Publikationen/Aktuelles

Maskenpflicht - und was sie für unser Gewerbe bedeutet

29.04.2020

FAQ Maskenpflicht im Saarland

Davon betroffen ist auch unser Gewerbe, sofern ein Abholdienst betrieben oder nach den Ausnahmen der Verordnung erlaubterweise Gäste im Hotel beherbergt werden.

-          Vorbemerkung:

Seit heute gilt in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens sowie unter Umständen auch am Arbeitsplatz die Pflicht zum Tragen von „Mund-Nasen-Bedeckungen“ sogenannten Community-Masken. Das sind Masken, die keine speziellen medizinischen Anforderungen erfüllen müssen. Rechtsgrundlage im Saarland ist die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 24. April 2020" 

https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/massnahmen_node.html

Was bedeutet das für das Gastgewerbe und für wen und wo gilt diese „Maskenpflicht“? Wir haben hierzu nach bestem Wissen und Gewissen FAQs erstellt. Diese stellen den Versuch dar, die neue Vorschrift, zu der es noch keine Erläuterungen gibt, „alltagstauglich“ zu erklären.

Die Ortspolizeibehörden sind für die Einhaltung der Verordnung zuständig. Demgemäß legen diese die Vorschrift auch für Ihren Zuständigkeitsbereich verbindlich aus.

Wir sind mit dieser Situation, die zu unterschiedlichen Auffassungen je nach Gemeinde führen kann und auch schon geführt hat, sehr unzufrieden und setzen uns für die Festlegung von Leitlinien für die Auslegung ein. Hier müssen transparente Strukturen für nachvollziehbare Entscheidungen her.

Darüber hinaus gilt:

Es gibt eine neue Gefährdungsbeurteilung „Corona“ durch die BGN.  Die dort genannten erforderlichen Maßnahmen sind beim Abholservice, bei der Lieferung von Speisen und beim – eingeschränkten – Hotelbetrieb ab sofort zu beachten.

Bitte vollziehen Sie diese Maßnahmen, es ist damit zu rechnen, dass im Zuge der Maskenpflicht auch Kontrollen vorgenommen werden!

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Offener Brief des DEHOGA Saarland an Ministerpräsident Tobias Hans

17.04.2020

Corona: Hilferuf des Gastgewerbes

Der DEHOGA Saarland wendet sich in einem offenen Brief an den saarländischen Ministerpräsidenten:

 

Herrn
Ministerpräsidenten
Tobias Hans

Staatskanzlei
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken 

 

Saarbrücken, 17.04.2020

 

 

Offener Brief
Corona: Hilferuf des Gastgewerbes

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Hans,

wir sprechen für über 3.000 gastgewerbliche Betriebe mit 18.000 Erwerbstätigen. Unsere Betriebe sind die regionalen Tourismus- und damit auch Wirtschaftsmotoren in allen Teilen unseres Landes – und wir sind sehr besorgt!

Die am Mittwoch auf Bundesebene getroffenen Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen beweisen erneut, dass aus wirtschaftlicher Sicht das Gastgewerbe die hauptbetroffene Branche der Krise ist. Kein Unternehmen verkraftet es, wenn der Umsatz für mehrere Monate zu 100 Prozent wegfällt. Im Gegensatz zu anderen Branchen waren aber unsere Betriebe die ersten, die geschlossen wurden, und werden die letzten sein, die wieder öffnen dürfen. Erschwerend kommt hinzu, dass es keine Nachholeffekte gibt.

Es ist unstrittig, dass das Gastgewerbe alles akzeptiert, was gesundheitspolitisch geboten ist. Allerdings müssten die Maßnahmen nachvollziehbar und begründet sein.

 

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Hotelverband (IHA) hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com

15.04.2020

15.04.2020

Wichtige Pressemitteilung des Hotelverband Deutschland (IHA)

Hotelverband hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com wegen jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln


Von 2006 bis 2015 hat Booking.com, der Marktführer unter den Buchungsportalen, unstreitig kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln verwendet. Insbesondere die so genannten „weiten“ Bestpreisklauseln, mit denen Booking.com den angeschlos-senen Hotels verboten hat, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten, verstießen eindeutig gegen geltendes Kartellrecht. Dies hat das Bundeskartellamt – umfassend bestätigt durch das OLG Düsseldorf – im Fall „HRS“ festgestellt. Hotels ist durch die „weiten“ Bestpreisklauseln Schaden u.a. in Form überhöhter Buchungsprovisionen entstanden. „Nach den Grundsätzen des europäischen und deutschen Kartellrechts hat Booking.com den Hotels diesen Schaden samt Zinsen zu ersetzen. Mit unserer Initiative ‚daBeisein‘ bieten wir wie schon in der erfolgreichen Causa HRS in Deutschland gelegenen Hotels die Möglichkeit, sich an einer gruppenweisen Anspruchsdurch-setzung ohne Kostenrisiken zu beteiligen“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir bieten allen Hoteliers in Deutschland diese Hilfestellung an, weil zeitnah eine Verjährung der Ansprüche drohen könnte.“

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BAFA fördert Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen

09.04.2020

09.04.2020

Liebe DEHOGA Mitglieder,

das Corona-Virus hat für immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) existenzbedrohende Auswirkungen. Besonders die Betriebe der Gastronomie hat es hart getroffen. Damit diese Unternehmen externe Hilfe durch professionelle Berater schnell und unbürokratisch nutzen können, wurden die Rahmenrichtlinien zur Förderung unternehmerischen Know-hows zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Sinne eines Sofortprogrammes ergänzt. Dieses sieht vor, dass  Beraterleistungen bis zu 4000 Euro ohne Eigenanteil gefördert werden können. Das Beraterunternehmen rechnet direkt mit dem BAFA ab, Sie tragen lediglich die Mehrwertsteuer. Diese  Förderung  gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020.

Hier finden Sie die Infos: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Die DEHOGA Beratung berät Sie als Mitglied zu Liquiditätsdarlehen bis hin zum Banktermin, zur innerbetrieblichen Krisenbewältigung und auch zur Aufstellung nach der Krise. Fragen Sie also auf jeden Fall nach.

Mitgliedsbetriebe können sich direkt bei der DEHOGA-Beratung melden. Sie erreichen unsere Experten telefonisch unter 0711 61988-37 und per Mail an info@dehoga-beratung.de. Sie benötigen Ihre Mitgliedsnummer. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, rufen Sie uns gerne unter 0681 9833350 an oder schreiben Sie eine Mail an info@dehogasaar.de.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aufgrund der großen Nachfrage eine Beratung derzeit nur für unsere Mitglieder anbieten können.

Ihr Team vom DEHOGA Saarland

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