Publikationen/Aktuelles

Wichtige Infos für Hoteliers: Die neue Verfügung ist da - sie gilt zunächst ab dem 26. März bis zum 20.April

25.03.2020

25.03.2020

Hier der Wortlaut, der für die Beherbergung relevant ist: 

„Untersagt sind der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken. Abweichend hiervon ist der Betrieb nur zu beruflich veranlassten Reisen oder bei Vorliegen unabweisbarer persönlicher Gründe der Reisenden zulässig.“

Wichtig: Die Gäste müssen glaubhaft machen, dass sie sich aus den Ausnahmegründen im Hotel befinden. Sie als Hotelier müssen das überprüfen. Durch Arbeitgeberbescheinigung oder im Falle des privaten Aufenthalts, durch eine schriftliche Erklärung des Gastes über seinen Reise- bzw. Aufenthaltsanlass. Bewahren Sie diese Nachweise für evtl. Kontrollen auf. Bitte lesen Sie auch die Erläuterungen zu den Bestimmungen. Hierzu die Nr. 1 auf Seite 3.

Hier finden Sie die aktuelle Allgemeinverfügung ... 

 

Wichtige Infos für Hoteliers: Die neue Verfügung ist da - sie gilt zunächst ab dem 26. März bis zum 20.April

25.03.2020

25.03.2020

Hier der Wortlaut, der für die Beherbergung relevant ist: 

„Untersagt sind der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken. Abweichend hiervon ist der Betrieb nur zu beruflich veranlassten Reisen oder bei Vorliegen unabweisbarer persönlicher Gründe der Reisenden zulässig.“

Wichtig: Die Gäste müssen glaubhaft machen, dass sie sich aus den Ausnahmegründen im Hotel befinden. Sie als Hotelier müssen das überprüfen. Durch Arbeitgeberbescheinigung oder im Falle des privaten Aufenthalts, durch eine schriftliche Erklärung des Gastes über seinen Reise- bzw. Aufenthaltsanlass. Bewahren Sie diese Nachweise für evtl. Kontrollen auf. Bitte lesen Sie auch die Erläuterungen zu den Bestimmungen. Hierzu die Nr. 1 auf Seite 3.

Hier finden Sie die aktuelle Allgemeinverfügung ... 

 

Wichtige Informationen: überarbeitete Antragsformulare zum Soforthilfe-Programm für Kleinunternehmer

25.03.2020

25.03.2020

Liebe Mitglieder und Nichtmitglieder,

folgende Information zum Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer erreicht uns heute aus dem saarländischen Wirtschaftsministerium:

"Zwischenzeitlich ist ein weiteres Update der Antragsunterlagen erfolgt – da uns sehr viele Anfragen mit der Bitte um Zusendung der Antragsunterlagen erreicht haben und wir sicherstellen möchten, dass Sie jederzeit auf die jeweils aktuellste Version der Unterlagen, insb. der FAQs zu verfügen, möchten wir Sie herzlich darum bitten, ab sofort die Unterlagen stets direkt unter https://www.saarland.de/SID-67281514-DFB13584/254842.htm abzurufen und auch die antragstellenden Unternehmen darauf zu verweisen." 

Wichtig: Bereits gestellte Anträge behalten ihre Wirksamkeit und werden genau so bearbeitet!

 

Wichtige Infos für Hoteliers: Die neue Verfügung ist da - sie gilt zunächst ab dem 26. März bis zum 20.April

25.03.2020

25.03.2020

Hier der Wortlaut, der für die Beherbergung relevant ist: 

„Untersagt sind der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken. Abweichend hiervon ist der Betrieb nur zu beruflich veranlassten Reisen oder bei Vorliegen unabweisbarer persönlicher Gründe der Reisenden zulässig.“

Wichtig: Die Gäste müssen glaubhaft machen, dass sie sich aus den Ausnahmegründen im Hotel befinden. Sie als Hotelier müssen das überprüfen. Durch Arbeitgeberbescheinigung oder im Falle des privaten Aufenthalts, durch eine schriftliche Erklärung des Gastes über seinen Reise- bzw. Aufenthaltsanlass. Bewahren Sie diese Nachweise für evtl. Kontrollen auf. Bitte lesen Sie auch die Erläuterungen zu den Bestimmungen. Hierzu die Nr. 1 auf Seite 3.

Hier finden Sie die aktuelle Allgemeinverfügung ... 

 

Wichtige Informationen: überarbeitete Antragsformulare zum Soforthilfe-Programm für Kleinunternehmer

25.03.2020

25.03.2020

Liebe Mitglieder und Nichtmitglieder,

folgende Information zum Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer erreicht uns heute aus dem saarländischen Wirtschaftsministerium:

"Zwischenzeitlich ist ein weiteres Update der Antragsunterlagen erfolgt – da uns sehr viele Anfragen mit der Bitte um Zusendung der Antragsunterlagen erreicht haben und wir sicherstellen möchten, dass Sie jederzeit auf die jeweils aktuellste Version der Unterlagen, insb. der FAQs zu verfügen, möchten wir Sie herzlich darum bitten, ab sofort die Unterlagen stets direkt unter https://www.saarland.de/SID-67281514-DFB13584/254842.htm abzurufen und auch die antragstellenden Unternehmen darauf zu verweisen." 

Wichtig: Bereits gestellte Anträge behalten ihre Wirksamkeit und werden genau so bearbeitet!

 

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