Bayern einzugehen, kann der DEHOGA Saarland bei derzeitiger Informationslage nicht geben.
Bitte beachten: Aktuell kursiert eine Pressemitteilung der Allianz, die von einem Abkommen des „DEHOGA“ spricht und somit das Angebot all Ihren Kunden deutschlandweit anbietet. In der PM wird betont, dass eine Leistungspflicht der Allianz nur in bestimmten Ausnahmefällen bestünde.
Wir empfehlen aktuell, sich VOR einer Entscheidung diesbezüglich anwaltlich beraten zu lassen, falls Ihre Versicherungsgesellschaft mit einem Angebot auf Sie zukommt.