wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2026 und freuen uns, wenn wir mit Ihnen an unserem Neujahrsempfang am 12. Januar um 16 Uhr darauf anstoßen können.
Offener Brief des DEHOGA Saarland an Ministerpräsident Tobias Hans
17.04.2020
Corona: Hilferuf des Gastgewerbes
Der DEHOGA Saarland wendet sich in einem offenen Brief an den saarländischen Ministerpräsidenten:
Herrn
Ministerpräsidenten
Tobias Hans
Staatskanzlei
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken
Saarbrücken, 17.04.2020
Offener Brief
Corona: Hilferuf des Gastgewerbes
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Hans,
wir sprechen für über 3.000 gastgewerbliche Betriebe mit 18.000 Erwerbstätigen. Unsere Betriebe sind die regionalen Tourismus- und damit auch Wirtschaftsmotoren in allen Teilen unseres Landes – und wir sind sehr besorgt!
Die am Mittwoch auf Bundesebene getroffenen Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen beweisen erneut, dass aus wirtschaftlicher Sicht das Gastgewerbe die hauptbetroffene Branche der Krise ist. Kein Unternehmen verkraftet es, wenn der Umsatz für mehrere Monate zu 100 Prozent wegfällt. Im Gegensatz zu anderen Branchen waren aber unsere Betriebe die ersten, die geschlossen wurden, und werden die letzten sein, die wieder öffnen dürfen. Erschwerend kommt hinzu, dass es keine Nachholeffekte gibt.
Es ist unstrittig, dass das Gastgewerbe alles akzeptiert, was gesundheitspolitisch geboten ist. Allerdings müssten die Maßnahmen nachvollziehbar und begründet sein.
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Hotelverband (IHA) hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com
15.04.2020
15.04.2020
Wichtige Pressemitteilung des Hotelverband Deutschland (IHA)
Hotelverband hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com wegen jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln
Von 2006 bis 2015 hat Booking.com, der Marktführer unter den Buchungsportalen, unstreitig kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln verwendet. Insbesondere die so genannten „weiten“ Bestpreisklauseln, mit denen Booking.com den angeschlos-senen Hotels verboten hat, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten, verstießen eindeutig gegen geltendes Kartellrecht. Dies hat das Bundeskartellamt – umfassend bestätigt durch das OLG Düsseldorf – im Fall „HRS“ festgestellt. Hotels ist durch die „weiten“ Bestpreisklauseln Schaden u.a. in Form überhöhter Buchungsprovisionen entstanden. „Nach den Grundsätzen des europäischen und deutschen Kartellrechts hat Booking.com den Hotels diesen Schaden samt Zinsen zu ersetzen. Mit unserer Initiative ‚daBeisein‘ bieten wir wie schon in der erfolgreichen Causa HRS in Deutschland gelegenen Hotels die Möglichkeit, sich an einer gruppenweisen Anspruchsdurch-setzung ohne Kostenrisiken zu beteiligen“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir bieten allen Hoteliers in Deutschland diese Hilfestellung an, weil zeitnah eine Verjährung der Ansprüche drohen könnte.“
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Hotelverband (IHA) hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com
15.04.2020
15.04.2020
Wichtige Pressemitteilung des Hotelverband Deutschland (IHA)
Hotelverband hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com wegen jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln
Von 2006 bis 2015 hat Booking.com, der Marktführer unter den Buchungsportalen, unstreitig kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln verwendet. Insbesondere die so genannten „weiten“ Bestpreisklauseln, mit denen Booking.com den angeschlos-senen Hotels verboten hat, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten, verstießen eindeutig gegen geltendes Kartellrecht. Dies hat das Bundeskartellamt – umfassend bestätigt durch das OLG Düsseldorf – im Fall „HRS“ festgestellt. Hotels ist durch die „weiten“ Bestpreisklauseln Schaden u.a. in Form überhöhter Buchungsprovisionen entstanden. „Nach den Grundsätzen des europäischen und deutschen Kartellrechts hat Booking.com den Hotels diesen Schaden samt Zinsen zu ersetzen. Mit unserer Initiative ‚daBeisein‘ bieten wir wie schon in der erfolgreichen Causa HRS in Deutschland gelegenen Hotels die Möglichkeit, sich an einer gruppenweisen Anspruchsdurch-setzung ohne Kostenrisiken zu beteiligen“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir bieten allen Hoteliers in Deutschland diese Hilfestellung an, weil zeitnah eine Verjährung der Ansprüche drohen könnte.“
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Hotelverband (IHA) hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com
15.04.2020
15.04.2020
Wichtige Pressemitteilung des Hotelverband Deutschland (IHA)
Hotelverband hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com wegen jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln
Von 2006 bis 2015 hat Booking.com, der Marktführer unter den Buchungsportalen, unstreitig kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln verwendet. Insbesondere die so genannten „weiten“ Bestpreisklauseln, mit denen Booking.com den angeschlos-senen Hotels verboten hat, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten, verstießen eindeutig gegen geltendes Kartellrecht. Dies hat das Bundeskartellamt – umfassend bestätigt durch das OLG Düsseldorf – im Fall „HRS“ festgestellt. Hotels ist durch die „weiten“ Bestpreisklauseln Schaden u.a. in Form überhöhter Buchungsprovisionen entstanden. „Nach den Grundsätzen des europäischen und deutschen Kartellrechts hat Booking.com den Hotels diesen Schaden samt Zinsen zu ersetzen. Mit unserer Initiative ‚daBeisein‘ bieten wir wie schon in der erfolgreichen Causa HRS in Deutschland gelegenen Hotels die Möglichkeit, sich an einer gruppenweisen Anspruchsdurch-setzung ohne Kostenrisiken zu beteiligen“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir bieten allen Hoteliers in Deutschland diese Hilfestellung an, weil zeitnah eine Verjährung der Ansprüche drohen könnte.“
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Hotelverband (IHA) hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com
15.04.2020
15.04.2020
Wichtige Pressemitteilung des Hotelverband Deutschland (IHA)
Hotelverband hilft Hoteliers bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Booking.com wegen jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln
Von 2006 bis 2015 hat Booking.com, der Marktführer unter den Buchungsportalen, unstreitig kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln verwendet. Insbesondere die so genannten „weiten“ Bestpreisklauseln, mit denen Booking.com den angeschlos-senen Hotels verboten hat, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten, verstießen eindeutig gegen geltendes Kartellrecht. Dies hat das Bundeskartellamt – umfassend bestätigt durch das OLG Düsseldorf – im Fall „HRS“ festgestellt. Hotels ist durch die „weiten“ Bestpreisklauseln Schaden u.a. in Form überhöhter Buchungsprovisionen entstanden. „Nach den Grundsätzen des europäischen und deutschen Kartellrechts hat Booking.com den Hotels diesen Schaden samt Zinsen zu ersetzen. Mit unserer Initiative ‚daBeisein‘ bieten wir wie schon in der erfolgreichen Causa HRS in Deutschland gelegenen Hotels die Möglichkeit, sich an einer gruppenweisen Anspruchsdurch-setzung ohne Kostenrisiken zu beteiligen“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir bieten allen Hoteliers in Deutschland diese Hilfestellung an, weil zeitnah eine Verjährung der Ansprüche drohen könnte.“
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