Publikationen/Aktuelles

Liebe Mitglieder, liebe Partner und Freunde des DEHOGA Saarland, 

wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2026 und freuen uns, wenn wir mit Ihnen an unserem Neujahrsempfang am 12. Januar um 16 Uhr darauf anstoßen können. 

Falls noch nicht geschehen, finden  Sie HIER die Einladung und können Sie sich noch schnell anmelden ...

Es grüßen Sie herzlich das gesamte TEAM des DEHOGA Saarland

 

Betriebsschließungs-Versicherung: Zahlen Versicherungen?

06.04.2020

06.04.2020 - 12.30 Uhr

Der DEHOGA-Landesverband Bayern hat unter Mitwirkung der Bayerischen Staatsregierung eine Vereinbarung mit dem bayerischen Verband der Versicherungswirtschaft zum Thema Betriebsschließungsversicherung ausgehandelt. Ergebnis: Betriebe, die in der Corona-Krise geschlossen wurden, sollen zwischen 10 und 15 Prozent der in ihrem Versicherungsvertrag festgelegten Tagessätze bekommen. Anderweitige staatliche Hilfsleistungen sollen damit nicht verrechnet werden. Die Versicherungswirtschaft möchte dieses „bayerische Modell“ national ausweiten. Der DEHOGA Saarland war in das Zustandekommen dieser Vereinbarung nicht eingebunden. Eine Empfehlung an DEHOGA-Mitgliedsbetriebe aus dem Saarland, auf entsprechende Angebote ihrer Versicherer auf Grundlage der Vereinbarung aus Bayern einzugehen, kann der DEHOGA Saarland bei derzeitiger Informationslage nicht geben.

Bitte beachten:   Aktuell kursiert eine Pressemitteilung der Allianz, die von einem Abkommen des „DEHOGA“ spricht und somit das Angebot all Ihren Kunden deutschlandweit anbietet.   In der PM wird betont, dass eine Leistungspflicht der Allianz nur in bestimmten Ausnahmefällen bestünde.

Wir empfehlen aktuell, sich VOR einer Entscheidung diesbezüglich anwaltlich beraten zu lassen, falls Ihre Versicherungsgesellschaft mit einem Angebot auf Sie zukommt.

 

 

Betriebsschließungs-Versicherung: Zahlen Versicherungen?

06.04.2020

06.04.2020 - 12.30 Uhr

Der DEHOGA-Landesverband Bayern hat unter Mitwirkung der Bayerischen Staatsregierung eine Vereinbarung mit dem bayerischen Verband der Versicherungswirtschaft zum Thema Betriebsschließungsversicherung ausgehandelt. Ergebnis: Betriebe, die in der Corona-Krise geschlossen wurden, sollen zwischen 10 und 15 Prozent der in ihrem Versicherungsvertrag festgelegten Tagessätze bekommen. Anderweitige staatliche Hilfsleistungen sollen damit nicht verrechnet werden. Die Versicherungswirtschaft möchte dieses „bayerische Modell“ national ausweiten. Der DEHOGA Saarland war in das Zustandekommen dieser Vereinbarung nicht eingebunden. Eine Empfehlung an DEHOGA-Mitgliedsbetriebe aus dem Saarland, auf entsprechende Angebote ihrer Versicherer auf Grundlage der Vereinbarung aus Bayern einzugehen, kann der DEHOGA Saarland bei derzeitiger Informationslage nicht geben.

Bitte beachten:   Aktuell kursiert eine Pressemitteilung der Allianz, die von einem Abkommen des „DEHOGA“ spricht und somit das Angebot all Ihren Kunden deutschlandweit anbietet.   In der PM wird betont, dass eine Leistungspflicht der Allianz nur in bestimmten Ausnahmefällen bestünde.

Wir empfehlen aktuell, sich VOR einer Entscheidung diesbezüglich anwaltlich beraten zu lassen, falls Ihre Versicherungsgesellschaft mit einem Angebot auf Sie zukommt.

 

 

Betriebsschließungs-Versicherung: Zahlen Versicherungen?

06.04.2020

06.04.2020 - 12.30 Uhr

Der DEHOGA-Landesverband Bayern hat unter Mitwirkung der Bayerischen Staatsregierung eine Vereinbarung mit dem bayerischen Verband der Versicherungswirtschaft zum Thema Betriebsschließungsversicherung ausgehandelt. Ergebnis: Betriebe, die in der Corona-Krise geschlossen wurden, sollen zwischen 10 und 15 Prozent der in ihrem Versicherungsvertrag festgelegten Tagessätze bekommen. Anderweitige staatliche Hilfsleistungen sollen damit nicht verrechnet werden. Die Versicherungswirtschaft möchte dieses „bayerische Modell“ national ausweiten. Der DEHOGA Saarland war in das Zustandekommen dieser Vereinbarung nicht eingebunden. Eine Empfehlung an DEHOGA-Mitgliedsbetriebe aus dem Saarland, auf entsprechende Angebote ihrer Versicherer auf Grundlage der Vereinbarung aus Bayern einzugehen, kann der DEHOGA Saarland bei derzeitiger Informationslage nicht geben.

Bitte beachten:   Aktuell kursiert eine Pressemitteilung der Allianz, die von einem Abkommen des „DEHOGA“ spricht und somit das Angebot all Ihren Kunden deutschlandweit anbietet.   In der PM wird betont, dass eine Leistungspflicht der Allianz nur in bestimmten Ausnahmefällen bestünde.

Wir empfehlen aktuell, sich VOR einer Entscheidung diesbezüglich anwaltlich beraten zu lassen, falls Ihre Versicherungsgesellschaft mit einem Angebot auf Sie zukommt.

 

 

Aktuelle Informationen und aktualisierte Anträge zum KUG

31.03.2020

31.03.2020

Hier finden Sie die aktuellen Informationen und überarbeiteten Formulare zum KUG:

 

Hinweise zum Antragsverfahren

Anzeige über Arbeitsausfall

Kurzantrag

KUG - Abrechnungsliste

 

Aktuelle Informationen und aktualisierte Anträge zum KUG

31.03.2020

31.03.2020

Hier finden Sie die aktuellen Informationen und überarbeiteten Formulare zum KUG:

 

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