Publikationen/Aktuelles

Liebe Mitglieder, liebe Partner und Freunde des DEHOGA Saarland, 

wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2026 und freuen uns, wenn wir mit Ihnen an unserem Neujahrsempfang am 12. Januar um 16 Uhr darauf anstoßen können. 

Falls noch nicht geschehen, finden  Sie HIER die Einladung und können Sie sich noch schnell anmelden ...

Es grüßen Sie herzlich das gesamte TEAM des DEHOGA Saarland

 

Pressemitteilung 13/25

13.12.2013

Neue GEMA-Tarife ab 2014 – Verhandlungsmarathon
führte zum Kompromiss

Zum 1. Januar 2014 Gesamtvertrag abgeschlossen –
Tarifstreit beigelegt und langen Instanzenzug verhindert

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PRESSEMITTEILUNG 13/23

02.12.2013

Verbandsmitglieder sparen

DEHOGA und Sky schließen Kooperationsvertrag

(Berlin/Unterföhring, 2. Dezember 2013) Mitglieder des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) profitieren ab 1. Januar 2014 von günstigeren Konditionen bei der Live-Übertragung von Fußballspielen und anderen Sportevents. Der DEHOGA Bundesverband und seine Landesverbände haben sich mit Sky Deutschland auf eine Kooperation mit exklusiven Vorteilen für DEHOGA-Mitglieder
verständigt.

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PRESSEMITTEILUNG 13/23

02.12.2013

Verbandsmitglieder sparen

DEHOGA und Sky schließen Kooperationsvertrag

(Berlin/Unterföhring, 2. Dezember 2013) Mitglieder des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) profitieren ab 1. Januar 2014 von günstigeren Konditionen bei der Live-Übertragung von Fußballspielen und anderen Sportevents. Der DEHOGA Bundesverband und seine Landesverbände haben sich mit Sky Deutschland auf eine Kooperation mit exklusiven Vorteilen für DEHOGA-Mitglieder
verständigt.

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Weltuntergangspartys

19.10.2013

Gericht urteilt, dass Abmahnungen rechtswidrig waren

Das Landgericht Nürnberg hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 18. September 2013 (AZ.: 3 O 1097/13) festgestellt, dass dem Inhaber der eingetragenen Wortmarke "Weltuntergang" aufgrund der Durchführung einer Veranstaltung mit dem Titel "Weltuntergang 2012 – Die Aftershowparty" keine Ansprüche wegen Markenverletzung zustehen.

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Weltuntergangspartys

19.10.2013

Gericht urteilt, dass Abmahnungen rechtswidrig waren

Das Landgericht Nürnberg hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 18. September 2013 (AZ.: 3 O 1097/13) festgestellt, dass dem Inhaber der eingetragenen Wortmarke "Weltuntergang" aufgrund der Durchführung einer Veranstaltung mit dem Titel "Weltuntergang 2012 – Die Aftershowparty" keine Ansprüche wegen Markenverletzung zustehen.

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