Publikationen/Aktuelles
Liebe Mitglieder, liebe Partner und Freunde des DEHOGA Saarland,
wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2026 und freuen uns, wenn wir mit Ihnen an unserem Neujahrsempfang am 12. Januar um 16 Uhr darauf anstoßen können.
Falls noch nicht geschehen, finden Sie HIER die Einladung und können Sie sich noch schnell anmelden ...
Es grüßen Sie herzlich das gesamte TEAM des DEHOGA Saarland
„Sperrmaßnahmen“ statt „Störerhaftung“
01.08.2018
– BGH urteilt zu offenen WLAN-Zugängen
Vergangene Woche wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bekannt, dass überwiegend als das endgültige Ende der sog. „Störerhaftung“ für WLAN-Anbieter kommentiert wurde.
Schaut man sich die Entscheidung jedoch genauer an, wird deutlich, dass gerade Betriebe unserer Branche auch in Zukunft noch damit rechnen müssen, von Rechteinhabern auf die Ergreifung von sog. „Sperrmaßnahmen“ in Anspruch genommen zu werden.
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„Sperrmaßnahmen“ statt „Störerhaftung“
01.08.2018
– BGH urteilt zu offenen WLAN-Zugängen
Vergangene Woche wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bekannt, dass überwiegend als das endgültige Ende der sog. „Störerhaftung“ für WLAN-Anbieter kommentiert wurde.
Schaut man sich die Entscheidung jedoch genauer an, wird deutlich, dass gerade Betriebe unserer Branche auch in Zukunft noch damit rechnen müssen, von Rechteinhabern auf die Ergreifung von sog. „Sperrmaßnahmen“ in Anspruch genommen zu werden.
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„Sperrmaßnahmen“ statt „Störerhaftung“
01.08.2018
– BGH urteilt zu offenen WLAN-Zugängen
Vergangene Woche wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bekannt, dass überwiegend als das endgültige Ende der sog. „Störerhaftung“ für WLAN-Anbieter kommentiert wurde.
Schaut man sich die Entscheidung jedoch genauer an, wird deutlich, dass gerade Betriebe unserer Branche auch in Zukunft noch damit rechnen müssen, von Rechteinhabern auf die Ergreifung von sog. „Sperrmaßnahmen“ in Anspruch genommen zu werden.
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„Sperrmaßnahmen“ statt „Störerhaftung“
01.08.2018
– BGH urteilt zu offenen WLAN-Zugängen
Vergangene Woche wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bekannt, dass überwiegend als das endgültige Ende der sog. „Störerhaftung“ für WLAN-Anbieter kommentiert wurde.
Schaut man sich die Entscheidung jedoch genauer an, wird deutlich, dass gerade Betriebe unserer Branche auch in Zukunft noch damit rechnen müssen, von Rechteinhabern auf die Ergreifung von sog. „Sperrmaßnahmen“ in Anspruch genommen zu werden.
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„Sperrmaßnahmen“ statt „Störerhaftung“
01.08.2018
– BGH urteilt zu offenen WLAN-Zugängen
Vergangene Woche wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bekannt, dass überwiegend als das endgültige Ende der sog. „Störerhaftung“ für WLAN-Anbieter kommentiert wurde.
Schaut man sich die Entscheidung jedoch genauer an, wird deutlich, dass gerade Betriebe unserer Branche auch in Zukunft noch damit rechnen müssen, von Rechteinhabern auf die Ergreifung von sog. „Sperrmaßnahmen“ in Anspruch genommen zu werden.
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