Publikationen/Aktuelles

Wichtige Information und Aufklärung zum Thema Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

17.03.2020

Liebe Mitglieder, liebe Gastronominnen und Gastronomen, liebe Hoteliers,
aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass im Falle einer vorbeugenden behördlichen Schließung aller Hotels und Gaststätten aufgrund der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes nach geltender Rechtslage keine „automatischen“ Entschädigungszahlungen durch die Behörden ausgelöst würden.
In der Branche ist die Auffassung verbreitet, dass es eine Entschädigung zur Folge hat, wenn Betriebe behördlicherseits geschlossen werden. Dies ist aber sehr fallabhängig. Zu unterscheiden ist hier eine generelle vorbeugende Betriebsschließung aufgrund der abstrakten Gefährlichkeit der Betriebe als Verbreitungsstätte für Corona-Viren von der konkreten Maßnahme, mit der die Behörde in einen einzelnen Betrieb eingreift.

 

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Wir haben wegen der Corona-Krise unsere Öffnungszeiten für Sie erweitert. Wir sind ab sofort von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr für Sie erreichbar!

17.03.2020

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In der Branche ist die Auffassung verbreitet, dass es eine Entschädigung zur Folge hat, wenn Betriebe behördlicherseits geschlossen werden. Dies ist aber sehr fallabhängig. Zu unterscheiden ist hier eine generelle vorbeugende Betriebsschließung aufgrund der abstrakten Gefährlichkeit der Betriebe als Verbreitungsstätte für Corona-Viren von der konkreten Maßnahme, mit der die Behörde in einen einzelnen Betrieb eingreift.

 

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