Publikationen/Aktuelles

Hier noch ein paar Tipps für die Quarantäne ...

18.03.2020

Neuartige Infektionserkrankungen, wie sie das Coronavirus (SARS-CoV-2) hervorruft, verunsichern viele Menschen. Das ist nachvollziehbar, denn die Situation ist ungewöhnlich. Wenn die Krankheit darüber hinaus epidemisch auftritt, dann beinträchtigt sie nicht nur die köperliche Gesundheit. Dann kann sie auch psychisch belastend sein. 

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt hierzu ein paar Tipps bei häuslicher Quarantäne ...

 

Hier finden Sie die PDF...

Hier noch ein paar Tipps für die Quarantäne ...

18.03.2020

Neuartige Infektionserkrankungen, wie sie das Coronavirus (SARS-CoV-2) hervorruft, verunsichern viele Menschen. Das ist nachvollziehbar, denn die Situation ist ungewöhnlich. Wenn die Krankheit darüber hinaus epidemisch auftritt, dann beinträchtigt sie nicht nur die köperliche Gesundheit. Dann kann sie auch psychisch belastend sein. 

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt hierzu ein paar Tipps bei häuslicher Quarantäne ...

 

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Hier noch ein paar Tipps für die Quarantäne ...

18.03.2020

Neuartige Infektionserkrankungen, wie sie das Coronavirus (SARS-CoV-2) hervorruft, verunsichern viele Menschen. Das ist nachvollziehbar, denn die Situation ist ungewöhnlich. Wenn die Krankheit darüber hinaus epidemisch auftritt, dann beinträchtigt sie nicht nur die köperliche Gesundheit. Dann kann sie auch psychisch belastend sein. 

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt hierzu ein paar Tipps bei häuslicher Quarantäne ...

 

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Wichtige Information und Aufklärung zum Thema Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

17.03.2020

Liebe Mitglieder, liebe Gastronominnen und Gastronomen, liebe Hoteliers,
aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass im Falle einer vorbeugenden behördlichen Schließung aller Hotels und Gaststätten aufgrund der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes nach geltender Rechtslage keine „automatischen“ Entschädigungszahlungen durch die Behörden ausgelöst würden.
In der Branche ist die Auffassung verbreitet, dass es eine Entschädigung zur Folge hat, wenn Betriebe behördlicherseits geschlossen werden. Dies ist aber sehr fallabhängig. Zu unterscheiden ist hier eine generelle vorbeugende Betriebsschließung aufgrund der abstrakten Gefährlichkeit der Betriebe als Verbreitungsstätte für Corona-Viren von der konkreten Maßnahme, mit der die Behörde in einen einzelnen Betrieb eingreift.

 

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Wichtige Information und Aufklärung zum Thema Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

17.03.2020

Liebe Mitglieder, liebe Gastronominnen und Gastronomen, liebe Hoteliers,
aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass im Falle einer vorbeugenden behördlichen Schließung aller Hotels und Gaststätten aufgrund der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes nach geltender Rechtslage keine „automatischen“ Entschädigungszahlungen durch die Behörden ausgelöst würden.
In der Branche ist die Auffassung verbreitet, dass es eine Entschädigung zur Folge hat, wenn Betriebe behördlicherseits geschlossen werden. Dies ist aber sehr fallabhängig. Zu unterscheiden ist hier eine generelle vorbeugende Betriebsschließung aufgrund der abstrakten Gefährlichkeit der Betriebe als Verbreitungsstätte für Corona-Viren von der konkreten Maßnahme, mit der die Behörde in einen einzelnen Betrieb eingreift.

 

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