Publikationen/Aktuelles

27.11.2020 - BGN gibt wichtige Hinweise für Unternehmen

30.11.2020

Stundungen bei BGN weiterhin möglich – aber oftmals nicht die günstigste Lösung

In der letzten Woche hatten wir darauf hingewiesen, dass Stundungen des Beitrages und der Vorschüsse zur Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) nach wie vor möglich sind. Die BGN bittet dazu um den zusätzlichen Hinweis, dass eine einfache Stundung für den Betrieb in vielen Fällen nicht das Günstigste und deshalb nicht der Regelfall ist.

Lesen Sie hier, auf was Sie achten sollten ...

27.11.2020 - BMWi und BMF informieren

30.11.2020

Liebe Mitglieder, 

lesen Sie hier die aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Finanzen zum Thema:

aktuelle Keyfacts zu den Novemberhilfen

25.11.2020

Erfahren Sie hier, was Sie dazu unbedingt wissen müssen ...

25.11.2020 Novemberhilfen endlich abrufbar

25.11.2020

Liebe Mitglieder,

es ist endlich soweit: Anträge für die Novemberhilfe können ab sofort hier über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden.
Der Antrag muss elektronisch durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer,  oder Rechtsanwalt  gestellt werden (sogenannte prüfende Dritte). Ausführliche Informationen zur Registrierung und Anmeldung für prüfende Dritte finden Sie hier.

Alle weiteren wichtigen Informationen zur Novemberhilfe finden Sie in den jüngst veröffentlichten FAQ zu den Novemberhilfen des Bundeswirtschaftsministeriums. 

Weitere Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

22.11.2020

20.11.2020

Durch den erneuten Lockdown haben sich Politik und der GKV-Spitzenverband veranlasst gesehen, auch wieder wie im Frühjahr eine erleichterte Stundung der Beiträge zu ermöglichen. Aber Achtung:  im dazu vorgesehenen Musterantrag steckt eine Falle. Worin diese besteht und wie Sie ihr möglicherweise entgehen, lesen Sie hier ...

Hinweis des DEHOGA Saarland: Es gilt zu bedenken, dass die Stundungen auch eine gewissen Gefahr bergen, da mit dem nächsten Einzugsdatum in der Regel alles auf einmal fällig ist und viele Betriebe dann die Nachzahlungen nicht mehr im Fokus haben.

 

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