Save the Date!
17.07.2019


Programm und Anmeldeformular folgt in Kürze!
Save the Date!
17.07.2019


Programm und Anmeldeformular folgt in Kürze!
Bestpreisklausel: Bundeskartellamt beim Bundesgerichtshof
16.07.2019
Das Bundeskartellamt hat beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf in der Causa „Booking.com“ eingelegt. Damit kommt dem aus Sicht von Hotelverband und DEHOGA ebenso falschem wie fatalen Urteil des OLG keine Bestandskraft zu. Es ist von einer Verfahrensdauer von einem weiteren bis anderthalb Jahren auszugehen.
Aus diesem Grund empfehlen DEHOGA und IHA allen Hoteliers in Deutschland, rein vorsorglich zur Wahrung möglicher Schadensersatzansprüche gegen Booking.com entsprechende Abrechnungen zum Zwecke der Dokumentation auf jeden Fall zu archivieren und auch nicht nach Ablauf von zehn Jahren zu entsorgen.
Bestpreisklausel: Bundeskartellamt beim Bundesgerichtshof
16.07.2019
Das Bundeskartellamt hat beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf in der Causa „Booking.com“ eingelegt. Damit kommt dem aus Sicht von Hotelverband und DEHOGA ebenso falschem wie fatalen Urteil des OLG keine Bestandskraft zu. Es ist von einer Verfahrensdauer von einem weiteren bis anderthalb Jahren auszugehen.
Aus diesem Grund empfehlen DEHOGA und IHA allen Hoteliers in Deutschland, rein vorsorglich zur Wahrung möglicher Schadensersatzansprüche gegen Booking.com entsprechende Abrechnungen zum Zwecke der Dokumentation auf jeden Fall zu archivieren und auch nicht nach Ablauf von zehn Jahren zu entsorgen.
Bestpreisklausel: Bundeskartellamt beim Bundesgerichtshof
16.07.2019
Das Bundeskartellamt hat beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf in der Causa „Booking.com“ eingelegt. Damit kommt dem aus Sicht von Hotelverband und DEHOGA ebenso falschem wie fatalen Urteil des OLG keine Bestandskraft zu. Es ist von einer Verfahrensdauer von einem weiteren bis anderthalb Jahren auszugehen.
Aus diesem Grund empfehlen DEHOGA und IHA allen Hoteliers in Deutschland, rein vorsorglich zur Wahrung möglicher Schadensersatzansprüche gegen Booking.com entsprechende Abrechnungen zum Zwecke der Dokumentation auf jeden Fall zu archivieren und auch nicht nach Ablauf von zehn Jahren zu entsorgen.