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20.08.2021
Kulinarischer Hochgenuss in den QuattroPole-Städten: Die gastronomische Woche
QuattroPole genießen, das heißt Gourmettraditionen aus drei Ländern und vier Städten erleben. Die gastronomische Woche, welche vom 4. bis 10. Oktober 2021 stattfinden wird, ist eine Initiative von QuattroPole, welche durch die luxemburgische Präsidentschaft ins Leben gerufen wurde. Durch die Bewerbung von regionalen sowie lokalen Gerichten setzt sich die gastronomische QuattroPole-Woche zum Ziel, Neukunden in die Restaurants zu locken und traditionelle Gerichte aus Luxemburg, Metz, Saarbrücken und Trier anzubieten.
Während dieser Woche bieten die Restaurants ein oder mehrere Gerichte aus der Großregion auf ihren Speisekarte an, oder sogar ein komplettes Menü, das von einem Wein aus der Region begleitet wird: Diese Vorschläge werden auf den Speisekarten mit dem Hinweis "QuattroPole-Empfehlung" gekennzeichnet.
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WICHTIGE EILMELDUNG - Kollegen helfen Kollegen
16.07.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Bilder der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen und die damit verbundenen entsetzlichen Schicksale der Bürger und Unternehmer machen uns alle tief betroffen. Hilfe wird vielerorts dringend benötigt. Deshalb teilen wir heute gern den Aufruf unserer Kollegen des DEHOGA Rheinland-Pfalz.
Unter dem Motto „Kollegen helfen Kollegen – unsere Branche hält zusammen“ sammelt die dortige Geschäftsstelle Unterstützungsangebote und vermittelt sie an betroffene Betriebe. Falls Sie Unterstützung anbieten und den betroffenen Betrieben helfen möchten, ist die DEHOGA-Landesgeschäftsstelle in Bad Kreuznach unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
info@dehoga-rlp.de oder Tel. 0671 / 298 32 72-0
GEMA beendet Corona-Gutschriftenaktion
01.06.2021
Meldung der Schließungszeiten bis spätestens 10.6.2021
Die GEMA informiert, dass sie die auf Kulanz beruhende Corona-Gutschriftaktion für behördlich veranlasste Schließungszeiten zum 31. Mai 2021 einstellt. Betriebe/Musiknutzer haben nur noch bis zum 10. Juni 2021 Zeit, Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 01.01.2021-31.05.2021 betreffen, zu stellen und ihre Schließungszeiten im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal anzugeben. Achtung: Nach Ablauf der Frist endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten.
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Wissenswertes zu den Arbeitgeber-Tests
25.04.2021
Liebe Mitglieder,
Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitenden, die nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten, zweimal wöchentlich einen Selbst- bzw. Schnelltest anbieten, nicht wie ursprünglich vorgeschrieben nur einmal pro Woche.
Die Regierungsparteien hatten sich im Zusammenhang mit den Diskussionen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf diese erneute Änderung der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung verständigt. Diese neue Regelung, dass der Arbeitgeber nun zweimal pro Woche einen Test anbieten muss, gilt für alle Mitarbeitenden unabhängig von ihrer Tätigkeit im Betrieb und in allen Bundesländern einheitlich.
Arbeitgeber müssen die entsprechenden Unterlagen, wie Rechnungen und Angebotsnachweise an die Beschäftigten, nunmehr bis zum 30. Juni 2021 als Nachweis gegenüber den zuständigen Behörden aufbewahren.
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