Publikationen/Aktuelles

Liebe Mitglieder, liebe Partner und Freunde des DEHOGA Saarland, 

wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2026 und freuen uns, wenn wir mit Ihnen an unserem Neujahrsempfang am 12. Januar um 16 Uhr darauf anstoßen können. 

Falls noch nicht geschehen, finden  Sie HIER die Einladung und können Sie sich noch schnell anmelden ...

Es grüßen Sie herzlich das gesamte TEAM des DEHOGA Saarland

 

Maskenpflicht - und was sie für unser Gewerbe bedeutet

29.04.2020

FAQ Maskenpflicht im Saarland

Davon betroffen ist auch unser Gewerbe, sofern ein Abholdienst betrieben oder nach den Ausnahmen der Verordnung erlaubterweise Gäste im Hotel beherbergt werden.

-          Vorbemerkung:

Seit heute gilt in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens sowie unter Umständen auch am Arbeitsplatz die Pflicht zum Tragen von „Mund-Nasen-Bedeckungen“ sogenannten Community-Masken. Das sind Masken, die keine speziellen medizinischen Anforderungen erfüllen müssen. Rechtsgrundlage im Saarland ist die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 24. April 2020" 

https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/massnahmen_node.html

Was bedeutet das für das Gastgewerbe und für wen und wo gilt diese „Maskenpflicht“? Wir haben hierzu nach bestem Wissen und Gewissen FAQs erstellt. Diese stellen den Versuch dar, die neue Vorschrift, zu der es noch keine Erläuterungen gibt, „alltagstauglich“ zu erklären.

Die Ortspolizeibehörden sind für die Einhaltung der Verordnung zuständig. Demgemäß legen diese die Vorschrift auch für Ihren Zuständigkeitsbereich verbindlich aus.

Wir sind mit dieser Situation, die zu unterschiedlichen Auffassungen je nach Gemeinde führen kann und auch schon geführt hat, sehr unzufrieden und setzen uns für die Festlegung von Leitlinien für die Auslegung ein. Hier müssen transparente Strukturen für nachvollziehbare Entscheidungen her.

Darüber hinaus gilt:

Es gibt eine neue Gefährdungsbeurteilung „Corona“ durch die BGN.  Die dort genannten erforderlichen Maßnahmen sind beim Abholservice, bei der Lieferung von Speisen und beim – eingeschränkten – Hotelbetrieb ab sofort zu beachten.

Bitte vollziehen Sie diese Maßnahmen, es ist damit zu rechnen, dass im Zuge der Maskenpflicht auch Kontrollen vorgenommen werden!

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Maskenpflicht - und was sie für unser Gewerbe bedeutet

29.04.2020

FAQ Maskenpflicht im Saarland

Davon betroffen ist auch unser Gewerbe, sofern ein Abholdienst betrieben oder nach den Ausnahmen der Verordnung erlaubterweise Gäste im Hotel beherbergt werden.

-          Vorbemerkung:

Seit heute gilt in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens sowie unter Umständen auch am Arbeitsplatz die Pflicht zum Tragen von „Mund-Nasen-Bedeckungen“ sogenannten Community-Masken. Das sind Masken, die keine speziellen medizinischen Anforderungen erfüllen müssen. Rechtsgrundlage im Saarland ist die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 24. April 2020" 

https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/massnahmen_node.html

Was bedeutet das für das Gastgewerbe und für wen und wo gilt diese „Maskenpflicht“? Wir haben hierzu nach bestem Wissen und Gewissen FAQs erstellt. Diese stellen den Versuch dar, die neue Vorschrift, zu der es noch keine Erläuterungen gibt, „alltagstauglich“ zu erklären.

Die Ortspolizeibehörden sind für die Einhaltung der Verordnung zuständig. Demgemäß legen diese die Vorschrift auch für Ihren Zuständigkeitsbereich verbindlich aus.

Wir sind mit dieser Situation, die zu unterschiedlichen Auffassungen je nach Gemeinde führen kann und auch schon geführt hat, sehr unzufrieden und setzen uns für die Festlegung von Leitlinien für die Auslegung ein. Hier müssen transparente Strukturen für nachvollziehbare Entscheidungen her.

Darüber hinaus gilt:

Es gibt eine neue Gefährdungsbeurteilung „Corona“ durch die BGN.  Die dort genannten erforderlichen Maßnahmen sind beim Abholservice, bei der Lieferung von Speisen und beim – eingeschränkten – Hotelbetrieb ab sofort zu beachten.

Bitte vollziehen Sie diese Maßnahmen, es ist damit zu rechnen, dass im Zuge der Maskenpflicht auch Kontrollen vorgenommen werden!

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29.04.2020

FAQ Maskenpflicht im Saarland

Davon betroffen ist auch unser Gewerbe, sofern ein Abholdienst betrieben oder nach den Ausnahmen der Verordnung erlaubterweise Gäste im Hotel beherbergt werden.

-          Vorbemerkung:

Seit heute gilt in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens sowie unter Umständen auch am Arbeitsplatz die Pflicht zum Tragen von „Mund-Nasen-Bedeckungen“ sogenannten Community-Masken. Das sind Masken, die keine speziellen medizinischen Anforderungen erfüllen müssen. Rechtsgrundlage im Saarland ist die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 24. April 2020" 

https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/massnahmen_node.html

Was bedeutet das für das Gastgewerbe und für wen und wo gilt diese „Maskenpflicht“? Wir haben hierzu nach bestem Wissen und Gewissen FAQs erstellt. Diese stellen den Versuch dar, die neue Vorschrift, zu der es noch keine Erläuterungen gibt, „alltagstauglich“ zu erklären.

Die Ortspolizeibehörden sind für die Einhaltung der Verordnung zuständig. Demgemäß legen diese die Vorschrift auch für Ihren Zuständigkeitsbereich verbindlich aus.

Wir sind mit dieser Situation, die zu unterschiedlichen Auffassungen je nach Gemeinde führen kann und auch schon geführt hat, sehr unzufrieden und setzen uns für die Festlegung von Leitlinien für die Auslegung ein. Hier müssen transparente Strukturen für nachvollziehbare Entscheidungen her.

Darüber hinaus gilt:

Es gibt eine neue Gefährdungsbeurteilung „Corona“ durch die BGN.  Die dort genannten erforderlichen Maßnahmen sind beim Abholservice, bei der Lieferung von Speisen und beim – eingeschränkten – Hotelbetrieb ab sofort zu beachten.

Bitte vollziehen Sie diese Maßnahmen, es ist damit zu rechnen, dass im Zuge der Maskenpflicht auch Kontrollen vorgenommen werden!

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29.04.2020

FAQ Maskenpflicht im Saarland

Davon betroffen ist auch unser Gewerbe, sofern ein Abholdienst betrieben oder nach den Ausnahmen der Verordnung erlaubterweise Gäste im Hotel beherbergt werden.

-          Vorbemerkung:

Seit heute gilt in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens sowie unter Umständen auch am Arbeitsplatz die Pflicht zum Tragen von „Mund-Nasen-Bedeckungen“ sogenannten Community-Masken. Das sind Masken, die keine speziellen medizinischen Anforderungen erfüllen müssen. Rechtsgrundlage im Saarland ist die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 24. April 2020" 

https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/massnahmen_node.html

Was bedeutet das für das Gastgewerbe und für wen und wo gilt diese „Maskenpflicht“? Wir haben hierzu nach bestem Wissen und Gewissen FAQs erstellt. Diese stellen den Versuch dar, die neue Vorschrift, zu der es noch keine Erläuterungen gibt, „alltagstauglich“ zu erklären.

Die Ortspolizeibehörden sind für die Einhaltung der Verordnung zuständig. Demgemäß legen diese die Vorschrift auch für Ihren Zuständigkeitsbereich verbindlich aus.

Wir sind mit dieser Situation, die zu unterschiedlichen Auffassungen je nach Gemeinde führen kann und auch schon geführt hat, sehr unzufrieden und setzen uns für die Festlegung von Leitlinien für die Auslegung ein. Hier müssen transparente Strukturen für nachvollziehbare Entscheidungen her.

Darüber hinaus gilt:

Es gibt eine neue Gefährdungsbeurteilung „Corona“ durch die BGN.  Die dort genannten erforderlichen Maßnahmen sind beim Abholservice, bei der Lieferung von Speisen und beim – eingeschränkten – Hotelbetrieb ab sofort zu beachten.

Bitte vollziehen Sie diese Maßnahmen, es ist damit zu rechnen, dass im Zuge der Maskenpflicht auch Kontrollen vorgenommen werden!

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Davon betroffen ist auch unser Gewerbe, sofern ein Abholdienst betrieben oder nach den Ausnahmen der Verordnung erlaubterweise Gäste im Hotel beherbergt werden.

-          Vorbemerkung:

Seit heute gilt in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens sowie unter Umständen auch am Arbeitsplatz die Pflicht zum Tragen von „Mund-Nasen-Bedeckungen“ sogenannten Community-Masken. Das sind Masken, die keine speziellen medizinischen Anforderungen erfüllen müssen. Rechtsgrundlage im Saarland ist die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 24. April 2020" 

https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/massnahmen_node.html

Was bedeutet das für das Gastgewerbe und für wen und wo gilt diese „Maskenpflicht“? Wir haben hierzu nach bestem Wissen und Gewissen FAQs erstellt. Diese stellen den Versuch dar, die neue Vorschrift, zu der es noch keine Erläuterungen gibt, „alltagstauglich“ zu erklären.

Die Ortspolizeibehörden sind für die Einhaltung der Verordnung zuständig. Demgemäß legen diese die Vorschrift auch für Ihren Zuständigkeitsbereich verbindlich aus.

Wir sind mit dieser Situation, die zu unterschiedlichen Auffassungen je nach Gemeinde führen kann und auch schon geführt hat, sehr unzufrieden und setzen uns für die Festlegung von Leitlinien für die Auslegung ein. Hier müssen transparente Strukturen für nachvollziehbare Entscheidungen her.

Darüber hinaus gilt:

Es gibt eine neue Gefährdungsbeurteilung „Corona“ durch die BGN.  Die dort genannten erforderlichen Maßnahmen sind beim Abholservice, bei der Lieferung von Speisen und beim – eingeschränkten – Hotelbetrieb ab sofort zu beachten.

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