Wichtige Infos für Hoteliers: Die neue Verfügung ist da - sie gilt zunächst ab dem 26. März bis zum 20.April
25.03.2020
25.03.2020
Hier der Wortlaut, der für die Beherbergung relevant ist:
„Untersagt sind der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken. Abweichend hiervon ist der Betrieb nur zu beruflich veranlassten Reisen oder bei Vorliegen unabweisbarer persönlicher Gründe der Reisenden zulässig.“
Wichtig: Die Gäste müssen glaubhaft machen, dass sie sich aus den Ausnahmegründen im Hotel befinden. Sie als Hotelier müssen das überprüfen. Durch Arbeitgeberbescheinigung oder im Falle des privaten Aufenthalts, durch eine schriftliche Erklärung des Gastes über seinen Reise- bzw. Aufenthaltsanlass. Bewahren Sie diese Nachweise für evtl. Kontrollen auf. Bitte lesen Sie auch die Erläuterungen zu den Bestimmungen. Hierzu die Nr. 1 auf Seite 3.
Hier finden Sie die aktuelle Allgemeinverfügung ...
Wichtige Informationen: überarbeitete Antragsformulare zum Soforthilfe-Programm für Kleinunternehmer
25.03.2020
25.03.2020
Liebe Mitglieder und Nichtmitglieder,
folgende Information zum Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer erreicht uns heute aus dem saarländischen Wirtschaftsministerium:
"Zwischenzeitlich ist ein weiteres Update der Antragsunterlagen erfolgt – da uns sehr viele Anfragen mit der Bitte um Zusendung der Antragsunterlagen erreicht haben und wir sicherstellen möchten, dass Sie jederzeit auf die jeweils aktuellste Version der Unterlagen, insb. der FAQs zu verfügen, möchten wir Sie herzlich darum bitten, ab sofort die Unterlagen stets direkt unter https://www.saarland.de/SID-67281514-DFB13584/254842.htm abzurufen und auch die antragstellenden Unternehmen darauf zu verweisen."
Wichtig: Bereits gestellte Anträge behalten ihre Wirksamkeit und werden genau so bearbeitet!
WICHTIGE INFORMATION. Antrag auf Stundung von aktuellen Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der Corona-Krise muss heute bis 24 Uhr gestellt werden!
24.03.2020
24.03.2020
Liebe Mitglieder,
soeben erfahren wir von unseren Kollegen aus Niedersachsen, dass ein Antrag auf Stundung von aktuellen Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der Corona-Krise noch heute bis 24 Uhr Ihrerseits erfolgen muss, damit wichtige Fristen nicht verstreichen!
Die Kollegen vom DEHOGA Niedersachsen haben den Gesetzestext des § 76 SGB IV, auf dessen Grundlage die Stundung erfolgt, hier für Sie hinterlegt. In Ziffer 1 finden Sie die Erläuterung, unter welchen Voraussetzungen der Versicherungsträger stunden darf.
Als Begründungstext sollte reichen:
„Bedingt durch die aktuelle Corona-Krise sind meine betrieblichen Einnahmen auf Null gesunken. Die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen ist mir in dieser Phase nicht möglich.“
Ein Muster für den Antrag auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen finden Sie hier.
Wenn Sie eine Stundung beantragen wollen oder müssen, stellen Sie den Antrag noch heute 24.03.2020 bis 24 Uhr, damit er positiv beschieden werden kann! Reichen Sie diesen bei allen Krankenkassen ein, an die Sie Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Mitarbeiter abführen.
Bedenken Sie aber auch, dass es sich um eine Stundung handelt. Diese Beiträge müssen nachgezahlt werden.
Wichtig:
Sie können auch einen Stundungsantrag stellen, wenn Sie KUG beantragt haben! Die Abbuchungen der Sozialbeiträge erfolgen jetzt. D.h. ie verlieren Liquidität. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet Ihnen bei KUG ja die Sozialversicherungsbeiträge, so dass im Falle von KUG-Bezug dann nachträgliche gezahlt werden können und müssen.
Hauptsach gudd gess - und das soll auch so bleiben: So können Sie helfen!
23.03.2020
Die Aktion - die Idee
Zusammenhalten, solidarisch sein, helfen und gemeinsam gestärkt aus der Krise hervor gehen.
Aktuelle Informationen zur Corona-Krise nun auf einer eigenen Homepage
23.03.2020
Liebe Gastronomen und Hoteliers, liebe Mitglieder und Nichtmitglieder,
wir alle befinden uns derzeit in einer Extremsituation, die so noch niemand erlebt hat. Die Herausforderungen für uns alle wachsen von Tag zu Tag. Wir versichern Ihnen, dass die DEHOGA-Teams auf allen Ebenen alles dafür tun, dass Sie umfassend über die aktuelle Lage, die politischen Maßnahmen und Förderprogramme informiert sind. Damit Sie alle Informationen aktuell und strukturiert abrufen können, hat der Bundesverband eine eigene Corona-Homepage online gestellt.
Hier der Link dazu ...
Wir kämpfen dafür, dass jeder Betrieb die Hilfe erfährt, die er benötigt, um die Corona-Krise zu überstehen. Denn nur gemeinsam können wir diese Krise meistern.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, dann melden Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Dehoga Saarland Team per Mail oder Telefon.
Bleiben Sie gesund und genauso wichtig: Bleiben Sie zuversichtlich, auch wenn es schwer fällt!