Publikationen/Aktuelles

Liebe Mitglieder, liebe Partner und Freunde des DEHOGA Saarland, 

wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2026 und freuen uns, wenn wir mit Ihnen an unserem Neujahrsempfang am 12. Januar um 16 Uhr darauf anstoßen können. 

Falls noch nicht geschehen, finden  Sie HIER die Einladung und können Sie sich noch schnell anmelden ...

Es grüßen Sie herzlich das gesamte TEAM des DEHOGA Saarland

 

Bundesrat stimmt vorläufiger Allergenverordnung zu Nationale Regelungen treten bis 13. Dezember in Kraft

15.01.2015

DEHOGA Branchenargumente finden Gehör -
Bundesrat stimmt in letzter Sekunde vorläufiger Allergenverordnung zu - Auch mündliche Auskunft bleibt erlaubt -
Nationale Regelungen treten bis 13. Dezember in Kraft –
- Leitfaden „Allergeninformation für Gastronomie und Hotellerie“ mit praktischen Checklisten und Aufzeichnungshilfen ab sofort erhältlich.

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Bundesrat stimmt vorläufiger Allergenverordnung zu Nationale Regelungen treten bis 13. Dezember in Kraft

15.01.2015

DEHOGA Branchenargumente finden Gehör -
Bundesrat stimmt in letzter Sekunde vorläufiger Allergenverordnung zu - Auch mündliche Auskunft bleibt erlaubt -
Nationale Regelungen treten bis 13. Dezember in Kraft –
- Leitfaden „Allergeninformation für Gastronomie und Hotellerie“ mit praktischen Checklisten und Aufzeichnungshilfen ab sofort erhältlich.

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DEHOGA Saarland Neujahrsempfang 2015 am 12. Januar im Alexander Kunz Theatre mit anschließender Dinnershow

31.12.2014

Wenn das Besondere nicht gut genug ist oder aller guten Dinge sind 3 

Termin 12.01.2015
Dehoga Neujahrsempfang 2015

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DEHOGA Saarland Neujahrsempfang 2015 am 12. Januar im Alexander Kunz Theatre mit anschließender Dinnershow

31.12.2014

Wenn das Besondere nicht gut genug ist oder aller guten Dinge sind 3 

Termin 12.01.2015
Dehoga Neujahrsempfang 2015

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GEMA-„Strafzuschlag“ wegen nicht eingereichter Musikfolgen bei Live-Musikveranstaltungen Fristverlängerung bis zum 31.12.2014!

12.12.2014

GEMA-„Strafzuschlag“ wegen nicht eingereichter Musikfolgen bei Live-Musikveranstaltungen Fristverlängerung bis zum 31.12.2014!

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