Publikationen/Aktuelles
Liebe Mitglieder, liebe Partner und Freunde des DEHOGA Saarland,
wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2026 und freuen uns, wenn wir mit Ihnen an unserem Neujahrsempfang am 12. Januar um 16 Uhr darauf anstoßen können.
Falls noch nicht geschehen, finden Sie HIER die Einladung und können Sie sich noch schnell anmelden ...
Es grüßen Sie herzlich das gesamte TEAM des DEHOGA Saarland
Skepsis gegenüber Jubelorgien – Fazit kommt zu früh
07.07.2015
Landesverbandstag des DEHOGA Saarland: Halbjahresbilanz Mindestlohn
Spiesen-Elversberg. Am Montag, den 6. Juli 2015, hielten die Mitglieder des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Saarland e.V. im CFK – Centrum für Freizeit und Kommunikation in Spiesen-Elversberg ihren 15. Impulstag ab. Bevor am Nachmittag viele Informationen und praxisrelevante Themen mit interessanten Referenten im Mittelpunkt standen, drehte es sich beim nicht-öffentlichen Landesverbandstag am Vormittag um die gängigen Vereins-Regularien. Und da keine Neuwahlen sattfanden, war viel Zeit zum Austausch.
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Skepsis gegenüber Jubelorgien – Fazit kommt zu früh
07.07.2015
Landesverbandstag des DEHOGA Saarland: Halbjahresbilanz Mindestlohn
Spiesen-Elversberg. Am Montag, den 6. Juli 2015, hielten die Mitglieder des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Saarland e.V. im CFK – Centrum für Freizeit und Kommunikation in Spiesen-Elversberg ihren 15. Impulstag ab. Bevor am Nachmittag viele Informationen und praxisrelevante Themen mit interessanten Referenten im Mittelpunkt standen, drehte es sich beim nicht-öffentlichen Landesverbandstag am Vormittag um die gängigen Vereins-Regularien. Und da keine Neuwahlen sattfanden, war viel Zeit zum Austausch.
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Korrekturen beim Mindestlohngesetz
01.07.2015
Bundesministerin Andrea Nahles kündigte gestern Mittag an, dass es Korrekturen an der Mindestlohngesetzgebung geben wird. So soll die bisherige Verdienstgrenze für die Arbeitszeitdokumentation von 2.958 Euro auf 2.000 Euro abgesenkt werden. Allerdings bleibt die Aufzeichnungspflicht bis zur Einkommensschwelle von 2.958 Euro unverändert bestehen für Saisonbeschäftigte und Minijobber im gewerblichen Bereich.
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Korrekturen beim Mindestlohngesetz
01.07.2015
Bundesministerin Andrea Nahles kündigte gestern Mittag an, dass es Korrekturen an der Mindestlohngesetzgebung geben wird. So soll die bisherige Verdienstgrenze für die Arbeitszeitdokumentation von 2.958 Euro auf 2.000 Euro abgesenkt werden. Allerdings bleibt die Aufzeichnungspflicht bis zur Einkommensschwelle von 2.958 Euro unverändert bestehen für Saisonbeschäftigte und Minijobber im gewerblichen Bereich.
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Korrekturen beim Mindestlohngesetz
01.07.2015
Bundesministerin Andrea Nahles kündigte gestern Mittag an, dass es Korrekturen an der Mindestlohngesetzgebung geben wird. So soll die bisherige Verdienstgrenze für die Arbeitszeitdokumentation von 2.958 Euro auf 2.000 Euro abgesenkt werden. Allerdings bleibt die Aufzeichnungspflicht bis zur Einkommensschwelle von 2.958 Euro unverändert bestehen für Saisonbeschäftigte und Minijobber im gewerblichen Bereich.
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